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Experten-Antwort

Wen fragen bei genauer Rentenermittlung

von Uwe Hoffmann24.01.2022 | 19:39
184 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Frau hat bis Oktober letztes Jahr noch als Verkäuferin gearbeitet. Aus psychologischen und gesundheitlichen Gründen hat sie diesen Job nach nunmehr 21 Jahren gekündigt. Durch den Verkauf unserer Immobilie ist es uns möglich, bei gleichem monatlichem Einkommen, dass meine Frau nicht mehr arbeiten gehen muss. Frage ist lediglich, was passiert dann mit der Rente? Als Verkäuferin ist der Verdienst sowieso nicht besonders hoch, daher fällt sie wahrscheinlich sowieso unter die Mindestrenten-Marke. Uns würde also interessieren, was faktisch an Rente in quasi 12 Jahren ausgezahlt wird. Muss sich ja errechnen lassen. Ja ich weiß, es gibt viele viele Rechner online und auch bei der Deutschen Rentenversicherung, aber nicht mit den Eckdaten "jetzt-nicht-mehr-arbeiten-gehen".

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.01.2022 | 06:28

Hallo Uwe Hoffmann,

von KSC und W°lfgang haben Sie bereits hilfreiche Hinweise erhalten. Der jährlichen Renteninformation können Sie die gewünschten Informationen entnehmen.

Eventuell hilft Ihnen beim Interpretieren der in der Renteninfo genannten Zahlen auch die Broschüre zur Renteninformation.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_renteninformation_mehr_wissen.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 24.01.2022 | 20:40
Man könnte auch empfehlen in die letzte Rentenauskunft oder Renteninformation zu schauen - die 2. Zahl ist der Betrag der Altersrente wenn ab jetzt nichts mehr dazu kommt. Sofern keine Beiträge mehr kommen ändert sich da nichts mehr. Und das Ding kriegen Sie ja künftig jährlich, darin sind dann die eventuell beschlossenen Rentenanpassungen des Vorjahres drin. Und bei gesetzlicher KV Pflicht als Rentner ziehen Sie ca 11% ab......und dann brauchen Sie nur noch die Gesetzesentwicklung der kommenden 12 Jahre beobachten. Wozu verschicken wir eigentlich die jährliche Renteninformation?
W°lfgangam 24.01.2022 | 20:23
Hallo Uwe Hoffmann, was sollte zum Rentenbeginn in Jahren xyz real/Kaufkraft mehr herauskommen, als sie aus Ihren bisherigen Beiträgen/Entgeltpunkten erreicht hat? Da steht eine Zahl X an Entgeltpunkten (EP) in der letzten Renteninformation/Seite rumdrehen ... rechnen Sie vielleicht noch 0,6 - 0,8 EP pro Jahr bis zur Beschäftigungaufgabe dazu, was in der letzten Renten-Info nicht gespeichert ist. Alle EP x 34,19 € ist der _heutige_ Gegenwert als 'Brutto-Rente' - ohne Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn (63 = -14,4 %), ohne Abzug von rd. 11 % KV/PV-Beiträge. So einfach geht 'Netto-Auszahlungsbetrag' nach _heutigen_ Berechnungswerten ;-) Erhöhen Sie den Auszahlungsbetrag zum 01.07. bereits um wahrscheinlich 4,4 % ...machen Sie das auch für die nächsten 12 Jahre bei künftigen Rentenanpassungen UND hoffen Sie auf ein unverändertes Rentenrecht noch in 12 Jahren, dann passt das schon – in 12 Jahren sprechen wir uns wieder, sofern @Uwe noch verheiratet ist *g Gruß w.
Gaskellam 25.01.2022 | 16:21
Hallo, was meinen Sie denn mit Mindestrenten-Marke? Eine Mindestrente gibt es nicht. Beachten Sie auch, dass Ihre Frau nach zwei Jahren ohne Pflichtbeiträge keine Erwerbsminderungsrente mehr bekommen würde. Sie können zwar freiwillige Einzahlungen leisten um die spätere Renten für Ihre Frau zu erhöhen, aber das sind keine Pflichtbeiträge. Am besten lassen Sie sich mal beraten bei der DRV.
Uwe Hoffmannam 25.01.2022 | 16:44
Besten Dank, das hat mir auf jeden Fall geholfen. Grüße
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