Welcher Weg in die Erwerbsminderungsrente ist am erfolgreichsten?

von
Susi

Guten Abend,

gestern Abend hat @W°lfgang u.A. geschrieben:

"Antrag stellen, Ergebnis abwarten!

TIPP: Reha-Antrag vorab stellen ...Ablehnung/zu gesund /können Sie sich den EMRT-Antrag gleich abschminken. Bei 'eingeschränktem' Leistungsvermögen nach Reha geht es in die nächste Runde: volle/teilweise EMRT ...vielleicht.

Unabhängig davon, können Sie natürlich einfach mal einen EMRT-Antrag der DRV zuwerfen."

Nun meine Fragen an die EXPERTEN:

Ich stehe vor der Frage, ob ich erst eine Reha beantragen soll (wie von @W°lfgang vorgeschlagen) oder besser direkt die Erwerbsminderungsrente beantragen soll.

Welcher der beiden Wege ist erfolgreicher und kürzer, die Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess zu erhalten?

Wobei mir erfolgreicher wichtiger ist als kürzer.

Was kann ich dazu beitragen, dass ich die Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess erhalte?

Auf was kommt es besonders an?

Nun meine Frage an die Betroffenen:

Wie habt Ihr es geschafft, eine Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess zu erhalten?

Für gute Hinweise bin ich sehr dankbar.

von
Ichsagmalso

Am besten sehr, sehr krank sein....
Verstehe die Frage nicht....

von
Irritiert

Es hört sich für mich so an, als ob es für Sie das Tollste wäre, eine EM Rente zu erhalten.

Ich habe sie bekommen, innerhalb von 6 Wochen, voll, ohne Widerspruch und Klagen und was hat es dazu gebraucht? Einen komplett kaputten Rücken, eine Lähmung im Bein plus alle psychischen Auswirkungen, die so etwas hat, wenn man lieber im Leben stehen würde und arbeiten gehen.

Sollten Sie nicht wirklich schwer krank sein, eine Chance auf Heilung haben rate ich Ihnen, nutzen sie sie. Denn EMR Rentner zu sein ist nichts, was erstrebenswert ist, selbst wenn man von dem Geld, so wie ich, ein gutes Auskommen hat!

von
Nicht zu glauben

An Ihrer Fragestellung erkennt man deutlich Ihre Naivität. Ihnen ist nicht zu helfen. Jede ernstgemeinte Antwort ist bei Ihnen „Perlen vor die Säue werfen“!

von
Betroffene

Mein Weg in die EMR begann mit einer schockierenden Krebsdiagnose im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung. Es folgte AU (durchgängig bis heute), OP, Chemo, OPs, Reha (AHB), weitere stationäre Eingriffe, Bewilligung. Auch nach Bewilligung ging es mit Therapien und Diagnostik weiter. Für mich war das Kranksein in den letzten 2 Jahren ein Vollzeitjob mit kurzen Erholungspausen, in denen einem die extreme psychische Belastung einholt.
Die DRV hält mich jedoch für teil-erwerbsfähig (bis zu 6 Stunden täglich): befristete Arbeitsmarktrente. Egal, volle EMR ist volle EMR ;)
Mal sehen, wie der Verlängerungsantrag ausgeht …

Sie sehen: man muss schon einiges an Einschränkungen im Alltag haben, um als voll erwerbsgemindert eingestuft zu werden. Planbar war an dem Verlauf nichts. Die Reha war zur Krankheitsbewältigung und zum Durchatmen notwendig. An die Möglichkeit einer Rente hab ich während der Reha zum Glück nicht gedacht. Der Sozialdienstler gab mir am Schluss diese Idee mit auf den Weg. Ob die Reha zur Bewilligung der Rente beigetragen hat, weiß ich nicht. Vermutlich hat mir der Reha-Bericht einen Gutachtertermin erspart und es konnte nach Aktenlage entschieden werden. Gedauert hat es vom Reha-Antrag (umgewidmet) bis zur Renten-Bewilligung 14 Monate.

