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Experten-Antwort

Wem steht die 3monatige Vorschussrente zu?

von Frank Bergmann06.10.2014 | 21:26
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Der Vater meines Mitarbeiters ist verstorben, der hinterlässt nur Schulden, jetzt ist die Vorschuss-Rente auf dem Konto eingegangen, da das Konto stark im Minus ist, die Frau hat den Tod ihres Mannes bei der Bank gemeldet, seitdem ist ihre Kontokarte gesperrt, kann kein Geld abheben, steht eigentlich diese Vorschussrente der Mutter meines Mitarbeiters zu oder nicht? Wenn Ja, darf die Bank überhaupt der Zugang zu diesem Geld denn verweigert, obwohl das Geld als Vorschussrente auf die Grosse Witwenrenten-Zahlung die noch folgen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank Bergmann,

die 3 Monatsrenten umfassende Vorschusszahlung wird an den überlebenden Ehegatten gezahlt, wenn dem Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes Rente zugestanden hat.

Anspruchsinhaber dieser Zahlung ist die Witwe, die auch vorab über den Rentenservice diesen Vorschuss beantragt hat. Inwieweit die Bank nun berechtigt ist, die Zahlung mit eigenen Forderungen zu verrechnen, wäre mit einem Anwalt oder Schuldnerberatung zu klären. Hierbei ist auch zu klären, ob die Witwe als Rechtsnachfolgerin für die bestehenden Verbindlichkeiten haftet.

