Ergänzend/Anekdote von heute:
Ein nicht kleiner AG hinterfragte die u6 Std. für eine TEM eines MA/weil er "das er an 3 Tage die Woche machen will/tgl. 6 Std". Ich: ...wo ist das Problem/ergibt keine 30 Std.-Wochen bei einer 'regelmäßigen' Beschäftigung/5 Tage die Woche?
"Aber im Gesetz steht doch 'nur' u6 Std. tgl." - stimmt, bei regelmäßiger Beschäftigung in einer 5-Tage-Woche = macht nichts, kann nur noch 3 Tage = 18 Std (statt mgl. bis 30 Std.)
Meine Frage: hat er das mit der DRV geklärt? = "JA/stimmte schon zu" ...hmm?, wo ist denn da das Problem beim AG? (dieser kennt nur den Grundsatz, aber nicht die viel tiefer gehenden Regelungen zur TEM/VEM im Individualfall = was geht/ist zulässig ...war aber auch eine Nachfrage im Rahmen der Fürsorge-/Informationspflicht an den AG = sehr löblich!! <- Meine Aussage: bieten Sie dem AN an, was er will/Sie Arbeits-/Tarifvertraglich regeln können, das VEM/TEM-Thema ist sein Problem/mit Hinzuverdienst (hat er ja schon mit der DRV geklärt!).
Ein kleiner Einblick ins Individuelle - an der Masse der Info/Wiederanworten hier, merkt man schon, dass hier 'Grundsätzlich' durch 'Individuell' zu ersetzen ist ...und die Wenigsten wirklich einen Einblick ins EM-Rentenrecht haben ;-))
Lesestoff für Interessierte:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html
Gruß
w.
PS: Und der erste Hinweis/Reha gilt nach wie vor ...wenn nur Schatten auf den Augen liegt oder Jucken in den Kniekehlen und man sich EM 'fühlt' - OHNE längere AU (da wird dann schon die eigene KK nach einigen Monaten aktiv = Reha-Antrag stellen/sofort!)