Für Zeiträumen mit (weiterhin) festem Wohnsitz in Deutschland, in denen keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung besteht, können freiwillige Beiträge entrichtet werden.
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Für Zeiträumen mit (weiterhin) festem Wohnsitz in Deutschland, in denen keine Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung besteht, können freiwillige Beiträge entrichtet werden.
Ohne Leistungsbezug ist die Arbeitslosigkeit keine Pflichtbeitragszeit - freiwillige Beiträge dürften deshalb entrichtet werden. Wegen der Gestaltung und den Auswirkungen einer freiwilligen Versicherung wäre eine Beratung bei Ihrem örtlichen Rentenversicherungsträger sinnvoll, dort kann individuell auf den Einzelfall eingegangen werden.
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