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Experten-Antwort

Welche Rente ?

von Buttala31.08.2013 | 15:33
2281 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle im Forum , benötige wieder Eure Hilfe , habe heute endlich Bescheid vom Versorgungsamt erhalten , 50Gdb , die Bearbeitung hat echt nicht lange gedauert . Jetzt weiß ich nicht wie ich weiter verfahren soll, bin seit 27.08.2012 krank , ungekündigt , Jahrgang 08.1952 , musste von KK Reha-Antrag nach Paragraf 51 SGBV stellen , läuft seit 16.08.2013 , soll ich jetzt schwerbehinderten Rente beantragen , oder abwarten was die DRV schreibt ? Ich weiß auch das ,mein Dispositionsrecht eingeschränkt ist , darf ich dann trotzdem SWBR beantragen , obwohl Reha-Antrag läuft ?? wäre ganz lieb wenn Ihr mir helfen könntet , Guss Buttala ,

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie baldmöglichst eine Rente beanspruchen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie frühestens ab dem 01.09.2013 beziehen, wenn Sie bereits 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben. Da Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen würden, müssten Sie mit Abschlägen in Höhe von 9% rechnen. Den Antrag auf Alterrente sollten Sie baldmöglichst stellen. Hier ist Ihr Dispositionsrecht nicht eingeschränkt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nur wenn Sie die Rente so schnell wie möglich haben wollen, müssten Sie bald eine Antrag stellen. Wenn Sie natürlich noch die Reha absolvieren möchten, können Sie den Antrag auf Altersrente auch später stellen. Die Krankenkasse könnte Ihnen das nicht verbieten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Lexam 31.08.2013 | 17:01
Hallo Buttala, die Frage ist, was du willst. Willst du eine Reha machen und danach wenn möglich wieder arbeiten? Oder siehst du darin keinen Sinn mehr und willst auf jeden Fall die Rente? Da dein Dispositionsrecht eingeschränkt ist, solltest du auf jeden Fall den Rehaantrag erst mal stellen, um weiter finanziell abgesichert zu sein. Wenn du das schon getan hast - gut. Wenn du die Rente willst, kannst du jetzt den Antrag stellen. Am besten du schreibst der Rentenversicherung dazu einen kurzen Brief, dass der Rehaantrag seitens der Krankenversicherung gestellt werden musste, du aber, falls du die Voraussetzungen für die Rente erfüllst, vorrangig die Rente möchtest. Du hast dann übrigens immernoch die Möglichkeit eine Reha zu machen, um deinen Gesundheitszustand zu verbessern. Ansprechpartner hierzu während dem Rentenbezug wäre dann die Krankenkasse. LG
Buttalaam 31.08.2013 | 17:46
Danke Lex , ich möchte die Rente , wegen meiner Depri und meiner Fibro kann ich nicht mehr arbeiten , ist es denn nicht so ,das ich erst meine KK fragen muss ob ich die SWB Rente beantragen darf , weil mein Dispositionsrecht ja eingeschränkt ist , ist es nicht auch so , das mein Reha-Antrag in einen RENTENANTRAG umgewandelt werden kann , und der dann rückwirkend genehmigt werden kann , denn dann würde mir ja ein ganzes Jahr an Rentenbeiträgen fehlen , die von der KK an die DRVentrichtet wurden , es geht im eine sehr kleine Rente , und ein paar Euro sind dann doch viel , deshalb auch meine Unsicherheit was ich tun soll. Bin übrigens Mitglied bim VDK , aber die sind auch nicht so hilfreich , zumindest in meiner Stadt , fühle mich total unsicher . Danke für Eure Antworten
Karola Mielkeam 31.08.2013 | 22:50
Hallo Lex, falls du einen Rentenantrag stellst, drück ich dir die Daumen, ich habe Fibro, Morbus Bechti und Depris, einen GdB von 50 und schon den zweiten Rentenantrag am Laufen und von Rente weit und breit keine Spur. Karola
Bernd1954am 31.08.2013 | 22:52
Hallo Buttala, wenn es auf den Euro ankommt, würde ich wie folgt vorgehen: Reha-Antrag stellen, damit hast Du Deiner Mitwirkungspflicht gegenüber der KK genüge getan. Reha mitnehmen und möglichst arbeitsfähig zurückkommen. Danach zum behandelnden Arzt und weiter krankschreiben lassen. Krankengeld bis zur 78. Woche ausnutzen und kurz vor Ende EM-Rentenantrag stellen. Bis der genehmigt wird, hast Du auch das Eintrittsalter für die abzugsfreie SWBR erreicht. Für den Übergang zahlt Dir die Agentur für Arbeit ALG1 nach der Nahtlosigkeits-Regel. Wenn es zwischenzeitig eng wird, kannst Du ja jederzeit die SWBR mit entsprechenden Abzügen beantragen. Gruß Bernd
Lexam 01.09.2013 | 02:25
Hallo Buttala, wenn die SBRente spätestens in dem Monat beginnt, nachdem du den Rehaantrag gestellt hast, sollte das kein Problem darstellen. Um sicher zu gehen, kannst du die Krankenkasse telefonisch informieren, dass du Altersrente beantragen möchtest. Wahrscheinlich macht es auch Sinn, zuerst eine Beratungsstelle (siehe rechts oben) aufzusuchen und abklären zu lassen, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Schwerbehindertenrente erfüllt sind. Dort könnte theoretisch auch der Antrag gestellt werden. Wie Bernd schreibt, gibt es in deinem Alter auch noch Abzüge bei der Rente, egal ob Altersrente oder Erwerbsminderungsrente. In der Beratungsstelle kann man dir das genau erklären. Und "was wäre wenn.."-Fragen beantworten. Kostet nix, nur ein bisschen Zeit ;) Die Rentenbeiträge, die die Krankenkasse seit Beginn des Krankengeldes bis zum Monat, in dem du den Rehaantrag gestellt hast beziehungsweise dem Formonat in dem du Rente beziehst, für dich gezahlt hat, gehen dir übrigens in keinem Fall verloren. Alles Gute Lex
Buttalaam 02.09.2013 | 08:56
Guten Morgen , Danke Experte , habe das alles soweit verstanden , aber was passiert , wenn ich noch warte bis eine Antwort von der DRV kommt , gegebenenfalls würde ich die Reha noch antreten ( falls sie genehmigt würde ) könnte ich dann immer noch die SB Rente beantragen , ohne die KK fragen zu müssen ? weil sie schreiben , das ich die SB Rente schnellstens stellen soll , so wie ich es verstehe hätte ich in dem fall nicht mehr viel Zeit , oder sehe ich das falsch ?
Buttalaam 02.09.2013 | 09:43
Vielen Dank Experte , die Antwort hat mich doch etwas beruhigt , meine Sorge war immer , das mir die KK das verbieten könnte , ( Dispositionsrecht ) Danke und einen schönen Tag Experte
Deutsche Rentenversicherung
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