Welcher Weg in die Erwerbsminderungsrente ist am erfolgreichsten?

von
König

Zitiert von: 26 Wochen + 1 Tag
Zitiert von: Also ganz einfach!
Zitiert von: Schade

Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.

Das ist ja mal eine klare Aussage!

Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.

Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.

Wieder mal Quark mit Sauce. Es gibt immer wieder Leute, die das tatsächlich glauben. Na ja, irren ist menschlich!

von
Trolljäger

Zitiert von: Schade
Zitiert von: 26 Wochen + 1 Tag
Zitiert von: Also ganz einfach!
Zitiert von: Schade

Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.

Das ist ja mal eine klare Aussage!

Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.

Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.

War ja fast klar, dass das Märchen von den 26 Wochen wieder von irgendeinem vorgekramt wird;

wäre ja auch weniger lustig wenn nicht immer wiedermndiese ausgelutschten Kamellen kommen.

PS: ich habe nichts von Arbeitsunfähigkeit geschrieben, sondern von "so eingeschränkt dass man nicht mehr arbeiten kann".

Ich weiß nämlich dass die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderun g verschieden definiert sind.

Eine 30 jährige Frisörin, die auf Kosmetika allergisch ist, ist vielleicht als Frisörin fehl am Platz - diese Dame kann aber viele andere Dinge machen wie Taxi fahren, Brot verkaufen, im Büro arbeiten, Rentenberatung machen, ist also nie im Leben ein Rentenfall.

1.) BSG-Urteile sind keine Märchen, sondern schaffen Rechtssicherheit.

2.) Wenn Sie nicht mal zwischen 26 Wochen und länger als 26 Wochen unterscheiden können, scheinen Sie wohl nicht vom Fach zu sein und Ihr IQ vermutlich sehr niedrig!

von
Brummkreisel

Zitiert von: 26 Wochen + 1 Tag
Zitiert von: Also ganz einfach!
Zitiert von: Schade

Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.

Das ist ja mal eine klare Aussage!

Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.

Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.

Nein. Solche wiederholenden und anhaltenden Fehlzeiten können u. U. zu einer Erwerbsminderungsrente führen. Gibt es überhaupt einen sicheren Rechtsanspruch auf EM-Rente? Wahrscheinlich nur, wenn die Einschätzung der Leistungsfähigkeit durch den SMD entsprechend ausfällt. Einen Rechtsanspruch kann man nämlich verlangen, weil ein entsprechendes Gesetz existiert.

von
Trolljäger

Zitiert von: König
Zitiert von: 26 Wochen + 1 Tag
Zitiert von: Also ganz einfach!
Zitiert von: Schade

Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.

Das ist ja mal eine klare Aussage!

Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.

Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.

Wieder mal Quark mit Sauce. Es gibt immer wieder Leute, die das tatsächlich glauben. Na ja, irren ist menschlich!

Wenn Sie keine Ahnung haben, vielleicht mal besser die Klappe halten.

von
Mira

Zitiert von: 26 Wochen + 1 Tag

Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.

Ha ha, ich war nie krankgeschrieben und habe meine volle Rente nach Reha bewilligt bekommen. Man muss nicht krankgeschrieben sein. Ich war vorher 40 Stunden die Woche arbeiten, allerdings auf Kosten der Gesundheit.

von
Frank

Einige Antworten hier kritisieren sehr stark die Fragestellerin. Das verstehe ich nicht ganz. Man hört ja oft, dass Menschen, die krankheitsbedingt sehr eingeschränkt sind und dadurch große Probleme haben zu arbeiten, trotzdem die Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt bekommen. Oft wird die Schwere der Einschränkung ja auch nicht gleich voll erkannt bei der Bewertung. Wenn man sich für entsprechend krank hält und befürchtet, dass die Rentenversicherung das anders sehen könnte, weil die Einschätzung der Krankheitsschwere schwierig ist oder einfach noch ein Reha fehlt, dann denkt man ja schon darüber nach wie man bei der Antragstellung am besten vorgehen sollte.

von
Frank

Zitiert von: Mira
Ich war vorher 40 Stunden die Woche arbeiten, allerdings auf Kosten der Gesundheit.

