Hallo Forum,
während meiner 1,5-jährigen Krankheitszeit erhielt ich von der KK Krankengeld. Nun erhielt ich meine turnusmäßige Renteninformation, welche als zu erwartende Erwerbsminderungsrente ca 40,-/Monat weniger ausweist, als im Vorjahr. Mir ist bewusst, dass sich durch das Krankengeld, welches ja unter meinem vorherigen Verdienst liegt, die Hochrechnung verändert. Aber ist es nicht so, dass eine bewilligte Erwerbsminderungsrente (wenn es denn so kommt) rückwirkend vom Antragsdatum einer Rehabilitationsmaßnahme (welche ich hinter mir habe) gerechnet wird? Wie verhält es sich dann mit der Rentenhöhe, ist die Rentenauskunft vor dem Rehaantrag oder die aktuelle unter einbezug des Krankengeldes ausschlaggebend?
Die freundliche Mitarbeiterin der DRV konnte mir hier leider nicht weiter helfen.
Vielen Dank,
Stefan