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Experten-Antwort

welche Steuerklasse?

von Sofa29.05.2014 | 07:49
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12 Antworten

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mein Mann bezieht demnächst EM-Rente von 900 Euro ich habe Gehalt 3500 Euro. Wir hatten die ganze Zeit beide Stklasse 4 - was sollen wir nun nehmen? 3 und 5? weiß jemand wieviel Steuern dann nachgezahlt werden müssen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.05.2014 | 09:53

Wenden Sie sich diesbzgl. bitte an einen Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater oder das Finanzamt.

11 Antworten

Sofaam 30.05.2014 | 09:03
verstehe ich nicht - mein Mann zahlt also für seine Rente keine Steuern und ich dann weniger? habe gehört, dass man monatlich Geld für die Steuernachzahlung zurück legen soll. Wie viel denn, damit man kein böses Erwachen erfährt. Kann mir das jemand "für Doofe" erklären? lieben Dank
Herz1952am 30.05.2014 | 09:45
Hallo Sofa, wenn Sie bei St.Kl. 4/4 bleiben, gibt es keine Nachzahlung. Die monatlichen Steuerbeträge entsprechen dann der Jahressteuer. Am besten mit FA reden, wie das mit der Rente Ihres Mannes gehandhabt wird (vielleicht durch vierteljährliche Abschlagszahlungen). Die Rentenversicherung führt nämlich keine Steuern ab. Es gibt auch keine Lohnsteuerkarten mehr in 2014. Es wird über "Identifikationsnummern" abgerechnet und der Arbeitgeber erhält dann die Steuerdaten für die Abrechnung, wobei sich an den 6 Steuerklassen nichts ändert. Wenn Sie III (für Sie) und V für Ihren Mann wählen, wird bei Ihnen monatlich zu wenig einbehalten und es kommt mit Sicherheit zu Nachzahlungen. Faustregel: Steuerpflichtiges Einkommen (Rente) von Ihrem Mann zuzüglich Ihr Einkommen ist Gesamteinkommen. Davon 40 % (900 + 3500 = 4400, davon 40% = 1760). Wenn Ihr Mann weniger als 1760 steuerpflichtiges Einkommen hat - wobei ich jetzt die Rente schon mit vollem Betrag angesetzt habe - würde bei Ihnen (Kl. III) zu wenig einbehalten und es kommt zu Nachzahlungen am Jahresende. Ich denke aber, dass Ihnen das Finanzamt in dieser Frage weiterhilft. Herz1952
Schießl Konradam 30.05.2014 | 10:41
Deswegen sind Sie nicht doof.Leider erklärt es Herz unrichtig.Nochmals, für die Rente gibt es keine Steuerkarte, also auch keine Steuerklasse. Wenn Sie so wollen, können Sie die für die Rente errechnete Steuer-erst bei Bearbeitung des Steuerantrages durch das Finanzamt, als Nachzahlung bezeichnen. Es wird also das Gehalt des abgelaufenen Jahres und der errechnete steuerpflichtige Teil der Rente zusammen addiert und von beiden Beträgen die Steuer nach Splittingtabelle( Steuerklasse III) errechnet. Die Differenz zu der monatlich bezahlten Steuer x 12 gegenüber gestellt. Somit wird die Nachzahlung als Differenz für die Rente fällig, dies ist immerhin weniger als der errechnete Betrag zu den Steuerklassen IV/IV.
Herz1952am 30.05.2014 | 12:21
Danke Schießl Konrad, die 40 % stammen aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung wg. Steuerklassenwahl und sind ein Anhaltspunkt. Ich gehe davon aus, dass Frau Sofa für Ihr Gehalt St.Kl. III nimmt. Was Ihr Mann vor der Rente verdient hat, ist nicht bekannt. Da die Rente (Steueranteil) jedoch dazu kommt - natürlich nicht direkt - wird bei Ihr regelmäßig zu wenig Steuer einbehalten. Sie kann auch den Steueranteil der Rente fiktiv auf Ihr Einkommen dazurechnen und dann die Steuer aus der Tabelle ablesen. Allerdings gibt es keine "Bücher-Tabellen mehr (wenn ich nicht irre), aber jede Menge "Brutto-Nettolohn-Rechner). Die