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Experten-Antwort

Weltreise

von Kakadu04.08.2015 | 10:21
1404 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Expertenteam, ich werde ab Oktober eine neunmonatige Weltreise machen und mich während dessen arbeitslos ohne Leistungsbezug melden. Kann ich für den Zeitraum freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichten?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für Zeiträumen mit (weiterhin) festem Wohnsitz in Deutschland, in denen keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung besteht, können freiwillige Beiträge entrichtet werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ohne Leistungsbezug ist die Arbeitslosigkeit keine Pflichtbeitragszeit - freiwillige Beiträge dürften deshalb entrichtet werden. Wegen der Gestaltung und den Auswirkungen einer freiwilligen Versicherung wäre eine Beratung bei Ihrem örtlichen Rentenversicherungsträger sinnvoll, dort kann individuell auf den Einzelfall eingegangen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

MSCam 04.08.2015 | 10:59
Hallo, die Arbeitslosmeldung wird Ihnen nichts bringen, da Sie aufgrund der Weltreise nicht mehr subjektiv arbeitslos (subjektiv fehlende Arbeitsbereitschaft) sind und somit Anrechnungszeiten nicht in Betracht kommen. Für die Zeit der Weltreise können Sie sich freiwillig versichern. Mindestbeitrag derzeit 84,15 EUR pro Monat. Der entsprechende Antrag wäre bis spätestens 31.03.2016 zu stellen. Evtl. kann dann der Mindestbeitrag höher sein. LG MSC
Kakaduam 04.08.2015 | 11:25
Danke schon mal. Die Meldung bzgl. des Arbeitslosengeld ohne Leistungsbezug mache ich wegen der Krankenversicherung, da ich dann mich dann niht freillig versichern muss. Liegt denn während der Meldung Arbeitslosengeld ohne Liestungsbezug eine Pflichtversicherung vor, so dass ich keine freilligen Beiträge zur RV zahlen darf? Lohnt sich das denn?
V.am 04.08.2015 | 12:25
Zitat von Kakadu anzeigenausblenden
Wer soll denn da (für Sie) Beiträge zahlen? Beachten Sie MSC's Anmerkung bzgl. der subjektiver. Arbeitslosigkeit. So einfach können Sie das System nicht austricksen. Ggf. könnte aber ein Familienversicherung in der gKV greifen. Freiwillige Rentenversicherung ist so ne Sache. - Um die Rente der Rentenhöhe nach zu steigern, sollte man das nicht machen. -Höchstens um a.) eine bestimmte Wartezeit für eine spätere Altersrente (frühzeitig) zu erreichen oder b.) gar den Erwerbsminderungsschutz aufrecht zu erhalten (allgemeine Wartezeit vor dem 01.01.1984 erfüllt UND seither ein lückenloser Versicherungsverlauf)
Schadeam 04.08.2015 | 16:48
Aus Sicht eines Beitragszahlers ins Solidarsystem bleibt zu hoffen, dass der Plan mit der Arbeitslosigkeit - um Krankenkassenbeiträge zu sparen - nicht aufgeht. Denn während einer 9 monatigen Weltreise ist man beim besten Willen nicht in D arbeitssuchend. Das kann man drehen wie man will..... Aber das zu beurteilen und zu prüfen ist nicht Sache dieses Forums.
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