welcher Monat Rentenbeginn

von
Fiffi

Bin Juni 52 geboren, 100% GdB auf Dauer. In welchem Monat im Jahr 2012 kann ich in Rente geben mit Abschlag v. 10,8% ?

von
Rosanna

Hallo fiffi,

mit 60 + 6 Monaten und einem Abschlag von 10,8 % = frühestens ab 01.01.2013 ! Ohne Abschlag mit 63 + 6 Mon.

Bei bestehendem Vertrauensschutz => VOR dem 01.01.2007 mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart UND am 01.01.2007 schwerbehindert => mit 60 UND Abschlag 10,8 % = 01.07.2012 (ohne Abschlag ab 63. Lebensjahr).

MfG Rosanna.

von
.

Unter

http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de/nn_31662/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true

findet man einen Rentenbeginnrechner

von
Fiffi

Ich habe seit April 04 keine Arbeitgeber mehr (krank und ALG), bin aber seit 2006 GdB 100%.

von
Rosanna

Dann trifft das 1. auf Sie zu: Rentenbeginn der Altersrente frühestens mit 60 + 6 ab 01.01.2013 mit 10,8 % Abschlag.

ODER:

Sie klären mit der DRV ab, ob Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) erfüllen.

Dann können Sie schon jetzt eine Erwerbsminderungsrente beantragen, sofern Sie sich für erwerbsgemindert halten.

Besprechen Sie dies alles am Besten in einem persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter der zuständigen DRV.

Experten-Antwort

Hallo Fiffi,

für Versicherte, die im Juni 1952 geboren sind besteht - unter Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen - die Möglichkeit, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres und sechs Monaten mit einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch zu nehmen.

von
Fiffi

Und wenn ich diese Erwerbsminderungsrente dann ( 2012) noch hätte, wann wäre dann Rentenbeginn??

von
Rosanna

Am Rentenbeginn ändert sich nichts, ob Sie vorher EM-Rente erhalten oder nicht.

Experten-Antwort

Hallo Fiffi,

der Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist unabhängig von einem vorherigen Rentenbezug.

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