Das ist ein wichtiger Punkt. Viele gehen arbeitsunfähig arbeiten, das heißt, dass sie dann durch das Arbeiten ihrer Gesundheit massiv schaden. Andere gehen zum Arzt und lassen sich krankschreiben. Beide sind gleich krank, haben dann aber eine unterschiedliche Krankenakte. Im Antrag wird tatsächlich auch danach gefragt, ob man krank arbeiten geht.

von
Alois

Zitiert von: Trolljäger
Zitiert von: König
Zitiert von: 26 Wochen + 1 Tag
[quote=391633][quote=391569]

Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.

Wieder mal Quark mit Sauce. Es gibt immer wieder Leute, die das tatsächlich glauben. Na ja, irren ist menschlich!

Wenn Sie keine Ahnung haben, vielleicht mal besser die Klappe halten.

Nicht die erste Diskussion dieser Thematik hier. Ich hab es seinerzeit wie folgt erklärt, gerne noch einmal. Lieschen Müller ist krank und stellt einen Antrag auf EM-Rente. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung, dass Lieschen durchaus noch leichte Büroarbeit machen kann. Daraufhin zieht Lieschen Müller jedoch das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, Sie haben meinen Antrag abgelehnt, aber ich bin insgesamt seit über 26 Wochen AU und werde auch weiterhin derartige Fehlzeiten haben, da ich auf unabsehbare Zeit 3 mal pro Woche zur Dialyse muss und somit die vertraglich vereinbarten 5 - Tage-Woche bei meinem Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Dann kann Lieschen Müller trotzdem eine EM-Rente erhalten.

von
Paul

Der beste Weg ist evtl, einfach andere Entscheiden zu lassen.
Bei mir war es so, ich war krank …schwer krank. Bekam Krankengeld, wurde operiert, Reha war immer noch krank…das stand auch im Reha Bericht. 3 Monate später kam ein Brief von der kk ich sollte noch mal zur Reha, in der 2. Reha wurde die Erwerbsminderungsrente festgestellt die ich unbefristet bekam. Ich selber hab quasi nichts gemacht, außer die Anträge zu unterschreiben.
Ich fand das war ein angenehmer, stressfreier Weg der mit meiner Krankheit gut zu schaffen war.
Ich brauchte keinen Gutachter und kein Gericht, kein Streit und kein Stress, hab einfach die machen lassen

von
Kaiser

Zitiert von: Trolljäger
Zitiert von: König
Zitiert von: 26 Wochen + 1 Tag
Zitiert von: Also ganz einfach!
Zitiert von: Schade

Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.

Das ist ja mal eine klare Aussage!

Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.

Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.

Wieder mal Quark mit Sauce. Es gibt immer wieder Leute, die das tatsächlich glauben. Na ja, irren ist menschlich!

Wenn Sie keine Ahnung haben, vielleicht mal besser die Klappe halten.

Na Du scheinst ja der „Durchblicker“ zu sein. Immerhin unterhaltend nicht mehr und nicht weniger.

von
Bine

Zitiert von: Paul
Der beste Weg ist evtl, einfach andere Entscheiden zu lassen.
in der 2. Reha wurde die Erwerbsminderungsrente festgestellt
Es entscheiden immer andere. Probleme gibt es eben bei denen, die eine solche Feststellung nicht bekommen. Bei Ihnen war es eindeutig, aber nicht jeder ist gleich SCHWERkrank.

von
Liebe :-)

Zitiert von: Paul

Ich brauchte keinen Gutachter und kein Gericht, kein Streit und kein Stress, hab einfach die machen lassen

Ich brauche auch keinen Gutachter und kein Gericht, kein Streit und kein Stress, lass einfach meine Freundin machen und das ist immer wunderschön ;-)

von
Valzuun

Zitiert von: Alois
Nicht die erste Diskussion dieser Thematik hier. Ich hab es seinerzeit wie folgt erklärt, gerne noch einmal. Lieschen Müller ist krank und stellt einen Antrag auf EM-Rente. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung, dass Lieschen durchaus noch leichte Büroarbeit machen kann. Daraufhin zieht Lieschen Müller jedoch das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, Sie haben meinen Antrag abgelehnt, aber ich bin insgesamt seit über 26 Wochen AU und werde auch weiterhin derartige Fehlzeiten haben, da ich auf unabsehbare Zeit 3 mal pro Woche zur Dialyse muss und somit die vertraglich vereinbarten 5 - Tage-Woche bei meinem Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Dann kann Lieschen Müller trotzdem eine EM-Rente erhalten.

