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Experten-Antwort

Welche Versicherungszeiten werden zugrunde gelegt?

von samira15.02.2016 | 22:31
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5 Antworten

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Hallo, muss euch nochmal befragen. Mich würde mal interessieren, welche Versicherungszeiträume bei der Berechnung zugrunde gelegt werden, wenn jemand ab Antrag oder eben auch rückwirkend, aufgrund einer Umdeutung eines Reha-Antrages EM Rente beziehen wird. 1. Geh ich richtig in der Annahme, dass bei EM Rente ab Antrag 02/2016, im Rentenbescheid dann alle Beiträge bis 02/2016 aufgeschlüsselt werden und zur Berechnung der zukünftigen Rente relevant sind? 2. Wenn man nach Antrag rückwirkend auf Grund eines früheren Reha- Antrag 1 Jahr erwerbsgemindert eingestuft wird, also ab Leitungsfall zum Beispiel, werden dann nur die Versicherungszeiten bis Leitungsgsfall aufgeschlüsselt und nicht bis Antragstellung berücksichtigt? 3. Wäre der Rentenbeginn zu Fall 1. dann der Antragsmonat und zu Fall 2. der Rentenbeginn ab Leistungsfall ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo samira,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Sie erneut an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger verweise. Wir können hier im Forum nicht nachvollziehen, warum in Ihrem Fall nicht auf den Reha-Antrag abgestellt wurde. Vielleicht handelt es sich einfach um ein Versehen, welches Sie mir einem Anruf beim Sachbearbeiter aufklären könnten (alternativ können Sie auch Widerspruch einlegen, sofern die Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist). Vielleicht gibt es aber auch nachvollziehbare Gründe dafür - dazu müsste man aber den kompletten Fall kennen, Ihre eigenen Angaben reichen dafür leider nicht aus.

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4 Antworten

Cassandraam 16.02.2016 | 06:39
Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich die Beiträge bis zum Leistungsfall berücksichtigt; unabhängig vom Antragsdatum.
Die Farbe Schwarzam 16.02.2016 | 06:41
Es werden grundsätzlich immer nur die Zeiten bis zum Leistungsfall (=Eintritt EM) berücksichtigt. Alle nach Leistungsfall zurückgelegten Zeiten werden erst bei einer späteren Altersrente mit angerechnet. Der Rentenbeginn einer EM-Rente bestimmt sich anhand folgender Dinge (Ich machs allgemein, weil Fall 1 mir nicht weiterhilft): - Leistungsfall - befristete / unbefristete Rente - Antragstellung Befristete EM-Rente werden grundsätzlich erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Unbefristete Renten hingegen schon ab Folgemonat nach Leistungsfall. Wurde der Antrag allerdings 3 Monate oder mehr nach dem eigentlichen Rentenbeginn gestellt, beginnt die Rente in beiden obigen Konstellationen erst mit dem Monat des Antrags. Dafür hilft dann aber z.B. ein umgedeuteter Rehaantrag, da in diesen Fällen meist ein früheres Antragsdatum zugrundegelegt wird. MfG
samiraam 16.02.2016 | 08:15
Vielen Dank für Ihre schnelle nachvollziehbaren Antworten. Also grundsätzlich wird Leiistungsfall zugrunde gelegt. Wenn eine volle EM Rente nun sofort auf Antrag unbefristet bis zur Altersrente bewilligt wird (was sehr selten ist), der Leistungsfall und 1.Reha-Antrag 3 Jahre zurück liegt und der Bescheid zusätzlich erklärt, dass die Anspruchsvoraussetzung für eine volle Erwerbsminderung seit xx.xx.2013 (Leistungsfall) erfüllt waren. ...... ...ist es dann korrekt, das die EMR auch erst ab Antrag (nach 7 Monaten) gezahlt werden muss oder besteht in dem Fall ein Anspruch auf Nachzahlung ab Leitungsfall, weil z.b. ein Reha Antrag im Leistungsfallmonat (innerhalb der ersten 3 Kalendermonate ) gestellt wurde ? Also die Frage ist, ob der Rentenbeginn bzw Anspruch auf Rentenzahlung dann erst ab Antrag besteht oder doch schon ab Leistungsfall , also ein Anspruch auf eine Nachzahlung ab Leistungsfall ?
samiraam 16.02.2016 | 09:15
Vielen Dank, Experte!! Aus ihre Antwort konnte ich erkennen das sie mein Problem erkannt haben und dies auch nicht ganz nachvollziehen können warum der Rehaantrag nicht umgewandelt wurde. Dies ging Mitarbeitern der Hotline heute morgen ebenso und auch sie vermuten gleich, daß hier etwas falsch gemacht wurde und Rentebeginn nicht erst ab Antragstellung sein kann. Bekam deshalb auch sofort für nächste Woche ein Termin in Beratung das der Fehler gefunden wird :-) LG und Danke nochmals.
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