wenn man nach einer Erwerbsminderungsrente wieder in den Arbeitsprozeß einsteigt , und die gesundheitlichen Aspekte die zur Em-Rente geführt haben wieder auftreten, welchen erneuten Anspruch hat man dann auf Em-Rente? Tritt der Alte wieder in Kraft oder muss man erst wieder eine neue Anwartschaft erwerben ? Krankenkassenmäßig ist man nach einer Em-Rente ausgesteuert. Danke
28.04.2011, 07:08
Experten-Antwort
Es tritt ein neuer Leistungsfall ein. Sie wird neu berechnet, sollte sie noch keine 24 Monate nach der ersten neu beginnen, erhalten Sie mindestens die Entgeltpunkte, die, die erste hatte (§ 89 SGB VI). Die Anwartschaft bleibt erhalten, da der Bezug einer EM-RT eine Anrechnungszeit ist.