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Experten-Antwort

Welche Rente beantragen, bzw. welcher Weg wäre sinnvoller?

von MariaR17.07.2012 | 17:54
11558 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann (62) hatte vor 6 Wochen einen Herzinfarkt mit Herzwandaneurysma. Derzeit befindet er sich noch in ambulanter Reha. Der soziale Dienst des Krankenhauses hat einerseits mit ihm zusammen beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt – und andererseits besagte Reha bei der Rentenversicherung. Vom Versorgungsamt liegt noch nichts weiter vor. Die Rentenversicherung hat geschrieben: „ Nach Stellungnahme unseres Sozialmedizinischen Dienstes ist Ihre Erwerbsfähigkeit nicht vollständig wiederherzustellen. Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe vom xxxx gilt deshalb als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung.“ Anbei die entsprechenden Formulare R100 und R810 (KVdR) – und der Hinweis, daß der Antrag zur Reha an die zuständige Krankenkasse weiter geleitet wurde. Diese hat zeitgleich geschrieben, die Reha bewilligt und auch schon mit der passenden Einrichtung Kontakt aufgenommen. Da er sich jetzt in dieser Reha befindet, wurde noch nichts zur Rentenversicherung zurück gesendet. Fragen: 1. Wenn nun ein Rentenantrag auf Erwerbsminderung gestellt wird und dieser auf teilweise erwerbsgemindert beurteilt werden würde – könnte man dieses dann doch noch ablehnen oder wieder rückgängig machen? 2. Wäre es besser keinen Rentenantrag auf Erwerbsminderung zu stellen, sondern auf Altersrente? Unser Problem stellt sich wie folgt dar: Er wollte mit 63 Jahren sowieso in Rente gehen. Da er vor 1951 geboren wurde, könnte er das mit einer Schwerbehinderung von mind. 50% ohne Abzüge. Eine Rente auf voller Erwerbsminderung würde derzeit in ähnlicher Höhe gezahlt wie eine Altersrente mit 50%. Da er sowieso in Rente gehen wollte, käme eine teilweise Erwerbsminderung für ihn kaum in Frage. Allerdings hat er eben diese Prozente auch noch nicht und wir wissen auch gar nicht, ob, bzw. wieviel Prozente er überhaupt erhalten kann/wird. Welche Empfehlung(en) würde man uns hier im Forum geben? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau MariaR,

ich kann mich dem Beitrag von KSC nur anschließen.

Bei einem persönlichen Beratungsgespräch in einer der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kann man umfassend auf Ihre Fragen eingehen. Gegebenfalls eröffnen sich dadurch auch noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

