Hallo Dröge,
soweit die Entgeltfortzahlung während der Reha ganz oder teilweise entfällt, haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld. Damit in einem solchen Fall Ihr Übergangsgeld rechtzeitig berechnet und ausgezahlt werden kann, sollten Sie (soweit noch nicht geschehen), die Formulare G0513 - Hinweise für den Arbeitgeber, G0514 - Erläuterungen zur Entgeltbescheinigung für den Arbeitgeber, G0515 - Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld und G0518 - Bescheinigung der Krankenkasse mit dem Einladungsschreiben der Rehabilitationseinrichtung kurz vor Beginn der Rehabilitationsleistung Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Sollten Sie diese Vordrucke nicht ohnehin bereits erhalten haben, können Sie diese auch im Internet unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Uebergangsgeld.html
herunterladen.