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Welche Rentenart ist besser?

von Rudolph II16.10.2009 | 13:47
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forumsteilnehmer, ich , Jahrgang 1948, stehe in Kürze vor der Frage welche Rentenart zu beantragen ist. Im Febr. 2010 endet der passive Teil der Altersteilzeit, die ich für insgesamt 5 Jahre ausübte. Im März 2010 werde ich mit 3,3 % Abschlag in Rente nach Altersteilzeit gehen können. Gleichzeitig wurde mir vor 4 Jahren nach einem Unfall der Schwerbehindertenstatus zuerkannt. Der Ausweis ist bis 2020 gültig. Nun die Frage: Welche Rentenart kommt für mich infrage? Rente nach Altersteilzeit oder Rente für Schwerbehinderte. Gibt es überhaupt Unterschiede in der Rentenhöhe? Danke vorab für Hilfestellung.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen ist diese allemal günstiger als die wg. ATZ!

7 Antworten

KSCam 16.10.2009 | 15:09
Die Rentenart "AR für Schwerbehinderte" ist abschlagstechnisch immer günstiger als jede andere Rentenart. Sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, ist diese Rentenart die beste. Was mich aber in Ihrer Darstellung irritiert, dass Sie (Jahrgang 48) im März 2010 also mit 62 bei der "AR nach Altersteilzeit" nur 3,3 % Abschag haben sollen - bei dieser Rentenart müssten es bei Rentenbeginn mit ca 62 eigentlich ungefähr 10,8 % sein. Kann es sein, dass sich die 3,3 % schon auf die AR für Schwerbehinderte beziehen? Das würde besser passen und somit hätte sich Ihr Problem von selbst erledigt?
Rudolph IIam 16.10.2009 | 15:30
Hallo KSC, danke für schnelle Antwort auf meine Frage. Ja, die 3,3 % beziehen sich auf den Rentenbeginn mit 63, bei dem ich ja als Schwerbehinderter abschlagsfrei in Rente gehen kann. Warum hat sich das Problem von selbst erledigt?
Schiko.am 16.10.2009 | 15:35
Der Fachmann "KSC" hat ja schon geantwortet. Der Laie Schiko sieht es so. Mit 50% Behinderung war die Rente schon mit 60 und 10.8% möglich. Sind Sie im Januar 1948 geboren, also mit 62 die Rente - 7,2% = 3,6 % ab Februar 2010 zutreffend. Beantragen Sie aber die Rente erst ab 1.3. 2010 senkt sich der Abschlag nochmals um 0,3% auf 3,3 % lebenslangen Ab- schlag. Dies ist auf jeden Fall günstiger als Rente nach Altersteilzeit. MfG.
KSCam 16.10.2009 | 15:57
Weil Sie doch sicher nicht so dämlich sein werden, die Rentenart mit dem höheren Abschlag zu wählen, oder?
Wolfgangam 16.10.2009 | 20:28
> Weil Sie doch sicher nicht so DÄHMLICH sein werden ... ...schlecht geschlafen, KSC ? ;-) Gruß w. (nein, kein weiterer Kommentar - jeder 'kotzt' sich nach seiner Meinung aus ;-)
KSCam 17.10.2009 | 07:39
Lieber Wolfgang, eines muss jetzt doch raus: Wer nämlich und dämlich mit "H" schreibt, ist nämlich dämlich = alte Schülerweisheit :-))
Wolfgangam 19.10.2009 | 22:12
tousché, mein lieber KSC - wer/ich die blutgrätsche wagt, sollte auch die hose festhalten ;-) gruß w.
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