Hallo Frank Bergmann,
die 3 Monatsrenten umfassende Vorschusszahlung wird an den überlebenden Ehegatten gezahlt, wenn dem Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes Rente zugestanden hat.
Anspruchsinhaber dieser Zahlung ist die Witwe, die auch vorab über den Rentenservice diesen Vorschuss beantragt hat. Inwieweit die Bank nun berechtigt ist, die Zahlung mit eigenen Forderungen zu verrechnen, wäre mit einem Anwalt oder Schuldnerberatung zu klären. Hierbei ist auch zu klären, ob die Witwe als Rechtsnachfolgerin für die bestehenden Verbindlichkeiten haftet.