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Weltreise

von Traveler01.07.2008 | 15:53
1173 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wir haben mal wieder Fernweh. Ich bin 45 und beabsichtige für ca. 2-3 Jahre mit meiner Frau eine Weltreise zu machen. USA, Asien, Australien usw. Dazu werden meine Frau und ich jeweils den Arbeitsplatz aufgegeben. Was müssen wir rentenversicherungstechnisch beachten ? Danke für Ihre Informationen ! Gruss Traveler

2 Antworten

Selina IIam 01.07.2008 | 16:39
Eigentlich haben Sie nichts zu veranlassen sofern sich jemand um Ihre Post kümmert. Wenn Sie wieder zurück sind können sie der Rentenversicherung mitteilen dass sie von...bis... eine Lücke haben. Wenn Sie niemanden haben der sich um Ihre Post kümmert (gilt Ihre bisherige Adresse weiterhin als Wohnsitz?) dann würde ich der Rentenversicherung vorher den Sachverhalt mitteilen.
EM-Schutzam 02.07.2008 | 07:08
Sie sollten sich bei einer Beratungsstelle persönlich beraten lassen, ob es für sie die Möglichkeit gibt, mit freiwilligen Beiträgen den Anspruch auf Erwerbsminderngsrente aufrecht zu erhalten (vor 1984 mindestens 5 Jahren Beitragszahlung -könnte ggf. bei Ihnen knapp sein- und nach 1983 bis laufend keinen Monat Lücke). Bei einer Lücke (durch Ihre Weltreise) nach der letzten Pflichtbeitragszahlung von max. 2 Jahren beeinträchtigt Ihren derzeitigen EM-Schutz nicht - vorausgesetzt, die waren die letzten 3 Jahre durchgehend rentenversicherungspflichtig beschäftigt.
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