Im ersten Rentenbescheid war vom Februar 1993 bis September 1993 ein Arbeitslosengeld mit einem Entgelt von 12.300,00DM berücksichtigt weil meine Firma Pleite ging.
Der Konkursverwalter hat später noch Entgelt für den gleichen Zeitraum in Höhe von 28.000,00 DM nachgemeldet.
Dann kam ein neuer Rentenbescheid indem nur noch das nachgemeldete Entgelt in Höhe von 28.000,00 DM berücksichtigt war. Damit war ich nicht einverstanden weil das Arbeitslosengeld-Entgelt nun gar nicht mehr berücksichtigt wurde.
Im neusten Rentenbescheid wird nun das nachgemeldete Entgelt jetzt aber nicht in voller Höhe zusätzlich berücksichtigt sondern das Arbeitslosenentgelt hiervon abgezogen, so dass nun das Arbeitslosengeld in Höhe von 12.300,00 DM und das nachgemeldete Entgelt in Höhe von 15.700,00 DM im Versicherungsverlauf steht. So kommt also insgesamt nicht mehr raus.
Ist dies so richtig oder müsste die Rentenversicherung nicht beide Beträge in voller Höhe (insgesamt 40300 DM) berücksichtigen?