Sehr gut auf den Punkt gebracht. Einzige Anmerkung: dass das bereits in den letzten 26 Wochen so war ist vollkommen egal.
Entscheidend sind (nur) die zu erwartenden Ausfallzeiten die müssen voraussichtlich mehr als 26 Wochen pro Jahr betragen und in allen denkbaren künftigen Tätigkeiten zu erwarten sein. Also absolute Ausnahmefälle (wie z.B. die dauerhafte, langwierige und engmaschige Dialyse). Nicht mal jedweder Art von Dialysepflicht erfüllt die Kriterien. Oder psychische Erkrankungen, wenn die guten Tage eben zu selten sind (auch wen man an denen Bäume ausreißen könnte).

Der Kommentar richtet sich übrigens nur an die, die Rechtsprechung und Zusammenhänge verstehen wollen. Nicht an die die es bereits falsch verstanden haben, aber nicht die Größe oder die Fähigkeit besitzen Ihre Fehlinterpretation einzusehen und zu korrigieren.

von
Urs

Zitiert von: Valzuun
Zitiert von: Alois
Nicht die erste Diskussion dieser Thematik hier. Ich hab es seinerzeit wie folgt erklärt, gerne noch einmal. Lieschen Müller ist krank und stellt einen Antrag auf EM-Rente. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung, dass Lieschen durchaus noch leichte Büroarbeit machen kann. Daraufhin zieht Lieschen Müller jedoch das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, Sie haben meinen Antrag abgelehnt, aber ich bin insgesamt seit über 26 Wochen AU und werde auch weiterhin derartige Fehlzeiten haben, da ich auf unabsehbare Zeit 3 mal pro Woche zur Dialyse muss und somit die vertraglich vereinbarten 5 - Tage-Woche bei meinem Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Dann kann Lieschen Müller trotzdem eine EM-Rente erhalten.

Sehr gut auf den Punkt gebracht. Einzige Anmerkung: dass das bereits in den letzten 26 Wochen so war ist vollkommen egal.
Entscheidend sind (nur) die zu erwartenden Ausfallzeiten die müssen voraussichtlich mehr als 26 Wochen pro Jahr betragen und in allen denkbaren künftigen Tätigkeiten zu erwarten sein. Also absolute Ausnahmefälle (wie z.B. die dauerhafte, langwierige und engmaschige Dialyse). Nicht mal jedweder Art von Dialysepflicht erfüllt die Kriterien. Oder psychische Erkrankungen, wenn die guten Tage eben zu selten sind (auch wen man an denen Bäume ausreißen könnte).

Was sagen denn bitte die DRV-Experten, die sonstigen Forenexperten und @Schade zu dieser Antwort.

Fachlich korrekt??

von
Alois

Zitiert von: Valzuun
[quote=391667]
Entscheidend sind (nur) die zu erwartenden Ausfallzeiten die müssen voraussichtlich mehr als 26 Wochen pro Jahr betragen und in allen denkbaren künftigen Tätigkeiten zu erwarten sein
So schaut's aus. Rein 26 Wochen AU kann man schon bei einem komplizierten Bruch sein, mit mehreren Operationen. Das führt noch zu gar nichts, die weitere Prognose ist entscheidend. Es könnte bei langwieriger Krankheit auch erst eine Genesung nach 28 oder 32 Wochen erfolgen, dann wären solche Fälle nach dem Selbstverständnis Einiger alle berentet. Nein, nein!

von
W°lfgang

Ergänzend/Anekdote von heute:

Ein nicht kleiner AG hinterfragte die u6 Std. für eine TEM eines MA/weil er "das er an 3 Tage die Woche machen will/tgl. 6 Std". Ich: ...wo ist das Problem/ergibt keine 30 Std.-Wochen bei einer 'regelmäßigen' Beschäftigung/5 Tage die Woche?
"Aber im Gesetz steht doch 'nur' u6 Std. tgl." - stimmt, bei regelmäßiger Beschäftigung in einer 5-Tage-Woche = macht nichts, kann nur noch 3 Tage = 18 Std (statt mgl. bis 30 Std.)

