Welcher Antrag Arbeitsmarktrente zur normalen vollen EMR? Verlängerung steht an.

von
meister

Schönen guten Tag.
Auch meine Arbeitsmarktrente muß bald verlängert werden.
Bisher 3x um jeweils 3 Jahre ohne Prüfung verlängert.
Meine Attest sagen wohl alles aus.

Frage:
Wie muß ich (48) den Antrag stellen (welches Formular), um nicht -wie bisher- eine Verlängerung meiner Arbeitsmarktrente um weitere 3 Jahre zu beantragen, sondern eine normale volle (wohl erstmals auch befristet) EMR?
Mit dem Fragebogen welche mir der Rententräger zuschickt, um meine Arbeitsmarktrente zu verlängern?
Muß ich in diesem Antrag (oder Anschreiben) reinschreiben, dass ich eine normale erstmals befristete EMR beantrage und keine Verlängerung Arbeitsmaktrente?
Meine Ärzte sagen, dass ich auch eine volle EMR beantragen soll.
Die Attest würden dies auch aussagen.

Dankeschön an Alle

von
Rentenuschi

Sie können das ganz normale Formular verwenden, das Ihnen zugeschickt wird. Dort gibt es eine Frage, die lautet:

Haben sich ihre Krankheitsmerkmale geändert? Dort müssen Sie eintragen "ja" und welche genau sich geändert (verschlechtert) haben.
Das sollte der Sachbearbeitung den Hinweis geben, den Vorgang noch einmal dem Arzt vorzulegen und eine Überprüfung des bisherigen Votums anzustoßen.

Um ganz sicher zu gehen, können Sie auch ein kleines Anschreiben fertigen, in dem Sie Ihre Annahme, dass Sie nun einen Anspruch auf eine volle EM-Rente auf Dauer hätten, darlegen.

Gemäß § 102 Abs. 2 Satz 4 SGB VI sollte Ihre Rente nach 3x3 Jahren nun ohnehin unbefristet geleistet werden, sofern sich das Leistungsvermögen nicht verbessert hat.

MfG

von
DRV

Zitiert von: Rentenuschi
Sie können das ganz normale Formular verwenden, das Ihnen zugeschickt wird. Dort gibt es eine Frage, die lautet:

Haben sich ihre Krankheitsmerkmale geändert? Dort müssen Sie eintragen "ja" und welche genau sich geändert (verschlechtert) haben.
Das sollte der Sachbearbeitung den Hinweis geben, den Vorgang noch einmal dem Arzt vorzulegen und eine Überprüfung des bisherigen Votums anzustoßen.

Um ganz sicher zu gehen, können Sie auch ein kleines Anschreiben fertigen, in dem Sie Ihre Annahme, dass Sie nun einen Anspruch auf eine volle EM-Rente auf Dauer hätten, darlegen.

Gemäß § 102 Abs. 2 Satz 4 SGB VI sollte Ihre Rente nach 3x3 Jahren nun ohnehin unbefristet geleistet werden, sofern sich das Leistungsvermögen nicht verbessert hat.

Achtung! Arbeitsmarktrenten werden nie unbefristet gezahlt!

MfG

von
W*lfgang

Zitiert von: Rentenuschi
Sie können das ganz normale Formular verwenden, das Ihnen zugeschickt wird. Dort gibt es eine Frage, die lautet:

Haben sich ihre Krankheitsmerkmale geändert? Dort müssen Sie eintragen "ja" und welche genau sich geändert (verschlechtert) haben.
Das sollte der Sachbearbeitung den Hinweis geben, den Vorgang noch einmal dem Arzt vorzulegen und eine Überprüfung des bisherigen Votums anzustoßen.

Um ganz sicher zu gehen, können Sie auch ein kleines Anschreiben fertigen, in dem Sie Ihre Annahme, dass Sie nun einen Anspruch auf eine volle EM-Rente auf Dauer hätten, darlegen.

Gemäß § 102 Abs. 2 Satz 4 SGB VI sollte Ihre Rente nach 3x3 Jahren nun ohnehin unbefristet geleistet werden, sofern sich das Leistungsvermögen nicht verbessert hat.MfG

...bei aller Wertschätzung, Sie müssen zur Nachschulung! ;-)

Gruß
w.

von
Kaiser

Zitiert von: W*lfgang
Zitiert von: Rentenuschi
Sie können das ganz normale Formular verwenden, das Ihnen zugeschickt wird. Dort gibt es eine Frage, die lautet:

Haben sich ihre Krankheitsmerkmale geändert? Dort müssen Sie eintragen "ja" und welche genau sich geändert (verschlechtert) haben.
Das sollte der Sachbearbeitung den Hinweis geben, den Vorgang noch einmal dem Arzt vorzulegen und eine Überprüfung des bisherigen Votums anzustoßen.

Um ganz sicher zu gehen, können Sie auch ein kleines Anschreiben fertigen, in dem Sie Ihre Annahme, dass Sie nun einen Anspruch auf eine volle EM-Rente auf Dauer hätten, darlegen.

