Umschulungen gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Um die Zuständigkeit für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen zu können, benötigen wir zuerst die Antragsunterlagen. Hierzu zählen die Vordrucke G100 und G130. Diese sind von Ihnen selbst auszufüllen. Von Ihrem behandelnden Arzt benötigen wir den Vordruck Reha0200.
Bitte senden Sie diese zusammen an die Deutsche Rentenversicherung zurück. Erst nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kann die Zuständigkeit geprüft werden.
Inwieweit die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, wird durch unsere ärztliche Abteilung geprüft.
Sollte unsere Zuständigkeit nicht gegeben sein, wird der Antrag dann schnellstmöglich an den zuständigen Rehabilitationsträger z.B. die Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft etc. weitergeleitet.
Vorab ist es sinnvoll telefonisch Kontakt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger aufzunehmen um abzuklären, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben.