Hallo,
ich bin im Juli 58 geboren und habe somit meinen normalen Renteneintritt am 1.7.2024.(66 J.)
Da ich die Voraussetzungen für die 35-Jahre-Regelung erfülle, kann ich theoretisch im nächsten Jahr am 1.7.21 ( mit 63) mit 3x12x0,3 = 10,8 % Abzüge in Rente gehen.
Meine Frage:
Kann ich zum 1.7.21 in die Arbeitslosigkeit gehen (durch Kündigung durch AG oder mit 3 Monate Sperre bei eigener Kündigung) , 2 Jahre ALG1 beziehen und dann am 1.7.23 mit 12x0,3 = 3,6% Abzüge in Rente gehen?