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Experten-Antwort

Welche Zeiten sind für Halbbelegung maßgebend?

von Klaus Ratzelbock26.04.2016 | 07:30
1615 Ansichten
4 Antworten

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Welche Zeiten sind denn ausschlaggebend um bei der sog. Halbbelegung in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Klaus,

den Ausführungen von von Feli können wir uns nur anschließen. Bei der Mitgliedschaft ist es unerheblich, ob Sie freiwilliges Mitglied, familienversichert oder Pflichtmitglied waren.

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3 Antworten

Feliam 26.04.2016 | 07:47
Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse in der 2. Hälfte des sog. Berufslebens. Beginn Gesamtzeitraum: erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung, Ende: Rentenantragstellung. Dieser Zeitraum wird taggenau in der Mitte geteilt und in der 2. Hälfte sollten mind. 90% der Zeit mit gesetzl. KK-Mitgliedschaft belegt sein.
Klaus Ratzelbockam 26.04.2016 | 12:36
Gilt als Rentenantragstellung auch wenn man Erwerbsminderungsrente beantragt, oder ist das erst bei einer Altersrente wichtig. Gab es nicht auch mal bei der Rente sowas wie eine Halbbelegung?
Schadeam 26.04.2016 | 13:23
Auch der EM Antrag ist natürlich ein Antrag! Ja bei der Rente gab es vor 1992 auch mal eine Halbbelegung, war wichtig für die Anrechnung von damaligen Ersatz- und Ausfallzeiten, ist aber eine ganz andere Baustelle und hat mit den Bedingungen für die KVdR absolut nichts zu tun
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