Hallo Julio, ich schließe mich den Beiträgen von “Fuchs” und “Jonny” an! Den Rentenbeginn für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45er Regelung), können Sie ab den 01.07.2023 frei wählen, also auch nach verlängerten Bezug vom Arbeitslosengeld I! Wichtig ist, dass Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits ihre 45 Jahre erreicht haben! Lassen Sie sich die beiden Varianten doch bei der DRV berechnen!