Experten-Antwort

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll. Abwertende Bemerkungen, sexualisierte Sprache, persönliche Angriffe oder Beleidigungen sind keine angemessene Form der Kommunikation und werden von uns konsequent entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin

von
Schade

Wenn Sie vom Dach gefalen sind

-jetzt querschnittsglähmt im Koma liegen
-durch den Sturz auch noch blind sind....

dann geht die EM Rente wohl in kürzester Zeit problemlos durch.

- wohl ohne Gutachter
- wohl ohne vorgeschaltete Reha die Sie wieder fitt machen soll...

Aber so wirklich verstehe ich die Fragestellung nicht.

Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.

Wer eine Reha will erhofft sich dadurch eine Verbesserung seiner Situation.

Daher verstehe ich solche Fragen (wie sie hier häufig mit Fraeunnamen wie Susi, Nina, etc gestellt werden) einfach nicht.

Welche Antworten erwartet diese Fragestellerin eigentlich?

Wenden Sie sich an Ihre Ärzte, wenn die Ihnen die Reha oder die Berentung empfehlen stellen Sie die entsprechenden Anträge und warten ab wie die DRV reagiert.

von
Wallo

Wenn sie eine EMR anstreben, dann beantragen sie auch eine EMR und nicht eine Reha, welche das Ziel hat sie wieder fit zu machen und sie auch so bewertet. Wenn die DRV sie in einer Reha haben will, dann wird sie das von sich aus anleitern.
Eine EMR sollte die letzte Abbiegung vor Hartz4 sein, nichts ist daran erstrebenswert. Sie leben aufgrund des Verlängerungssystems weiterhin permanent in Angst und verlieren die ggf. wieder.

von
Valzuun

Zitiert von: Wallo

Eine EMR sollte die letzte Abbiegung vor Hartz4 sein, nichts ist daran erstrebenswert.

Hartz 4 und Erwerbsminderungsrente haben nichts miteinander zu tun:

Hartz 4 bekommt derjenige der -gesundheitlich sehr wohl in der Lage ist zu arbeiten, dies aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht tut. Dafür hat das Jobcenter, nicht die Rentenversicherung einzustehen.
Erwerbsminderungsrente bekommen die, die gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten.

von
Der Gender

Zitiert von: Admin
Liebe Teilnehmende am Forum..

Ihr Admin

TOP GEGENDERT!!!
Teilnehmer sind ja nur Männer, schmunzel..
Klarer Fall: Der Expert:Innen ist ein Gutmensch.

von
Jana

Wenn man entsprechend krank ist, geht eine EMR durch.

Manchmal schnell, manchmal dauert es.

Es gibt nicht DEN Weg.

von
Tip

Zitiert von: Susi
Guten Abend,

gestern Abend hat @W°lfgang u.A. geschrieben:

"Antrag stellen, Ergebnis abwarten!

TIPP: Reha-Antrag vorab stellen ...Ablehnung/zu gesund /können Sie sich den EMRT-Antrag gleich abschminken. Bei 'eingeschränktem' Leistungsvermögen nach Reha geht es in die nächste Runde: volle/teilweise EMRT ...vielleicht.

Unabhängig davon, können Sie natürlich einfach mal einen EMRT-Antrag der DRV zuwerfen."

Nun meine Fragen an die EXPERTEN:

Ich stehe vor der Frage, ob ich erst eine Reha beantragen soll (wie von @W°lfgang vorgeschlagen) oder besser direkt die Erwerbsminderungsrente beantragen soll.

Welcher der beiden Wege ist erfolgreicher und kürzer, die Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess zu erhalten?

Wobei mir erfolgreicher wichtiger ist als kürzer.

Was kann ich dazu beitragen, dass ich die Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess erhalte?

Auf was kommt es besonders an?

Nun meine Frage an die Betroffenen:

Wie habt Ihr es geschafft, eine Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess zu erhalten?