Meine Frage: hat er das mit der DRV geklärt? = "JA/stimmte schon zu" ...hmm?, wo ist denn da das Problem beim AG? (dieser kennt nur den Grundsatz, aber nicht die viel tiefer gehenden Regelungen zur TEM/VEM im Individualfall = was geht/ist zulässig ...war aber auch eine Nachfrage im Rahmen der Fürsorge-/Informationspflicht an den AG = sehr löblich!! <- Meine Aussage: bieten Sie dem AN an, was er will/Sie Arbeits-/Tarifvertraglich regeln können, das VEM/TEM-Thema ist sein Problem/mit Hinzuverdienst (hat er ja schon mit der DRV geklärt!).

Ein kleiner Einblick ins Individuelle - an der Masse der Info/Wiederanworten hier, merkt man schon, dass hier 'Grundsätzlich' durch 'Individuell' zu ersetzen ist ...und die Wenigsten wirklich einen Einblick ins EM-Rentenrecht haben ;-))

Lesestoff für Interessierte:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html

Gruß
w.

PS: Und der erste Hinweis/Reha gilt nach wie vor ...wenn nur Schatten auf den Augen liegt oder Jucken in den Kniekehlen und man sich EM 'fühlt' - OHNE längere AU (da wird dann schon die eigene KK nach einigen Monaten aktiv = Reha-Antrag stellen/sofort!)

von
Mira

...wenn nur Schatten auf den Augen liegt oder Jucken in den Kniekehlen und man sich EM 'fühlt' - OHNE längere AU ....

So sinnlos :-(

von
Katja

Zitiert von: Valzuun
Zitiert von: Alois
Nicht die erste Diskussion dieser Thematik hier. Ich hab es seinerzeit wie folgt erklärt, gerne noch einmal. Lieschen Müller ist krank und stellt einen Antrag auf EM-Rente. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung, dass Lieschen durchaus noch leichte Büroarbeit machen kann. Daraufhin zieht Lieschen Müller jedoch das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, Sie haben meinen Antrag abgelehnt, aber ich bin insgesamt seit über 26 Wochen AU und werde auch weiterhin derartige Fehlzeiten haben, da ich auf unabsehbare Zeit 3 mal pro Woche zur Dialyse muss und somit die vertraglich vereinbarten 5 - Tage-Woche bei meinem Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Dann kann Lieschen Müller trotzdem eine EM-Rente erhalten.

Sehr gut auf den Punkt gebracht. Einzige Anmerkung: dass das bereits in den letzten 26 Wochen so war ist vollkommen egal.
Entscheidend sind (nur) die zu erwartenden Ausfallzeiten die müssen voraussichtlich mehr als 26 Wochen pro Jahr betragen und in allen denkbaren künftigen Tätigkeiten zu erwarten sein. Also absolute Ausnahmefälle (wie z.B. die dauerhafte, langwierige und engmaschige Dialyse). Nicht mal jedweder Art von Dialysepflicht erfüllt die Kriterien. Oder psychische Erkrankungen, wenn die guten Tage eben zu selten sind (auch wen man an denen Bäume ausreißen könnte).

Dann ist das ja jetzt eine schöne Verbesserung gegenüber dem BSG-Urteil, wenn man jetzt keine rückwirkende AU von mehr als 26 Wochen mehr braucht.

Bisher war es ja so, vorher mehr als 26 Wochen AU und zukünftig mehr als 26 Wochen AU.

Ist jetzt also nur noch zukünftig (Arm-und Beinbrüche mal ausgenommen) mehr als 26 Wochen AU notwendig für eine Erwerbsminderungsrente?

von
Mira

Man braucht überhaupt keine AU

von
Jana

Wenn das mit den 26 Wochen plus wirklich so wäre, wäre keine KK, kein Arbeitsamt, so doof, so lange zu zahlen, ohne einen Rentenantrag zu verlangen.

Bekomme garnicht zusammen, wie oft ich in den letzten 20 Jahren 78 Wochen Krankengeld bezog und ausgesteuert wurde ....... ohne einen Antrag auf Rente zu stellen.

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