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Weltreise mehrjährig

von AufundDavon29.07.2013 | 17:29
1244 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ! Ich Jahrgang 1962 und meine Frau werden 2014 Deutschland für mehrere Jahre verlassen. Haben kein Einkommen und werden von unserem erspartem leben. Was muß ich in Bezug auf die DRV beachten, bezüglich Rente usw. Irgenwie abmelden ?

5 Antworten

AufundDavonam 29.07.2013 | 17:39
Vielleicht noch erwähnenswert: Meine Frau hat schon seit Jahren beim gleichen Arbeitgeber immer nur befristete Verträge bekommen. Das Gleiche bei mir, auch immer wieder befristete Verlängerungen. Vielleicht ist das irgendwie relevant ?
ThomasB. am 29.07.2013 | 19:47
Hallo AufundDavon, grundsätzlich stellt ein Auslandsaufenthalt keine rentenrechtlich relevante Zeit dar, sofern er nicht im Rahmen eines (in Deutschland begründeten) Arbeitsverhältnisses erfolgt bzw. die Zahlung freiwilliger Beiträge nicht begehrt wird. Hinsichtlich einer Abmeldung beim Rentenversicherungsträger ist m.E. nichts zu beachten, in der Regel meldet der Arbeitgeber der Einzugstelle das Ende des Arbeitsverhältnisses. Bei dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes empfiehlt es sich jedoch, dies dem Rentenversicherungsträger zu mitzuteilen.
=//=am 30.07.2013 | 10:13
Sie sollten sich unbedingt von der DRV beraten lassen. Wenn Sie gleich nach der Schulzeit gearbeitet haben, müßten Sie eigentlich am 01.01.1984 5 Jahre Beitragszeiten (Mindest-Wartezeit) zurückgelegt haben. Und wenn ab 1984 JEDER Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist, sollten Sie zur Anwartschaftserhaltung für eine Erwerbsminderungsrente ab Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung freiwillige Beiträge, zumindest den Mindestbetrag, zahlen. Das sollte erschwinglich sein und sichert Sie im Notfall bei einer Erwerbsminderung ab.
=//=am 30.07.2013 | 12:19
Am Besten ist es, wenn Sie Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit überprüfen. Arbeitslosigkeitszeiten sind entweder Anrechnungs- oder Beitragszeiten (rentenrechtliche Zeiten). Falls Sie keinen aktuellen Versicherungsverlauf haben (bei einer Renteninformation ist dieser nicht dabei), können Sie einen solchen bei der DRV anfordern. Fehlt nur 1 Kalendermonat ab 1984, nutzen Ihnen freiwillige Beiträge zur Anwartschaftserhaltung nichts mehr.
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