Hallo Norbert,
mit einem Geburtsdatum im Jahr 1962 können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte ungekürzt ab einem Alter von 66 Jahren und 8 Monaten erhalten. Wenn Sie Rente bereits vorzeitig mit 63 (Voraussetzung: 35 Versicherungsjahre) beziehen wollen, dann ist für die Bestimmung der Abschläge das Alter von 66 Jahren und 10 Monaten maßgebend.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Voraussetzung: 45 Jahre Pflichtbeiträge ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit) können Sie ohne Abschläge ab 65 beziehen. Diese Rente kann nicht schon ab 63 gezahlt werden.