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Experten-Antwort

Welche Rente

von Julio24.03.2021 | 20:22
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Jahrgang 1959. Die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) kann ich zum 01.07.2023 beantragen. Meine Regelaltersrente zum 01.07.2025. Mit meiner Firma habe ich mich geeinigt und gehe zum 01.10.2022 mit einer Abfindung in die Arbeitslosigkeit. Wenn ich jetzt zum 01.10.2024 in Rente gehen würde (nach 24 Monaten Arbeitslosigkeit), welche Rentenart wäre das dann. Die Regelaltersrente mit Abzügen oder die Rente nach 45 Jahren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julio, ich schließe mich den Beiträgen von “Fuchs” und “Jonny” an! Den Rentenbeginn für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45er Regelung), können Sie ab den 01.07.2023 frei wählen, also auch nach verlängerten Bezug vom Arbeitslosengeld I! Wichtig ist, dass Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits ihre 45 Jahre erreicht haben! Lassen Sie sich die beiden Varianten doch bei der DRV berechnen!

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11 Antworten

Fuchsam 24.03.2021 | 20:37
Regelaltersrente mit Abzügen, denn Zeiten der Arbeitslosigkeit zum Ende der 45 Jahren, zählen nicht für die Rente für besonders langjährige Versicherte.
W°lfgangam 24.03.2021 | 20:54
Hallo Julio, manchmal/oft bin ich wirklich erstaunt, das offenbar mit einfachem Schulabschluss 'gesegnete' Versicherte ihre wiederholt von der DRV zugesandte Rentenauskunft zu den verschiedenen Altersrentenarten (Grundvoraussetzungen, wie Alter, Mindestwartezeit, Beginn, Abschläge) nicht SELBST lesen können ...sondern einen Souffleur/Berater brauchen, der Ihnen das schlicht daraus 'vorliest' ;-) Tipp: eine Regelaltersrente MIT Abzug gibt es nicht, die ist immer 100-pro ab Regelaltersgrenze. Die AR mit 45 Jahren hat ein Mindestalter UND zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen 45 Jahre/oder eben später, wenn nicht rechtzeitig erreicht ...wobei hier die letzten 2 Jahre ALG vor Rentenbeginn nicht zu den 45 Jahren mitzählen – kann man dann schlicht aus den eigenen/bisherigen Versicherungszeiten ableiten, ob das von Bedeutung ist ...oder schnell noch mal in die eigene Rentenauskunft schauen ;-) Tipp2: mal auf den Lokus nicht die 'Bild' mitnehmen, sondern die Rentenauskunft nachlesen ...und ‚ne Rolle extra mitnehmen/dauert bis zur Erkenntnis/Erleichterung ;-) Gruß w.
Julioam 24.03.2021 | 21:28
Noch einmal zur Klarstellung. Meine 45 Jahre habe ich zum 01.10.2022 erreicht. Sonst würde ich nicht zu diesem Zeitpunkt in die Arbeitslosigkeit gehen. Jetzt kann ich 9 Monate mein ALG 1 beziehen und dann zum 01.07.2023 in die Rente für Arbeitnehmer nach 45 Jahren gehen. Ich könnte aber auch meinen Anspruch auf 24 Monate ALG 1 ausnutzen und dann zum 01.10.2024 in Rente gehen. Die Frage eines Unwissenden ist nur. Wird dann meine Rente von der Regelaltersrente minus 2,7% Abschlag berechnet oder die Rente für besonders langjährig Versicherte plus die 13 Monate ALG 1 Beitragszahlungen.
W°lfgangam 24.03.2021 | 21:37
Ich entschuldige mich für Tipp2. Gruß w.
Julioam 24.03.2021 | 22:44
Vielen Dank!
Jonnyam 24.03.2021 | 21:52
Zitat von Julio anzeigenausblenden
Sie sind offenbar im April 1959 geboren und können ab JUL 2023 die AR für besonders langjährige Versicherte in Anspruch nehmen, weil Sie ja schon mit dem SEP 2022 die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Ob Sie diese Altersrente bereits ab JUL 2023 oder erst ab OKT 2024 in Anspruch nehmen, bleibt Ihnen überlassen, sie ist und bleibt in jedem Fall abschlagsfrei. Der Unterschied besteht nur darin, dass Sie beim späteren Termin noch die Monate JUL 2023 bis zum Ende des ALG I Bezugs zusätzliche rentensteigernd erhalten.
W°lfgangam 25.03.2021 | 16:55
Aber ich habe mich doch dafür entschuldigt. Gruß w.
KSCam 25.03.2021 | 18:52
sorry W*lfgang, der obige Beitrag kam wirklich nicht von mir, einem Scherzbold ist mal wieder kein eigener Name eingefallen.
W°lfgangam 25.03.2021 | 20:41
Lieber @KSC ...sehe ich sehr gelassen, wenn andere mangels Brain 'unsere' Namen okkupieren - man 'kennt' sich ja und Inhalte zu den Forenbeiträgen lassen den (un)wahren sofort Verfasser erkennen!! :-) Gruß w.
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