Gemäß § 102 Abs. 2 Satz 4 SGB VI sollte Ihre Rente nach 3x3 Jahren nun ohnehin unbefristet geleistet werden, sofern sich das Leistungsvermögen nicht verbessert hat.MfG

...bei aller Wertschätzung, Sie müssen zur Nachschulung! ;-)

Gruß
w.

Und das ausgerechnet von Dir?

von
Rentenuschi

Zitiert von: W*lfgang

...bei aller Wertschätzung, Sie müssen zur Nachschulung! ;-)

Sie haben Recht, aber es genügte Nachdenken ;-)

Bei Arbeitsmarktrenten greift die Maximaldauer von 9 Jahren NICHT!
Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.

MfG

Experten-Antwort

Hallo meister,

der um den Zusatz von DRV ergänzten Antwort von Rentenuschi wird zugestimmt.

von
meister

Zitiert von: Rentenuschi
Zitiert von: W*lfgang

...bei aller Wertschätzung, Sie müssen zur Nachschulung! ;-)

Sie haben Recht, aber es genügte Nachdenken ;-)

Bei Arbeitsmarktrenten greift die Maximaldauer von 9 Jahren NICHT!
Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.

MfG

Zusatzfrage:
Wenn ich also auf Prüfung "volle EMR befristet statt befr. Arbeitsmarktrente" beantrage (im normalen Verlängerungsanrtrag Arbeitsmarktrente), und diese abgelehnt wird (also volle EMR),
erhalte ich dann eine weitere Verlängerung Arbeitsmarktrente oder muß ich dann einen neuen Verlängerungsantrag ARbeitsmarktrente stellen?
Ich möchte also neben einer Arbeitsmarktrentenverlängerung gleichzeitig eine Prüfung auf eine normale EMR stellen.
Kann dieser Antrag also im besten Falle in eine volle EMR gewandelt werden, sollten die Voraussetzungen erfüllt sein?
Oder muß ich dann nochmals neuen Antrag stellen.
Dankeschön

von
meister

Zitiert von: meister
Zitiert von: Rentenuschi
Zitiert von: W*lfgang

...bei aller Wertschätzung, Sie müssen zur Nachschulung! ;-)

Sie haben Recht, aber es genügte Nachdenken ;-)

Bei Arbeitsmarktrenten greift die Maximaldauer von 9 Jahren NICHT!
Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.

MfG

Zusatzfrage:
Wenn ich also auf Prüfung "volle EMR befristet statt befr. Arbeitsmarktrente" beantrage (im normalen Verlängerungsanrtrag Arbeitsmarktrente), und diese abgelehnt wird (also volle EMR),
erhalte ich dann eine weitere Verlängerung Arbeitsmarktrente oder muß ich dann einen neuen Verlängerungsantrag ARbeitsmarktrente stellen?
Ich möchte also neben einer Arbeitsmarktrentenverlängerung gleichzeitig eine Prüfung auf eine normale EMR stellen.
Kann dieser Antrag also im besten Falle in eine volle EMR gewandelt werden, sollten die Voraussetzungen erfüllt sein?
Oder muß ich dann nochmals neuen Antrag stellen.
Dankeschön

von
DRV

Sie können nicht explizit eine bestimmte Erwerbsminderungsrente beantragen.
Ob dies eine volle, teilweise, befristete oder unbefristete Rente wird, entscheidet Ihr Rententräger aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch oder danach auch Klage einreichen. Sie sollten aber gute medizinische Argumente für Ihre Einschätzung vorbringen können.

von
meister

Zitiert von: DRV
Sie können nicht explizit eine bestimmte Erwerbsminderungsrente beantragen.
Ob dies eine volle, teilweise, befristete oder unbefristete Rente wird, entscheidet Ihr Rententräger aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch oder danach auch Klage einreichen. Sie sollten aber gute medizinische Argumente für Ihre Einschätzung vorbringen können.

Hallo.
Danke für deine Antwort.
Aber mich würde es halt interessieren, wie eine solche Ablehnung bzw. Zusagen zur normalen vollen EMR aussieht, wenn ich diesen mit dem normalen Verlängerungsantrag Arbeitsmarktrente einreiche.

So?
Ihre EMR wird von einer befr. Arbeitsmarktrente in eine befr. EMR ab dem ... gewandelt... Dann würde würde ich natürlich keinen Einspruch einlegen.
Oder: Ihr Antrage auf Verlängerung Arbeitsmarkt wird um weitere 3 Jahre gewährt. Fällt dann bei Einspruch (weil ich ja auch auf Prüfung volle normale EMR beantragt habe) erstmals meine Verlängerung ARbeitsmarktrente weg, da diese ja überprüft wird? Und was, wenn mein Antrag auf normale EMR abgelehnt wird? Dann automatisch Verlängerung Arbeismarktrente, oder muß ich nochmals einen neuen Antrag auf Verlängerung Arbeitsmarktrente stellen?

Das Vorgang ist mir nicht klar.

Dankeschön

von
Lehrling

Zitiert von: meister
Zitiert von: DRV
Sie können nicht explizit eine bestimmte Erwerbsminderungsrente beantragen.
Ob dies eine volle, teilweise, befristete oder unbefristete Rente wird, entscheidet Ihr Rententräger aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch oder danach auch Klage einreichen. Sie sollten aber gute medizinische Argumente für Ihre Einschätzung vorbringen können.

