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Experten-Antwort

Welche Vordrucke

von Peter Sch.25.04.2013 | 11:47
2527 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, habe die volle Erwerbsminderungsrente und möchte einen Antrag Rente wegen Schwerbehinderung stellen. Werde im September 63 Jahre. Ab wann soll ich den Antrag stellen und zu wann September oder Oktober und welche Vordrucke/Anträge muss ich noch ausfüllen. Viele Grüße Peter Sch.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

für die Umwandlung Ihrer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente benötigen Sie grds. die Vordrucke R110 und R 240. Bitte legen Sie Ihrem Antrag auch eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises bei. Sofern Sie neben der Rente berufstätig sind, sind gegebenenfalls noch weitere Unterlagen notwendig.

Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen können Sie -ohne Vorliegen von Vertrauenschutz- mit 63 ohne Abzüge in Anspruch nehmen. Das ergibt einen Rentenbeginn zum 01.10.2013.

Ihren Rentenantrag sollten Sie ca. drei Monate im Voraus stellen, also Anfang Juli.

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3 Antworten

Peter Sch.am 25.04.2013 | 12:41
Vielen Dank. MfG Peter Sch.
=//=am 26.04.2013 | 09:25
Da aber bisher schon eine volle EM-Rente - mit Abschlag - gezahlt wird, ist die Altersrente nicht abschlagsfrei! Es kommt auf den Zugangsfaktor der Altersrente an (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Deshalb wird die Altersrente evtl. auch nicht höher sein als die EM-Rente, es sei denn, es wurden nach dem Leistungsfall der EM noch weitere Versicherungszeiten zurückgelegt (z.B. aufgrund Beschäftigung, KG- oder ALG-Bezug). Niedriger kann die Altersrente nicht werden, da die Entgeltpunkte besitzgeschützt sind. Wenn Sie genau wissen wollen, wie hoch Ihre Altersrente sein wird, können Sie sich diese auch ca. 4 Monate vorher berechnen lassen. Für eine Umwandlung der EM-Rente in die Altersrente reicht es aus, wenn Sie spätestens 2 Monate vor Rentenbeginn den (verkürzten) Rentenantrag stellen. Trotzdem - auch wenn die Altersrente nicht (viel) höher ist als die EM-Rente, sollten Sie die Umwandlung beantragen. Denn die Altersrente kann Ihnen niemand mehr entziehen und es erfolgt auch keine Kontrolle mehr.
Peter Sch.am 26.04.2013 | 12:26
Vielen Dank. Peter Sch.
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