Zum Thema Rentenberater:
Grundsätzlich achte ich diese schon, haben sie doch meist mehr Fachwissen im Rentenrecht als so mancher Rechtsanwalt, der mal ein SGB VI gesehen hat und dann die Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit im Sinne des § 240 und die volle oder teilweise Erwerbsminderung nach § 43 komplett durcheinander schmeißt.
Ein Teil der Rentenberater hat zuvor bei den Rentenversicherungsanstalten gelernt / studiert oder / und dort gearbeitet. Insbesondere diese Leute haben dann Ahnung von Fachrecht und sogar teilweise von den Arbeitsabläufen. Natürlich kann man seine Kenntnisse etc. auch auf anderen Wegen erwerben.
Ich habe also per se nichts gegen Rentenberater, weisen sie doch auch auf Fehler hin, denn fehlerfrei ist keiner.
Man sollte aber auch den Rentenberater als das sehen, was er ist:
Jemand der von einem bestimmten Fachgebiet Ahnung hat und seine Kenntnisse und Dienste gegen Geld anbietet.
Ein Bäcker backt Brot und andere Leckereien und verkauft diese gegen Bares. – Ein Rentenberater bietet seine Dienste u.a. auf dem Gebiet des Rentenrechts an – auch gegen Geld. Daran ist nichts Verwerfliches zu finden, die allermeisten Leute arbeiten nicht aus Idealismus sondern zum „Broterwerb“.
Mir stößt es jedoch dann sauer auf, wenn einige dieser Rentenberater sich entweder zum Samariter oder zum „Überwacher“ der Rentenversicherung aufspielen.
Thema Samariter:
Sie tun nach meiner Lesart teilweise so, als wären sie der Retter in der Not, der den Versicherten gegen die Rentenversicherung hilft – sie helfen den Versicherten tatsächlich – aber nicht als Idealismus – sondern gegen Geld.
Thema „Überwacher der Rentenversicherungsanstalten“
Hier darf ich auf die Seite eines anderen Rentenberaters verweisen:
http://rentenberatung-aktuell.de/
Das auf dort aufgeführte Zitat aus einer Bundestagsdrucksache können Sie auch auf den Seiten anderer Rentenberater finden:
Der Deutsche Bundestag hat festgestellt, dass "die Rentenberater sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen haben" (Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980)“
Bisher war ich der Meinung, dass die Rentenversicherungsträger nicht durch die Rentenberater, sondern durch die Sozialgerichte und die Aufsichtsbehörden kontrolliert werden….
Man sollte seine Daseinsberechtigung auch anders begründen können als mit einem Zitat
- eines Ausschusses des Bundestages – und nicht des gesamten Bundestages-
- aus einem Dokument, in dem einfach nur begründet wurde, dass auch Rentenberater wie Rechtsanwälte Gebühren für ihre Tätigkeit erheben dürfen.
Also: Es gibt viele gute Rentenberater, die ihr Handwerk verstehen.
Aber auch unter den Rentenberatern gibt es schwarze Schafe, die meiner Meinung nur ihr Geld im Vordergrund sehen und teilweise mit ihren Aussagen Front gegen die Rentenversicherung machen.
Insofern sehe ich auch die ursprünglich zitierte Aussage des Rentenberaters zum Rückgang der Erwerbsminderungsrenten kritisch.
Die Kernaussage sieht für mich so aus:
„Die Zugänge sind um 45 % zurückgegangen- Sie brauchen einen Rentenberater“.
Oder auch diese zwei Aussagen des gleichen Rentenberaters auf seiner Seite:
„Vorsicht ist geboten bei Beratungsstellen der Rentenversicherung, Krankenkassen oder auch von Versichertenältesten. Unbestritten müssen diese auf ihre Fragen wahrheitsgemäß antworten. Allerdings nur auf die gestellte Frage. Auf weitere Vorteile oder auch mögliche Alternativvorschläge wird nicht hingewiesen.“
„Anders als die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung mit ihren Versichertenältesten weisen Rentenberater auf Unstimmigkeiten im Rentenbescheid hin. Ein Sachbearbeiter der Rentenversicherung hat nämlich kein Interesse sie auf Fehler oder nicht gemeldete Zeiten in ihrem Versicherungskonto hinzuweisen“
Hat dieser Rentenberater schon mal etwas von der umfassenden Auskunfts- und Beratungspflicht aus dem §§ 14 und 15 des SGB I gehört. Weiß er tatsächlich, wie viel Aufklärung und Beratung durch die Beratungsstellen betrieben wird ?
Was wird seitens der RV- Träger eigentlich unter anderen bei der Kontenklärung betrieben , wenn nicht ständig die Versicherten mit Versicherungsverläufen „genervt“ werden, nochmals per einzelnen Anschreiben auf Lücken hingewiesen werden usw….. ????
Also :
Es gibt gute und schlechte Rentenberater, so wie es mehr oder weniger motivierte Mitarbeiter bei den Rentenversicherungsträgern gibt.
Mit den guten bzw. mehr motivierten arbeite ich gerne zusammen.
Soweit mein Statement, auch wenn diese hier keine konkrete Hilfe darstellen wird.
MfG
zelda