Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Renater,
die Forumsteilnehmer Nahla und Oldenburger haben Ihnen schon schnell und kompetent geantwortet - auch ich würde Ihnen empfehlen, sich formlos mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle wegen einer Probeberechnung/Rentenauskunft in Verbindung zu setzen (automatisch prüft Ihr Rentenversicherungsträger die Altersrente nicht - er kann ja sicher nicht wissen, ob Sie dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten).
Hinsichtlich des Arbeitslosengeldes vielleicht noch der Hinweis, dass die Arbeitsagentur dieses an erwerbsgeminderte Versicherte nur solange zahlt, bis die Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung festgestellt ist. Eine Rücknahme des Rentenantrages (die theoretisch möglich wäre), dürfte also nicht das gewünschte Ergebnis (Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes) haben. Dazu sollten Sie sich also vor einer eventuellen Entscheidung zur Antragsrücknahme unbedingt genauer bei der AfA erkundigen...
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