Zitiert von: Susi
Guten Abend,
gestern Abend hat @W°lfgang u.A. geschrieben:
"Antrag stellen, Ergebnis abwarten!
TIPP: Reha-Antrag vorab stellen ...Ablehnung/zu gesund /können Sie sich den EMRT-Antrag gleich abschminken. Bei 'eingeschränktem' Leistungsvermögen nach Reha geht es in die nächste Runde: volle/teilweise EMRT ...vielleicht.
Unabhängig davon, können Sie natürlich einfach mal einen EMRT-Antrag der DRV zuwerfen."
Nun meine Fragen an die EXPERTEN:
Ich stehe vor der Frage, ob ich erst eine Reha beantragen soll (wie von @W°lfgang vorgeschlagen) oder besser direkt die Erwerbsminderungsrente beantragen soll.
Welcher der beiden Wege ist erfolgreicher und kürzer, die Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess zu erhalten?
Wobei mir erfolgreicher wichtiger ist als kürzer.
Was kann ich dazu beitragen, dass ich die Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess erhalte?
Auf was kommt es besonders an?
Nun meine Frage an die Betroffenen:
Wie habt Ihr es geschafft, eine Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess zu erhalten?
Für gute Hinweise bin ich sehr dankbar.
Es gibt kein Patent Rezept, denn jeder Fall ist individuell. Selbst gleiche Erkrankungen müssen nicht zum selben Ergebnis führen, es geht immer darum, wie eingeschränkt man damit ist. Auch wollen nicht alle Kranken/Behinderte eine
EM-Rente, manche brauchen einfach ihre Arbeit zum Leben. Aber da Sie gerne Werdegänge möchten, sollen Sie einen haben. Ich bin auch ohne Widerspruch /Klage in die Erwerbsminderung gekommen. Antrag auf Rente gestellt, Begutachtung, Ergebnis :Es ist dringend eine
Reha nötig,Bewilligung kam sehr zeitnah.
Reha absolviert und mit Einschränkungen und Hinweisen zur längerfristigen Erhält der Erwerbsfähigkeit arbeitsfähig entlassen. Die RV sah es aber anders und gewährte eine befristete
EM-Rente. Sie sehen also, dass das Ergebnis einer
Reha nicht unbedingt das Maß der Dinge sein muss. Genausogut hätte das Ergebnis der
Reha erwerbsgemindert lauten können und die RV hätte es trotzdem abgelehnt. Ich würde daher eher raten einen Rentenantrag zu stellen, wenn die RV eine
Reha vorschalten möchte, macht sie das von sich aus. Beantragen Sie eine
Reha und diese wird, wie Wolfgang schreibt, abgelehnt, haben Sie gar nichts u d auch ein Rentenantrag wäre dann obsolet.