Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenNach Ihrer Schilderung müßten Sie eine volle EM-RT (unter 6 Stunden) erhalten, wenn dies im Klageverfahren auch so gesehen wird. Sie können in der jetztigen Sachlage nur abwarten wie das SG entscheidet.
Wenn Sie nur noch 3 bis 6 Std. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, haben Sie Anspruch auf eine halbe Erwersminderungsrente, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist, dann auf eine volle EM-RT.
Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind und in ihrem bzw. in einem vergleichbaren Beruf nur noch weniger als 6 Std. arbeiten können, erhalten eine Rente wegen teilweiser EM wege Berufsunfähigkeit. Es wird allerdings nur eine halbe Rente gezahlt und keine Zwei-Drittel- Rente wie vor 2001.
Da es ein laufendes Verfahren (wegen der Klage) ist, kann nur der alte Stand (11/2000) wiederhergestellt werden. Der Leistungsfall bleibt bestehen. Wird die Klage abgewiesen sollten Sie nach Ablauf der neuen Klagefrist einen neuen Antrag stellen oder weiter klagen (LSG).
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