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Experten-Antwort

Welche Rente nach Erwerbsminderungsrente beantragen? Reguläre oder Rente wegen Schwerbehinderung?

von Mary08.08.2021 | 07:23
98 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach einer Krebsoperation habe ich mit 62 Jahren Schwerbehinderung 50% und beziehe ab 01.08.21 Rente wegen Schwerbehinderung. Muss aber Abzüge in Höhe von 6,6% 8n Kauf nehmen. Jetzt habe ich nach Hinweis der Rentenversicherung (da ich nach der Reha als dauerhaft arbeitsunfähig eingeschätzt wurde) den Hinweis bekommen dass ich Aussicht auf Erhalt einer EU Rente hätte, die nun auch beantragt habe. Wird sie genehmigt,erhalte ich diese (höhere) Rente statt der genehmigten Rente für Schwerbehinderte. Soweit, so gut, wenn es klappt. Folgende Frage: Die EU Rente muss dann ja mit 66 Jahren und 2 Monaten (bin Jahrgang 59) in reguläre Rente umgewandelt werden. Welche Rente sollte ich wann beantragen? Ich hätte mehrere Möglichkeiten, denke ich: Reguläre Altersrente: ab 01.06.2025, also mit 66 Jahren 2 Monate Altersrente für besonders langjährig Versicherte: ab 01.04.2024, also ab 65 Jahren Aber auch wegen Schwerbehinderung 50%: Altersrente für schwerbehinderte Menschen: ab 01.04.2024 Was wäre für mich das Günstigste?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mary,

wie Ihnen schon mitgeteilt wurde, dürfte es aufgrund der Zurechnungszeit und des früheren Rentenbeginns am Günstigsten sein, zunächst die Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch zu nehmen.

Ob es dann ratsam ist, möglichst frühzeitig in eine Altersrente zu wechseln, kann pauschal nicht gesagt werden. Die bisherigen Aussagen basieren alle darauf, dass die Altersrente in gleicher Höhe wie die Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird (sogenannter Besitzschutz). Wenn Sie allerdings nach dem Eintritt der Erwerbsminderung noch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben – zum Beispiel aus Krankengeld- oder Übergangsgeld – könnte die Altersrente auch noch höher ausfallen als die Rente wegen Erwerbsminderung. Dann könnte ein späterer Wechsel in die Altersrente zum Zeitpunkt des Endes der Zurechnungszeit für Sie günstiger sein.

Hierzu kann nur eine individuelle Berechnung bzw. Beratung Aufschluss geben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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14 Antworten