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9 Antworten

W*lfgangam 06.10.2014 | 21:42
Hallo Frank Bergmann, diese Vorschusszahlung ist keine Sonderzahlung der Rentenversicherung, sondern - wie Sie schon richtig erkannt haben - lediglich ein Vorauszahlung (auf Antrag beim Rentenservice Deutsche Post AG) auf die künftige Witwenrente. Kontobelastungen/vorrangige Tilgungen sind ein ganz anderes Thema - nur soviel, die Bank kann sich nicht an Renten(vorschuss)zahlungen bereichern, die Ihr nicht zustehen um deren eigene Verbindlichkeiten zu decken ...das muss die Bank dann mit den 'Gläubigern' abmachen. Dazu gibt es schon lange verbindliche Regelungen, was die Banken aus Rentenzahlungen abzweigen dürfen/nicht dürfen. Experte/in wird morgen dazu sicher ausführlicher Stellung nehmen. Gruß w.
H. Zörreram 06.10.2014 | 23:33
Falls möglich Konto bei einer anderen Bank eröffnen und Zahlungseingänge dorthin ummelden.
GroKoam 07.10.2014 | 10:05
Was ist falsch daran seine Schulden zu begleichen?
Christina Nowakam 07.10.2014 | 10:15
Hallo Frank Bergmann, wenn Geldeingänge auf einem Konto zu verzeichnen sind, und der Kontoinhaber verstorben ist, wird sich die Bank zunächst ohne weiter Nachzudenken, am Geldeingang schadlos halten. Die einzige Möglichkeit ist, eine gerichtliche Freigabe vorzulegen. Krankengeld und auch Rente sind nur bis zu einer bestimmten Höhe pfändbar. Die gesamte Summe einzubehalten widerspricht dem Gesetz. Alle Unterlagen mitnehmen und zum Amtsgericht gehen und die Vorgänge schildern. Das Amtsgericht wird dann prüfen, welcher Betrag freizugeben ist und eine gerichtliche Verfügung erlassen. Dann muss die Bank auszahlen. Gleichwohl würde ich empfehlen ein neues Bankkonto einzurichten und - wichtig - die neue Bankverbindung umgehend der DRV mitzuteilen.
frank-bergmannam 07.10.2014 | 11:18
erstmal möchte ich mich bei den Forumianer W*lfgang, H. Zörrer, GroKo,Christina Nowak bedanken, habe nicht erwartet, dass soviele mitwirken. Ein neues Bankkonto ist schon eröffnet, und sie hat ausserdem eine Erbausschlagung gemacht, nur das Problem ist es nämlich, die ganze Vorschussrente ist aber auf dem Konto eingegangen, was kann man da noch tun, sein Sohn unterstützt sie nämlich finanziell dabei, da der verstorbene Ehemann, laut Dokumenten, die mein Mitarbeiter mir vorzeigte, wir vertrauen uns nämlich sehr, zeigen, dass keine Guthaben oder finanzielle Vorteilen vorweisen. Deshalb hat der Sohn eine Erbausschlagung für sich und für seine Mutter beantragt. Da die Vorschussrente aber auf das Konto des Verstorbenen eingegangen ist, und die Karte der Witwe gesperrt ist, und nicht an das Geld drankommen kann, wie kann ich die Mutter meines Mitarbeiters helfen, an der Vorschussrente zu kommen?
Christina Nowakam 07.10.2014 | 11:24
Hallo Frank Bergmann, Die Mutter muss eine gerichtliche Freigabe( beim zuständigen Amtsgericht ) der Ihr zustehende Vorschußzahlung der Rente erwirken. Persönlich vorsprechen und die bewilligte Vorschußzahlung mitnehmen und alle relevanten Papiere. Sonst rückt die Bank keinen Cent raus !!!!!! Die Erbschaft auszuschlagen ist eine gute Entscheidung, denn man erbt auch alle Schulden. Aber die Vorschußzahlung der Witwenrente gehört nicht in die Erbmasse und muss deswegen freigegeben werden.
frank-bergmannam 08.10.2014 | 21:34
Hallo Frank Bergmann, Die Mutter muss eine gerichtliche Freigabe( beim zuständigen Amtsgericht ) der Ihr zustehende Vorschußzahlung der Rente erwirken. Persönlich vorsprechen und die bewilligte Vorschußzahlung mitnehmen und alle relevanten Papiere. Sonst rückt die Bank keinen Cent raus !!!!!! Die Erbschaft auszuschlagen ist eine gute Entscheidung, denn man erbt auch alle Schulden. Aber die Vorschußzahlung der Witwenrente gehört nicht in die Erbmasse und muss deswegen freigegeben werden.
Wunderbar, Ihr Beitrag ist zielführend, durch den Erbverzicht ist m.E. der volle Betrag frei zu geben. Nachbetrachtung: In solchen Fällen gleich ein Konto auf den Namen der Witwe/Witwer, möglichst bei einer anderen Bank eröffnen. MfG.
Wie könnte ich das denn verstehen, wenn mein Mitarbeiter ein Erbverzicht für sich und seine Mutter gestellt hat, dadurch der volle Betrag freigibt? Die Vorschussrente seiner Mutter ist einige Zeit vorher auf dem Konto eingegangen, der aber keinen Wissen über solche Formalitäten besitzt, hat einfach von Nachbarschaft den Tipp gekriegt, und prompt macht er das denn, ich bitte um Aufklärung wie ich der Mann und seine Mutter noch helfen konnte. Gruss Bergmann
Schießl Konradam 08.10.2014 | 23:09
Das verstehe ich nun wirklich nicht. Was hat den ein Mitarbeiter mit der Verzicht- Erklärung zu tun? Die in Frage kommenden Erben, Ehefrau und Sohn, haben doch den Verzicht schriftlich innerhalb der sechs Wochenfrist schriftlich erklärt, deswegen brauchte ich nachträglich diesen Hinweis nicht mehr bringen. Die Ehefrau war ja wohl nicht Konto Mitinhaberin ( Und -oder Oderkonto) haftet also nicht automatisch für die Schulden, selbst dann, wenn nachweisbar wäre, diese Schulden sind durch Ausgaben für die Ehefrau entstanden. Glaube, mich zu erinnern, einen solchen Fall hatte ich auch in meiner aktiven Zeit, immerhin schon vor mindestens 20 Jahren. Ein ganz schlauer meinte sogar, die Bank wollte sich an dieser Vorschuss Zahlung bereichern. Nein, nein, die Bank muss den verbliebenen Schuldsaldo abschreiben. MfG.
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