Welches Verfahren wird bei der Auszahlung der Mütterrente angewannt ?

von
Petra Schwarm

Hallo,
Bekannte von mir haben schon Bescheid bekommen von der Mütterrente und haben auch schon die Nachzahlung.

Ich habe Anfang des Jahres Rückwirkend ab 2011 die E M Rente bewilligt bekommen. Die würde Ende 2014 Ablaufen, habe aber nachdem ich jetzt den Weiterbewilligungsantrag gestellt habe vor 8 Wochen Bescheid bekommen das die EM Rente jetzt unbefristet ist.Kann es sein das sie da schon mit gerechnet ist?? Es ist aber die gleiche Summe wie ich vorher bekommen habe. Das heiß wie 2011. Das einzige was ich mehr bekommen habe ist die normale Erhöhung von ca. 15 €

Liebe Grüße
Petra Schwarm

von
W*lfgang

Hallo Petra Schwarm,

vor 8 Wochen konnte die 'Mütterrente' noch nicht in die damaligen Bescheide/Weiterbewilligungen eingebaut werden. Bis Ende September/Oktober werden auch die letzten DRV-Träger die 'Mütterrente' in laufende Renten eingerechnet haben mit entsprechenden Nachzahlungen.

Warten Sie daher bis zunächst/längstens Anfang/Mitte November ab und fragen dann nochmal mal nach (in der nächsten DRV- oder Rathausberatungsstelle), wenn sich bei Ihrer Rente wegen der verbesserten Anrechnung der Erziehungszeiten bei Geburten vor 1992 nichts getan haben sollte.

Gruß
w.

von
monikap

Hallo,bei uns in Sachsen haben auch schon einige den Bescheid und die Nachzahlung.Ich persönlich lebe auch in Sachsen und habe auch noch keinen Bescheid,also muss man sich wohl Gedulden,bis das ganze aufgearbeitet ist.M.f.G.

von
Karina

Hallo,

bei mir die gleiche Kostellation. Bereits unbefristete EMR und noch keinen Bescheid oder Nachzahlung erhalten.

Meine Mutter hat bereits beides.

Abwarten und Tee trinken.

von
Bertl

Eine Akte nach der Anderen, ich denke das sollte als Antwort reichen.

Experten-Antwort

Zunächst sollten Sie noch etwas abwarten und dann ggf. direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nachfragen.

von
Nachfrager

Hallo,
sofern Sie neben der EM-Rente noch weitere finanzielle Unterstützung (z.B. Grundsicherung) bekommen, was ja leider bei jüngeren Leistungsbeziehern häufiger der Fall ist, bekommen Sie die Nachzahlung garnicht. Das wird dann direkt mit dem Grundsicherungsamt abgerechnet.
Eine Mitteilung über die Erhöhung sollten Sie aber bekommen.

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