Hallo,
für die Umwandlung Ihrer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente benötigen Sie grds. die Vordrucke R110 und R 240. Bitte legen Sie Ihrem Antrag auch eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises bei. Sofern Sie neben der Rente berufstätig sind, sind gegebenenfalls noch weitere Unterlagen notwendig.
Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen können Sie -ohne Vorliegen von Vertrauenschutz- mit 63 ohne Abzüge in Anspruch nehmen. Das ergibt einen Rentenbeginn zum 01.10.2013.
Ihren Rentenantrag sollten Sie ca. drei Monate im Voraus stellen, also Anfang Juli.