Hallo Ralf,
welches 'Gremium' sich mit Widersprüchen befasst, legt die Geschäftsordnung des Versicherungsträgers fest (das kann man nicht selbst einberufen :-)
Gehen Sie den normalen Weg, also Widerspruch einlegen/begründen/Beweismittel. Wenn es eindeutig ein Beratungsfehler ist, wird schon die Sachbearbeitung den ablehnenden Bescheid durch einen Rentenbescheid ersetzen (Fehler passieren halt). Ansonsten geht das in den Widerspruchsausschuss.
? Welche Voraussetzung ist nicht erfüllt ?
Daneben hat jeder Versicherungsträger auch eine Aufsichtsbehörde. Für DRV Bund, DRV KBS ist es das
http://www.bundesversicherungsamt.de/
für nicht über Ländergrenzen tätige Regionalträger das 'Sozialministerium' des Landes.
Gruß
w.