KSCam 17.07.2012 | 18:21
Ich gebe Ihnen die Empfehlung sich persönlich bei der nächsten Beratungsstelle zu erkunden. Dort kann man die Möglichkeiten besprechen und Sie können gleich rückfragen, wenn etwas unklar ist. Alle Fragen mit allen Eventualitäten hier zu beantworten, sprengt m.E. die Grenzen dieses Forums.
Kölneram 17.07.2012 | 20:19
" Wenn nun ein Rentenantrag auf Erwerbsminderung gestellt wird und dieser auf teilweise erwerbsgemindert beurteilt werden würde – könnte man dieses dann doch noch ablehnen oder wieder rückgängig machen? " Natürlich können Sie dann die EM-Rente auch ablehnen. In die Rente zwingen kann man nun niemanden. Nur wird ihr Mann dann weder weiter Krankengeld, noch ALG I bekommen. Ihr Mann kann dann ja bis nächstes Jahr , also bis zum 63. Lebensjahr vom Ersparten leben ... Dann geht er halt in die Altersrente für Schwerbehinderte. Die dazu notwendigen 50% GdB werden ihm sicher vom Versorgungsamt gegeben.
MariaRam 17.07.2012 | 22:33
@KSC Danke für die Antwort. Dieses hatte ich auch schon angepeilt - ist klar. Ich dachte eben einfach, daß es in diesem Forum evtl. Erfahrungswerte geben könnte und demensprechend Empfehlungen oder Hilfestellung für einen weiteren Weg unsererseits. @Köhler Ebenfalls danke für die Antwort. Nur, welchen Weg sollte er einschlagen unter den genannten Aspekten? Was noch hinzuzufügen wäre: Ob er weiter arbeiten könnte in seinem Job (körperliche Arbeit wäre wohl die korrekte Bezeichnung), weiß ich nicht. Ich befürchte eher, daß heben und stemmen in dieser Situation (mit Aneurysma) nicht positiv wäre. Also wird man unter diesen Voraussetzungen doch irgendwie zur Rente "gezwungen". Ich bin mir mit den 50% nicht so sicher, weil ich zwar selbst 60% habe, aber unter ganz anderen Gegebenheiten. Wie sind denn dazu hier die Erfahrungen bei Herzinfarkt mit Herzwandaneurysma? Und was wäre, wenn er JETZT noch keinen Rentenantrag stellen, sondern zuerst weiterhin krank geschrieben werden würde? Bis eine %-Entscheidung vorliegt. Würde die Krankenkasse unter diesen Aspekten das Krankengeld verweigern?
Wessiam 17.07.2012 | 22:52
Ich würde erst mal im Versorgungsamt nachfragen, aber die warten vermutlich auf den Bericht aus der ambulanten Reha?
Kölneram 18.07.2012 | 08:54
Nach einem Herzinfarkt ist der Grad der Behinderung (GdB) NUR von der verbleibenden Leistungsbeeinträchtigung abhängig! Bestehen also z.b. nach dem Infarkt keinerlei Beeinträchtigungen gibt es natürlich keine GdB Prozente. Einige Leute haben nach einem Infarkt keine Probleme mehr - andere schon. Das muss immer individuell dann genau betrachtet werdden und genau das macht das Versorgungsamt in seiner Prüfung. Für die Bemessung des Grades der Behinderung ist nicht die Art einer Herz- oder Kreislauferkrankung ( also die Diagnose an sich ) maßgeblich, als die je nach dem vorliegenden Stadium des Leidens unterschiedliche Leistungseinbuße. Es ist grundsätzlich vom klinischen Bild und von den Funktionseinschränkungen im Alltag auszugehen. Ansonsten finden Sie hier die " Anhaltspunkte " für den GdB : http://www.h-baer.de/anhalt-herz.htm
Kölneram 18.07.2012 | 08:47
" Und was wäre, wenn er JETZT noch keinen Rentenantrag stellen, sondern zuerst weiterhin krank geschrieben werden würde? Bis eine %-Entscheidung vorliegt. Würde die Krankenkasse unter diesen Aspekten das Krankengeld verweigern? " Die Kasse wird zumindest solange das Krankengeld weiterzahlen bis das Ergebnis aus der Reha vorliegt. Wenn dann dort EM festgestellt wurde wird aus dem Rehaantarg automatisch von der RV ein Rentenantrag gemacht ( Umdeutung ). Die Kasse wird das dann migetelt bekommen und dann daraufhin die Zahlung des Krankengeldes einstellen.
Brigitteam 18.07.2012 | 12:30
Zitat von Kölner anzeigenausblenden
Wenn die Krankenkasse die Zahlungen einstellen würde, wie von Ihnen beschrieben, wer zahlt dann bis der Rentenantrag bearbeitet ist?
Die Krankenkasse würde Ihrem Mann eine 12-Wochen-Frist setzen. Erst dann würde das Krankengeld eingestellt werden. Vielleicht hat bis dahin das Versorgungsamt entschieden. Gruß Brigitte
=//=am 18.07.2012 | 14:39
Um es mal kurz auf einen Nenner zu bringen: 1. beträgt die Frist zur Reha-Antragstellung, die die KK setzt, 10 und nicht 12 Wochen. 2. Da Ihr Mann offensichtlich Jahrgang 1950 ist, MUSS er nicht 50 % schwerbehindert sein! Es reicht auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus, WENN ER NACH DEM BIS 31.12.2000 GELTENDEN RECHT BERUFS- ODER ERWERBSUNFÄHIG IST! Sofern dies jetzt festgestellt wird, kann er die Altersrente auch OHNE Schwerbehindertenausweis wegen BU oder EU beantragen. Vorausgesetzt natürlich, die übrigen Voraussetzungen sind erfüllt (Wartezeit 35 VJ, keine Beschäftigung über 400,- EUR)
Kölneram 18.07.2012 | 18:58
Zitat von Brigitte anzeigenausblenden
" Und was wäre, wenn er JETZT noch keinen Rentenantrag stellen, sondern zuerst weiterhin krank geschrieben werden würde? Bis eine %-Entscheidung vorliegt. Würde die Krankenkasse unter diesen Aspekten das Krankengeld verweigern? " Die Kasse wird zumindest solange das Krankengeld weiterzahlen bis das Ergebnis aus der Reha vorliegt. Wenn dann dort EM festgestellt wurde wird aus dem Rehaantarg automatisch von der RV ein Rentenantrag gemacht ( Umdeutung ). Die Kasse wird das dann migetelt bekommen und dann daraufhin die Zahlung des Krankengeldes einstellen.
Wenn die Krankenkasse die Zahlungen einstellen würde, wie von Ihnen beschrieben, wer zahlt dann bis der Rentenantrag bearbeitet ist?
Die Krankenkasse würde Ihrem Mann eine 12-Wochen-Frist setzen. Erst dann würde das Krankengeld eingestellt werden. Vielleicht hat bis dahin das Versorgungsamt entschieden. Gruß Brigitte
Mensch Brigitte. Lies doch mal den Beitrag richjtig und in Ruhe. Der Mann IST doch schon in der Reha. Es geht also gar nicht mehr um die 10 Wochen Frist , weil die Reha derzeit schon läuft...
MariaRam 18.07.2012 | 21:58
Vielen Dank für alle Antworten. Wir haben einen Termin bei einer dieser Beratungsstellen - leider erst in 2,5 Wochen. Aber: Habe ich das Folgende korrekt verstanden: Über eine Erwerbsminderung entscheidet die Reha? An welche Stellen/Behörden leitet die Reha solche Entscheidungen denn weiter?
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