Hallo, muss euch nochmal befragen.
Mich würde mal interessieren, welche Versicherungszeiträume bei der Berechnung zugrunde gelegt werden, wenn jemand ab Antrag oder eben auch rückwirkend, aufgrund einer Umdeutung eines Reha-Antrages EM Rente beziehen wird.
1. Geh ich richtig in der Annahme, dass bei EM Rente ab Antrag 02/2016, im Rentenbescheid dann alle Beiträge bis 02/2016 aufgeschlüsselt werden und zur Berechnung der zukünftigen Rente relevant sind?
2. Wenn man nach Antrag rückwirkend auf Grund eines früheren Reha- Antrag 1 Jahr erwerbsgemindert eingestuft wird, also ab Leitungsfall zum Beispiel, werden dann nur die Versicherungszeiten bis Leitungsgsfall aufgeschlüsselt und nicht bis Antragstellung berücksichtigt?
3. Wäre der Rentenbeginn zu Fall 1. dann der Antragsmonat und zu Fall 2. der Rentenbeginn ab Leistungsfall ?