Bin Juni 52 geboren, 100% GdB auf Dauer. In welchem Monat im Jahr 2012 kann ich in Rente geben mit Abschlag v. 10,8% ?
Hallo fiffi,
mit 60 + 6 Monaten und einem Abschlag von 10,8 % = frühestens ab 01.01.2013 ! Ohne Abschlag mit 63 + 6 Mon.
Bei bestehendem Vertrauensschutz => VOR dem 01.01.2007 mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart UND am 01.01.2007 schwerbehindert => mit 60 UND Abschlag 10,8 % = 01.07.2012 (ohne Abschlag ab 63. Lebensjahr).
MfG Rosanna.
Unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de/nn_31662/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true
findet man einen Rentenbeginnrechner
Ich habe seit April 04 keine Arbeitgeber mehr (krank und ALG), bin aber seit 2006 GdB 100%.
Dann trifft das 1. auf Sie zu: Rentenbeginn der Altersrente frühestens mit 60 + 6 ab 01.01.2013 mit 10,8 % Abschlag.
ODER:
Sie klären mit der DRV ab, ob Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) erfüllen.
Dann können Sie schon jetzt eine Erwerbsminderungsrente beantragen, sofern Sie sich für erwerbsgemindert halten.
Besprechen Sie dies alles am Besten in einem persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter der zuständigen DRV.
Und wenn ich diese Erwerbsminderungsrente dann ( 2012) noch hätte, wann wäre dann Rentenbeginn??
Am Rentenbeginn ändert sich nichts, ob Sie vorher EM-Rente erhalten oder nicht.