Für gute Hinweise bin ich sehr dankbar.

Es gibt kein Patent Rezept, denn jeder Fall ist individuell. Selbst gleiche Erkrankungen müssen nicht zum selben Ergebnis führen, es geht immer darum, wie eingeschränkt man damit ist. Auch wollen nicht alle Kranken/Behinderte eine EM-Rente, manche brauchen einfach ihre Arbeit zum Leben. Aber da Sie gerne Werdegänge möchten, sollen Sie einen haben. Ich bin auch ohne Widerspruch /Klage in die Erwerbsminderung gekommen. Antrag auf Rente gestellt, Begutachtung, Ergebnis :Es ist dringend eine Reha nötig,Bewilligung kam sehr zeitnah. Reha absolviert und mit Einschränkungen und Hinweisen zur längerfristigen Erhält der Erwerbsfähigkeit arbeitsfähig entlassen. Die RV sah es aber anders und gewährte eine befristete EM-Rente. Sie sehen also, dass das Ergebnis einer Reha nicht unbedingt das Maß der Dinge sein muss. Genausogut hätte das Ergebnis der Reha erwerbsgemindert lauten können und die RV hätte es trotzdem abgelehnt. Ich würde daher eher raten einen Rentenantrag zu stellen, wenn die RV eine Reha vorschalten möchte, macht sie das von sich aus. Beantragen Sie eine Reha und diese wird, wie Wolfgang schreibt, abgelehnt, haben Sie gar nichts u d auch ein Rentenantrag wäre dann obsolet.

von
Also ganz einfach!

Zitiert von: Schade

Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.

Das ist ja mal eine klare Aussage!

Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.

von
Alois

Zitiert von: Also ganz einfach!
Zitiert von: Schade

Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.

Das ist ja mal eine klare Aussage!

Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.

Damit wird nur bescheinigt, dass man die Arbeit am aktuellen Arbeitsplatz momentan nicht ausführen kann. Bei Erwerbsminderung geht es jedoch darum, sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr ausführen zu können und diese Einschränkung muss über 6 Monate hinaus bestehen (bleiben).

von
Bernd

Zitiert von: Valzuun
[quote=391572]

Hartz 4 und Erwerbsminderungsrente haben nichts miteinander zu tun:

Für den Betroffenen schon. Eine Erwerbsminderungsrente ist für Kranke/Behinderte oft die einzige Option, auskömmlich existieren zu können,kommt man dort nicht hin, bleibt nur Hartz/GruSi. Und das sind Leistungen, die bewusst nicht zum Leben reichen sollen,damit sich Arbeitslose nicht darin einrichten sollen. Die kommen durch Jobsuche und Jobvermittlung unter Umständen da wieder raus. GruSi 's jedoch nicht. Die verbleiben da Langzeit oder für immer. Ich weiß gar nicht, was man bei denen "erdrücken" will, dass sind Leute, die genau wie EM-Rentner nicht mehr können, aber vielleicht wegen fehlender Versicherung keine bekommen. Deshalb ist die Aussage richtig, im Freien Fall steht unter der Rente Hartz!

von
26 Wochen + 1 Tag

Zitiert von: Also ganz einfach!
Zitiert von: Schade

Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.

Das ist ja mal eine klare Aussage!

Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.

Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.

von
Abschläge

Zitiert von: Wallo
Wenn sie eine EMR anstreben, dann beantragen sie auch eine EMR und nicht eine Reha, welche das Ziel hat sie wieder fit zu machen und sie auch so bewertet. Wenn die DRV sie in einer Reha haben will, dann wird sie das von sich aus anleitern.
Eine EMR sollte die letzte Abbiegung vor Hartz4 sein, nichts ist daran erstrebenswert. Sie leben aufgrund des Verlängerungssystems weiterhin permanent in Angst und verlieren die ggf. wieder.

Für einen Anspruch auf ALGII (Hartz IV) muss man noch für MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbsfähig sein.