Schadeam 08.08.2021 | 07:53
Wenn das klappt, könnten Sie sobald Sie den Em Bescheid haben umgehend wieder AR beantragen, weil es nicht weniger werden kann.
Maryam 08.08.2021 | 09:48
Wenn ich die AR unmittelbar nach positivem Bescheid über die Erwerbsminderungsrente wieder beantragen würde, würde ich aber Abschläge in Kauf nehmen müssen, also muss ich ja eines der von mir genannten Daten wählen?!
Aloisam 08.08.2021 | 11:37
Wenn das klappt, könnten Sie sobald Sie den Em Bescheid haben umgehend wieder AR beantragen, weil es nicht weniger werden kann.
Wenn ich die AR unmittelbar nach positivem Bescheid über die Erwerbsminderungsrente wieder beantragen würde, würde ich aber Abschläge in Kauf nehmen müssen, also muss ich ja eines der von mir genannten Daten wählen?!
Wenn die EM-Rente mit Abschlägen behaftet ist, gilt das auch für die folgende Altersrente bei Umwandlung. Daher ist der Hinweis richtig,unmittelbar nach dem EMR-Bescheid die Altersrente zu beantragen. Diese ohne Abschläge zu erhalten, geht nur ohne, bzw. mit späterer EM-Rente. Abschläge, so es sich rechnerisch überhaupt lohnt, kann man auch durch Einzahlungen wettmachen.
Maryam 08.08.2021 | 12:57
Zitat von Alois anzeigenausblenden
Wenn ich die AR unmittelbar nach positivem Bescheid über die Erwerbsminderungsrente wieder beantragen würde, würde ich aber Abschläge in Kauf nehmen müssen, also muss ich ja eines der von mir genannten Daten wählen?!
Wenn die EM-Rente mit Abschlägen behaftet ist, gilt das auch für die folgende Altersrente bei Umwandlung. Daher ist der Hinweis richtig,unmittelbar nach dem EMR-Bescheid die Altersrente zu beantragen. Diese ohne Abschläge zu erhalten, geht nur ohne, bzw. mit späterer EM-Rente. Abschläge, so es sich rechnerisch überhaupt lohnt, kann man auch durch Einzahlungen wettmachen.
Das war mir bis eben völlig unbekannt: Bei der EM-Rente gibt es auch Abschläge? Dann muss man ja berechnen,ob die bereits bestätigte Rente wegen Schwerbehinderung (mit 6,3% Abschläge) ab 01.08.21 günstiger wäre als die beantragte EM-Rente...
Siehe hieram 08.08.2021 | 13:21
Zitat von Mary anzeigenausblenden
Deshalb hat die DRV Ihnen wohl auch mitgeteilt, dass Sie auch den Anspruch auf EM-Rente hätten. Die zwar auch Abschläge hat, aber vor allem auch Zurechnungszeiten. D.h. es wird 'so getan', als würden Sie noch gesund weiter arbeiten können bis 65+ (hängt davon ab, wann genau die EM nun als eingetreten festgestellt ist). Die von Ihnen aktuell bezogene SB-Rente erhält diese Zurechnungen nicht. Da zählen dann nur die tatsächlichen Beiträge/Beitragszeiten bis zum Renteneintritt. Für Sie wäre EM-Rente dann aber wohl die 'lukrativste' Variante. Trotz Abschlägen. Die Zurechnungen würden ja auch für die danach folgenden Altersrenten erhalten bleiben.
Maryam 08.08.2021 | 13:55
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Das war mir bis eben völlig unbekannt: Bei der EM-Rente gibt es auch Abschläge? Dann muss man ja berechnen,ob die bereits bestätigte Rente wegen Schwerbehinderung (mit 6,3% Abschläge) ab 01.08.21 günstiger wäre als die beantragte EM-Rente...
Deshalb hat die DRV Ihnen wohl auch mitgeteilt, dass Sie auch den Anspruch auf EM-Rente hätten. Die zwar auch Abschläge hat, aber vor allem auch Zurechnungszeiten. D.h. es wird 'so getan', als würden Sie noch gesund weiter arbeiten können bis 65+ (hängt davon ab, wann genau die EM nun als eingetreten festgestellt ist). Die von Ihnen aktuell bezogene SB-Rente erhält diese Zurechnungen nicht. Da zählen dann nur die tatsächlichen Beiträge/Beitragszeiten bis zum Renteneintritt. Für Sie wäre EM-Rente dann aber wohl die 'lukrativste' Variante. Trotz Abschlägen. Die Zurechnungen würden ja auch für die danach folgenden Altersrenten erhalten bleiben.
Danke für die Information, das hört sich gut an. Meine Abschläge wären bei EM-Rente 7,2% (bei hoherem Rentenwert) gegenüber der SB-Rente von 6,6%. Aber: Warum sollte ich dann, wie oben beschrieben, nach Erteilung der SB-Rente umgehend AR-Rente beantragen, genau das Gegenteil wäre doch angebracht, also das Eintrittsalter in die reguläre Altersrente?
KSCam 08.08.2021 | 13:56
Sie sollten dieses Angebot annehmen und dem der Ihnen den Tipp gegeben hat die Füße küssen und ewig dankbar sein. Habe aber gerade absolut keine Lust Das lang und breit zu erklären. EM Rente ist immer höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente und die anschließende Altersrente ist für die Zukunft auch besser, weil sie bei Gesundung nicht mehr wegfallen kann....
Maryam 08.08.2021 | 14:12
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Wenn Sie keine Lust haben etwas zu erklären,sollten Sie nicht antworten. Meine Frage war an kompetente Leser gerichtet: Warum sollte ich dann, wie oben beschrieben, nach Erteilung der SB-Rente UMGEHEND AR-Rente beantragen, genau das Gegenteil wäre doch angebracht, also das Eintrittsalter in die reguläre Altersrente?
Aloisam 08.08.2021 | 14:29
Zitat von Mary anzeigenausblenden
Sie sollten dieses Angebot annehmen und dem der Ihnen den Tipp gegeben hat die Füße küssen und ewig dankbar sein. Habe aber gerade absolut keine Lust Das lang und breit zu erklären. EM Rente ist immer höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente und die anschließende Altersrente ist für die Zukunft auch besser, weil sie bei Gesundung nicht mehr wegfallen kann....
Wenn Sie keine Lust haben etwas zu erklären,sollten Sie nicht antworten. Meine Frage war an kompetente Leser gerichtet: Warum sollte ich dann, wie oben beschrieben, nach Erteilung der SB-Rente UMGEHEND AR-Rente beantragen, genau das Gegenteil wäre doch angebracht, also das Eintrittsalter in die reguläre Altersrente?
Nein, nach der EM-Rente in die SB-Rente. Diese bleibt dann in der Höhe bestehen, wie die vorher hochgerechnete EM-Rente. Was Abschläge betrifft, Sie gehen etwa vier Jahre vor der regulären Altersrente in die SB-Rente, dass bedeutet vier Jahre Rentenbezug. Und jetzt nehmen Sie diese Summe und schauen, wie lange das dauert, bis Sie diese Summe mit ohne Abschlag wieder hereinzubekommen. Das dauert u. U. Jahrzehnte.
Maryam 08.08.2021 | 14:48
Vielen Dank Alois! Sie haben mir sehr geholfen!
SEam 08.08.2021 | 16:39
Hallo Mary, Probeberechnungen der verschiedenen Rentenarten machen lassen. Wird dir die EM-Rente gewährt hast du dich Zurechnungszeiten.
KSCam 08.08.2021 | 16:40
....weil, wenn ein EM Rentner in Altersrente geht, sich am Betrag der (höhern ursprünglichen EM-)Rente nichts ändert, weil eine AR nicht wegfallen kann wenn Sie gesunden, weil Sie in diesem Jahr noch 46060 € (statt6300) zuverdienen dürfen.... Die SB Rente wäre nur dann abschlagsfrei wenn Sie erst mit 64+2 in Rente gingen und vorher KEINE EM Rente bekommen würden. Aber davon ist ja nicht auszugehen, oder? Soviel zur Kompetenz, Meckerliesen hab ich besonders lieb.
W°lfgangam 08.08.2021 | 22:16
Zusammengefasst: Natürlich die EM-Rente - wegen der extra Zurechnungszeit über den Zeitpunkt des Beginns der aktuell möglichen Altersrente hinaus. Nach Bedarf (Hinzuverdienst, keine etwaigen med. Überprüfungen mehr) kann man/frau dann immer noch in eine Altersrente nach Wahl wechseln ...mehr wird es nicht/kleiner auch nicht. Gruß w.
Maryam 09.08.2021 | 08:05
Vielen Dank an alle und das Expertenteam für die hilfreichen Hinweise!
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