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Experten-Antwort

Welche Rente ist besser?

von Renater27.07.2016 | 14:53
1553 Ansichten
6 Antworten

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Ich ( 62) musste wegen Auslaufen meines Krankengeldes Erwerbsminderungsrente beantragen. Nun habe ich erfahren, dass ich aufgrund des GDB von 60 auch Anspruch auf Rente wegen Schwerbehinderung habe. Welche Rente ist höher? Wird seitens der Rentenversicherung das automatisch geprüft, und gleich die höhere gezahlt oder muss ich da extra einen neuen Antrag auf Rente wegen Schwerbehinderung stellen? Könnte ich auch meinen Antrag nach Bewilligung wieder zurücknehmen, weil ich doch nicht in Rente will weil das Arbeitslosengeld höher ist?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.07.2016 | 15:30

Hallo Renater,

die Forumsteilnehmer Nahla und Oldenburger haben Ihnen schon schnell und kompetent geantwortet - auch ich würde Ihnen empfehlen, sich formlos mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle wegen einer Probeberechnung/Rentenauskunft in Verbindung zu setzen (automatisch prüft Ihr Rentenversicherungsträger die Altersrente nicht - er kann ja sicher nicht wissen, ob Sie dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten).

Hinsichtlich des Arbeitslosengeldes vielleicht noch der Hinweis, dass die Arbeitsagentur dieses an erwerbsgeminderte Versicherte nur solange zahlt, bis die Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung festgestellt ist. Eine Rücknahme des Rentenantrages (die theoretisch möglich wäre), dürfte also nicht das gewünschte Ergebnis (Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes) haben. Dazu sollten Sie sich also vor einer eventuellen Entscheidung zur Antragsrücknahme unbedingt genauer bei der AfA erkundigen...

5 Antworten

Oldenburgeram 27.07.2016 | 15:20
Guten Tag, Renater! Welche der beiden Rentenarten die günstigere Variante ist, hängt vom Einzelfall ab. Die serviceorientierten Rentenversicherungsträger prüfen alle Rentenarten durch und beraten Sie hinsichtlich der Umdeutung eines Rentenantrages. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie parallel BEIDE RENTEN beantragen. Hier können Sie formlos dem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie ergänzend zu Ihrem Rentenantrag vom xx.xx.xxxx auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Bis zur Rechtskraft des Bewilligungsbescheides können Sie Ihren Rentenantrag auch noch zurücknehmen, wenn Sie von keiner dritten Stelle zur Rentenantragstellung aufgefordert wurden. Sie können vorab auch um eine Probeberechnung beider Renten bitten, um sich eventuell dann noch vor der Erteilung des Bescheides gegen Ihren Rentenantrag entscheiden zu können. Gruß, Oldenburger
Nahlaam 27.07.2016 | 15:18
Wenn Sie keine aktuelle Renteninformation zu Hause haben, dann fordern Sie diese doch bei der DRV an (das geht auch online). Dort können Sie die Höhe Ihrer zu erwartenden Altersrente / Erwerbsminderungsrente ersehen. Wenn Sie Anspruch auf die Altersrente wegen Schwerbehinderung haben, dann könnten bei dieser Rentenform die Abschläge geringer ausfallen als bei der Erwerbsminderungsrente. Da die Abschläge lebenslang bleiben, sollten Sie sich bei der DRV direkt informieren, möglicherweise in einem Beratungstermin vor Ort. Erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente und wechseln zu einem späteren Zeitpunkt in eine Altersrente, so wird sich der Zahlbetrag der Rente nicht verringern sondern gleich bleiben. Wenn Sie nach Aussteuerung Anspruch auf AlgI nach der Nahtlosigkeitsregelung haben, wird dieses vermutlich höher ausfallen, als die mögliche Erwerbsminderungsrente. Nach Bewilligung der EM-Rente wird es dann zur Verrechnung kommen, Sie brauchen aber keine Restzahlung zu leisten, wenn die EM-Rente niedriger ist als das AlgI. Da der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wohl schon läuft, sollten Sie sich über die weitere Vorgehensweise direkt beraten lassen.
GroKoam 28.07.2016 | 10:52
Die Rente ist besser, welche am höchsten ist.
Adelheidiam 28.07.2016 | 13:50
Zugangsfaktor für eine Erwerbsminderungsrente wäre dann -3,6% (=12 Monate) Abzug, sofern Vertrauensschutz i.S.v. §264d und 77 Abs. 4 i.V.m. §51 Abs. 3a SGB VI vorliegt ODER aber -6,6% (=22 Monate), wenn Vertrauensschutz NICHT vorliegt (unter der Annahme, dass sich das Lebensalter von 62J + 0 Monate auf den heutigen Zeitpunkt Juli 2016 bezieht). Demgegenüber wären die Abzüge bei einer Altersrtente für schwerbehindere Menschen zum selben Zeitpunkt bei -6,0% (=20 Monate). Eine EM-Rente MIT Vertrauensschutz im oben genannten Sinne wäre also mit den geringsten Abzüge behaftet, immer unter der Voraussetzung, dass sich eine entsprechend gleichzeitiger Rentenbeginn ergäbe... Besteht der Vertrauensschutz NICHT, so wäre die Altersrente im Vergleich dazu besser. Aber das ist nur die theoretische Antwort, in der Tat wäre es Sinn machen, den konkrten Fall vor Ort anschauen zu lassen. Einfach, oder? ;-)
GroKoam 28.07.2016 | 14:13
das wollte Ich auch gerade schreiben.
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