Dies hat zur Folge, dass Personen, die von der DRV als voll erwerbsgemindert eingeschätzt werden (Leistungsfähigkeit UNTER drei Stunden täglich) aber aufgrund fehlender Versicherungszeiten keinen Anspruch auf eine EM-Rente haben, auch keinen Anspruch auf ALG II haben. Da ist dann das Amt für Grundsicherung (Sozialamt) zuständig, nicht mehr das Jobcenter.

Nicht immer also kann man sich das 'Abbiegen' so einfach aussuchen.

von
Schade

Zitiert von: 26 Wochen + 1 Tag
Zitiert von: Also ganz einfach!
Zitiert von: Schade

Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.

Das ist ja mal eine klare Aussage!

Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.

Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.

War ja fast klar, dass das Märchen von den 26 Wochen wieder von irgendeinem vorgekramt wird;

wäre ja auch weniger lustig wenn nicht immer wiedermndiese ausgelutschten Kamellen kommen.

PS: ich habe nichts von Arbeitsunfähigkeit geschrieben, sondern von "so eingeschränkt dass man nicht mehr arbeiten kann".

Ich weiß nämlich dass die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderun g verschieden definiert sind.

Eine 30 jährige Frisörin, die auf Kosmetika allergisch ist, ist vielleicht als Frisörin fehl am Platz - diese Dame kann aber viele andere Dinge machen wie Taxi fahren, Brot verkaufen, im Büro arbeiten, Rentenberatung machen, ist also nie im Leben ein Rentenfall.

von
Praktiker

Zitiert von: Abschläge
Zitiert von: Wallo
Wenn sie eine EMR anstreben, dann beantragen sie auch eine EMR und nicht eine Reha, welche das Ziel hat sie wieder fit zu machen und sie auch so bewertet. Wenn die DRV sie in einer Reha haben will, dann wird sie das von sich aus anleitern.
Eine EMR sollte die letzte Abbiegung vor Hartz4 sein, nichts ist daran erstrebenswert. Sie leben aufgrund des Verlängerungssystems weiterhin permanent in Angst und verlieren die ggf. wieder.

Für einen Anspruch auf ALGII (Hartz IV) muss man noch für MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbsfähig sein.

Dies hat zur Folge, dass Personen, die von der DRV als voll erwerbsgemindert eingeschätzt werden (Leistungsfähigkeit UNTER drei Stunden täglich) aber aufgrund fehlender Versicherungszeiten keinen Anspruch auf eine EM-Rente haben, auch keinen Anspruch auf ALG II haben. Da ist dann das Amt für Grundsicherung (Sozialamt) zuständig, nicht mehr das Jobcenter.

Nicht immer also kann man sich das 'Abbiegen' so einfach aussuchen.

Das 'Abbiegen' kann man sich sehr wohl so einfach aussuchen.

Im Normalfall wird durch das Jobcenter NICHT überprüft, ob Antragsteller, für mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig sind.

Die Antragsteller müssen dies auch NICHT nachweisen.

von
Abschläge

Zitiert von: Praktiker
...

Nicht immer also kann man sich das 'Abbiegen' so einfach aussuchen.

Das 'Abbiegen' kann man sich sehr wohl so einfach aussuchen.

Im Normalfall wird durch das Jobcenter NICHT überprüft, ob Antragsteller, für mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig sind.

Die Antragsteller müssen dies auch NICHT nachweisen.[/quote]

Achten Sie auf meine Wortwahl :-) "nicht immer"

Denn das JC kann durchaus die Feststellung einer EM veranlassen...

aber letztendlich geht es in der Ursprungsfrage um 'erst Reha oder gleich EM-Rente' beantragen. Und da kommt es dann eben auch MIT darauf an, was man erreichen möchte. Erwerbsminderungsrente (als Ziel) oder weiter erwerbsfähig bleiben (nach einer 'hoffentlich regenerierenden' Reha).

Die Entscheidung kann man 'Susi' nicht abnehmen, muss sie selbst treffen.

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