Differenz bei der Lohnsteuer ergibt in etwa die Nachzahlung. Da von der Rente direkt keine Steuern einbehalten und abgeführt werden, wird das FA für das jeweils kommende Jahr Vorauszahlungen fordern. Eine Nachzahlung gibt es allerdings auch, wenn ihr Arbeitgeber mit Klasse IV abrechnet, da vom steuerpflichtigen Rentenanteil ebenfalls keine monatliche Steuer abgeführt wird. Wenn sie bei Ihrer Gehaltshöhe Steuerklasse III hat, ist für den Rentenanteil ca. 40 % Steuer zu zahlen (je nach "Progressionsstufe). Insofern haben Sie eigentlich Recht, dass die Steuerklasse bei der Rente keine Rolle spielt. Denn abgerechnet wird zum Schluss. Aber wenn es um die "Rücklage" für das lfd. Jahr geht, kann Sie etwa von den 40 % aus dem steuerpflichtigen Rentenanteil mal ausgehen. Natürlich ohne Gewähr. Ich habe das als Lohn- und Gehaltsbuchhalter so "pi mal Daumen" gemacht und den Arbeitnehmern erklärt. Ich habe es gerade mal überschlagen und bin auf ungefähr 200,-- Euro/monatlich für die Rente gekommen. Herz1952
Schießl Konradam 30.05.2014 | 19:54
Schreite nun doch zur Tat. 3500 x 12 sind nach Adam Riese 42.000 Jahresbrutto minus 03.444 8, 20% Krankenversicherung 00.430,50 1,025% Pfl.Vers. 03.969 Rentenversicherung 9,45% 00.630 Arbeitslosen 1,50% 01.000 We.Kosten (Entf., oder mehr?) 00,072 Pauschale Sonderausgaben o.m. --------- 32.454,50 zvE. 3384 Steuer,186.12 Soli 07.344 68% von 10800 Jahresrente ------------- 39.798,50 zvE. minus 01.107,-- Kr/PflVersicherung 00.102 We.Kostenpauschbetrag Rente ------------- 38.589,50 zvE. 4974,273,57 Soli Jetzt müsste ein Vergleich möglich sein,es sei wenn kein Rechenfehler MfG.
Schießl Konradam 30.05.2014 | 20:18
Das verstehe ich nun wirklich nicht.Auch bei der Grundtabelle gilt das zu versteuernde Einkommen, in Kurzform: zvE. Freundlichst.
Herz1952am 30.05.2014 | 20:03
an K.S. Vorsicht mit der Splittingtabelle, dies geht nämlich vom zu versteuernden Einkommen aus und nicht vom "Steuer Brutto". Die Steuerklassen spielen keine Rolle mehr. Es geht nur darum, ob Einzel- oder Zusammen Veranlagung vorliegt. In diesem Fall natürlich ist Zusammenveranlagung günstiger (Splitting). Herz1952
Herz1952am 31.05.2014 | 16:38
an K. S. Sorry, ich hatte mich auf den Text in Ihrem Beitrag v. 30.05.41 bezogen. Da stand: Splittingtabelle (Steuerkl. III). Da es eigentlich bei der Splittingtabelle um das zu versteuernde Einkommen bei Zusammenveranlagung geht und nicht mehr um Steuerklassen, habe ich den Beitrag geschrieben und versendet, ohne zu merken, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, das ganze präzise durchzurechnen. Mit dem Begriff "Steuerbrutto" meine ich lediglich den gesamten steuerpflichtigen Betrag, ohne die abzugsfähigen Ausgaben. Das hat aber nichts mit der Grundtabelle zu tun, bei der das zvE bei Einzel- bzw. getrennte Veranlagung zu Grunde liegt. Ich wollte das ganze grob vereinfachen, indem aus der Lohnsteuertabelle KL. III, bzw. Brutto-Nettolohnrechner, einmal die Steuer ohne Rente und einmal mit Rente abgelesen wird. Die Differenz wäre in etwa die Steuer, die auf die Rente entfällt. Ich bin schon seit 9 Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv und habe seit dem auch kein zu versteuerndes Einkommen mehr (leider), bzw. "tauche einfach unter den Freibeträgen hindurch". Habe soeben ermittelt, dass mich nicht einmal ein größerer Lotto Gewinn (bei den niedrigen Zinsen) wieder in das "Paradies" der Steuerzahler auftauchen lässt. Ein freundliches Wochenende mit ebenso freundlichen Grüßen wünscht Herz1952
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