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Experten-Antwort

Welche Rentenarten nach 45 Jahre Wartezeit

von Eisenbieger31.05.2016 | 21:12
1947 Ansichten
6 Antworten

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Hallo und guten Tag, im September 2017 habe ich neben der Wartezeit von 45 Jahren auch das 60 Lebensjahr erreicht. Weche Rentenarten sind dann für mich sinnvoll, bzw. wären überlegenswert, wenn ich mich ab dann langsam aus dem Berufsleben zurückziehen möchte. Ist ab dann auch noch Altersteilzeit bis zur Rente möglich und muss der Arbeitgeber dem zustimmen? Danke und Gruß Eisenbieger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eisenbieger,

„W*lfgang“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffende Antwort gegeben. Soweit Sie noch eine zusätzliche Aufstellung aller für Sie in Frage kommenden Altersrenten mit jeweiligem frühestmöglichen Rentenbeginn und den zu erwartenden Abschlägen benötigen, können Sie auch den von „rtret“ bereits genannten Rentenbeginnrechner (Link) nutzen.

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5 Antworten

rtretam 31.05.2016 | 21:17
Mit wem sonst als mit dem Arbeitgeber vereinbaren Sie Altersteilzeit? Abhängig davon ab wann Sie in Rente gehen wollen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
W*lfgangam 31.05.2016 | 21:27
Hallo Eisenbieger, vorweg zur ATZ. Wenn Sie im ÖD beschäftigt sind, ja, da gibt es seit 2010 einen neuen ATZ-Tarifvertrag (mit anderen ATZ-Tarifverträge kenne ich mich grundsätzlich nicht aus). Aber kein MUSS mehr des AG, diesen auch auf Ihren Wunsch anzubieten - das ist ggf. eine individuelle Einzelfallregelung direkt mit der Personalabteilung auszuhandeln. 45 Jahre: Sie sind Jg. 57, daher kann die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erst mit 63 + 10 Monaten beginnen. Bereits mit 63 hätten Sie den ersten Anspruch auf eine Altersrente (wegen 35 erreichten Jahren), allerdings mit 'kleinem' Abschlag von 10,5 %. Dass Sie keinen Schwerbehindertenausweis haben, klammere ich mal aus – dann hätten wir es wieder mit einer anderen Altersrentenart/anderen Abschlägen zu tun. Und nebenbei, steht alles in Ihrer letzten Rentenauskunft schon drin. Gehen Sie mal zu einer Beratungsstelle und lassen Sie sich das mal aktuell erklären/auch wie die Differenzen zwischen den unterschiedlichen Rentenbeginnen ausfallen – dann wählen Sie die für Sie optimale Altersrente. Gruß w.
Eisenbiegeram 01.06.2016 | 21:05
Hallo und guten Tag, vielen Dank für alle Ihre schnellen und interessanten Antworten. Einen Nachtrag habe ich noch. Eigentlich hatte ich z w e i Fragen gestellt. Die eine Frage (a) geht in Richtung, dass ich ab 60 wirklich weniger arbeiten möchte, dh. ich suche den "kürzeste" Weg mit dem Ziel Rente. Die andere Frage (b) war, m u s s mir mein AG Altersteilzeit genehmigen (kleiner Betrieb unter 50 Mitarbeiter) oder gibt es hier kein Pflicht für Ihn? Gruß und Danke Eisenbieger
W*lfgangam 01.06.2016 | 21:32
...eigentlich sind auch beide beantwortet worden ;-) Hallo Eisenbieger, a) Der früheste Altersrentenbeginn ist 63 ...egal wie früh Sie vorher aufhören wollen - und dafür brauchen Sie nur 35 Jahre, die 45 Jahre sind bei 63 'schön' aber nutzlos, gibt trotzdem den Abschlag. Versuchen Sie die Arbeitszeit zu reduzieren, um bis 63 + 10 hinzukommen, um keinen Rentenabschlag zu haben. Hören Sie ganz auf mit 60, geht es natürlich auch mit 63 und Abschlag in Rente - 10 Monate später ohne Abschlag, da brauchen Sie erst mal 10 Jahre, um die 'verlorene' Rente wieder aufzuholen. Eine Arbeitszeitreduzierung hat natürlich – neben dem geringeren mtl. Entgelt – auch einen geringeren Rentenzuwachs zur folge ...können Sie aber vernachlässigen für die paar Jahre bis zur Rente – vielleicht max. 'n Hundi weniger, eher die Hälfte (dafür ist wieder individueller Rat erforderlich!!!, dann haben Sie es Cent-genau). b) Wenn schon im ÖD - ein 'etwas' größerer Arbeitgeber - kein _Anspruch_ auf ATZ besteht, wie mag das wohl bei kleineren Arbeitgebern aussehen. Kommt auf die Branche an, welche ATZ-Bedingungen dort (noch) gelten ...meine örtlichen Volksbanken sind aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen (Klartext: Personaleinsparung) zz. bereit, 'freiwillig' ATZ anzubieten. Aber, auch das ist nur eine örtliche Einzelfallbetrachtung ...und die Konditionen sind 'saumäßig'! Nun alles klar? Gruß w.
Eisenbiegeram 04.06.2016 | 06:55
@ W*lfgang Hallo W*lfgang vielen Dank für Ihre kompetente und schnelle (nach Fragestellung nur ca. 25 min später
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