Hallo.
Danke für deine Antwort.
Aber mich würde es halt interessieren, wie eine solche Ablehnung bzw. Zusagen zur normalen vollen EMR aussieht, wenn ich diesen mit dem normalen Verlängerungsantrag Arbeitsmarktrente einreiche.

So?
Ihre EMR wird von einer befr. Arbeitsmarktrente in eine befr. EMR ab dem ... gewandelt... Dann würde würde ich natürlich keinen Einspruch einlegen.
Oder: Ihr Antrage auf Verlängerung Arbeitsmarkt wird um weitere 3 Jahre gewährt. Fällt dann bei Einspruch (weil ich ja auch auf Prüfung volle normale EMR beantragt habe) erstmals meine Verlängerung ARbeitsmarktrente weg, da diese ja überprüft wird? Und was, wenn mein Antrag auf normale EMR abgelehnt wird? Dann automatisch Verlängerung Arbeismarktrente, oder muß ich nochmals einen neuen Antrag auf Verlängerung Arbeitsmarktrente stellen?

Das Vorgang ist mir nicht klar.

Dankeschön

Meine Güte. Es ist doch alles gesagt. Stelle rechtzeitig den Verlängerungsantrag und warte die Entscheidung ab. Erst dann weißt Du, ob in Deinem Sinne entschieden wurde oder nicht. Das dann weitere Vorgehen wurde auch erläutert.

von
Meister

Zitiert von: Experte/in
Hallo meister,

der um den Zusatz von DRV ergänzten Antwort von Rentenuschi wird zugestimmt.


Hallo.
Danke für deine Antwort.
Aber mich würde es halt interessieren, wie eine solche Ablehnung bzw. Zusagen zur normalen vollen EMR aussieht, wenn ich diesen mit dem normalen Verlängerungsantrag Arbeitsmarktrente einreiche.

So?
Ihre EMR wird von einer befr. Arbeitsmarktrente in eine befr. EMR ab dem ... gewandelt... Dann würde würde ich natürlich keinen Einspruch einlegen.
Oder: Ihr Antrage auf Verlängerung Arbeitsmarkt wird um weitere 3 Jahre gewährt. Fällt dann bei Einspruch (weil ich ja auch auf Prüfung volle normale EMR beantragt habe) erstmals meine Verlängerung ARbeitsmarktrente weg, da diese ja überprüft wird? Und was, wenn mein Antrag auf normale EMR abgelehnt wird? Dann automatisch Verlängerung Arbeismarktrente, oder muß ich nochmals einen neuen Antrag auf Verlängerung Arbeitsmarktrente stellen?

Das Vorgang ist mir nicht klar.

Dankeschön

von
Rentenuschi

Zitiert von: meister

Aber mich würde es halt interessieren, wie eine solche Ablehnung bzw. Zusagen zur normalen vollen EMR aussieht, wenn ich diesen mit dem normalen Verlängerungsantrag Arbeitsmarktrente einreiche.

Das ist davon abhängig, was bei der Püfung herauskommt. Wenn Sie im Anschluss eine unbefristete Rente bekommen, erhalten Sie einen Weiterzahlungsbescheid bis zur ihrer persönlichen Regelaltersgrenze.

Sofern die Rente weiterhin befristet ist, SOLLTE der Weiterzahlungsbescheid einen Hinweis darauf enthalten, warum eine Befristung erfolgt (aber für die Kollegen lege ich meine Hand nicht ins Feuer).

Ich hoffe, nun sind alle offenen Fragen beantwortet.

MfG

von
W*lfgang

Zitiert von: Meister
wenn ich diesen mit dem normalen Verlängerungsantrag Arbeitsmarktrente einreiche.

Hallo Meister,

lösen Sie sich davon, dass es einen 'extra' (Weiterzahlungs-)Antrag für Arbeitsmarktrenten gibt, und einen 'extra' Antrag, der sich auf befristete Renten aus rein med. Gründen bezieht ...es ist DERSELBE Antragsvordruck - und da ist kein extra Unterunterunter-Antragspunkt: ( X ) speziell für meine Arbeitsmarktrente, jetzt bitte voll und nur rein med. bewertet, und bitteschön auf Dauer.

Wenn es aus den obigen Beiträgen noch nicht deutlich geworden ist, über den pauschalen Weiterzahlungsantrag (R0120) werden _alle_ Konstellationen der jeweiligen EM-Renten geprüft, die nur befristet laufen, und für die Zukunft/was geht noch/künftig, neu bewertet. Natürlich können Sie 'gefühlsmäßig' Ihre Gedanken mit dem Vordruck R0215/Selbstauskunftsbogen zum Ausdruck bringen/"ich erwarte, dass" ...

Wenn der Folgebescheid (wieder) nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie dann mit Widerspruch/Klage auf eine andere Entscheidung drängen.

Gruß
w.
PS: jetzt muss das aber mal wirklich sitzen, die *Klugscheißer-Vordrucke hat die DRV noch nicht im Programm ;-)

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