Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Weniger Netto - Weniger Übergangsgeld?

von Matsches23.01.2014 | 15:44
1510 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Wenn man eine ungünstige Steuerklasse hat, dann ist ja das Netto-Gehalt niedrig. Das Übergangsgeld wird doch aus dem Brutto-Verdienst errechnet? Also ist doch der Nettoverdienst egal, oder? Danke und Gruß

7 Antworten

Frisselam 23.01.2014 | 20:21
Scheissegal.
Herz1952am 24.01.2014 | 02:24
An Matsches, Übergangsgeld richtet sich nach dem Netto. Google mal, vielleicht ist es in Wikipedia relativ gut erklärt. Ich schau auch nochmal nach und melde mich wieder. Herz1952
Nachfrageam 24.01.2014 | 07:37
Hallo Experten, ist das tatsächlich so? Dann müsste ja z.B. auch ein höheres Nettogehalt herangezogen werden, wenn ich Freibeträge (Behinderung, Werbungskosten) auf der Lohnsteuerkarte eintragen lasse und somit regelmäßig gleich mehr netto ausgezahlt bekomme? Danke!
Jeram 24.01.2014 | 08:45
Hallo Nachfrage, nein, der Ausgangswert (80% v.Brutto) wird mit dem Netto verglichen und der niedrigere Betrag wird dann für die Berechnung des ÜG herangezogen.
Nixam 24.01.2014 | 13:30
Deshalb ist es auch ratsam, Steuerfreibeträge fürFahrkosten, für Schwerbehinderung etc. auf der Steuerkarte eintragen zu lassen. Dann bekommt man monatlich ein höheres Nettoentgelt und im Fall, dass man eine Sozialleistung erhält(Krankengeld, Übergangsgeld etc) auch eine höhere Sozialleistung. Viele Grüsse Nix
Catweazleam 24.01.2014 | 16:25
und wie verhält sich das wenn man z.b. aufgrund von Krankengeldbezug ein niedrigeres Netto hatte ? Da ich in den letzten Monaten öfters krank war .. war mein Netto regelmäßig niedriger weil ich Krankengeld bekomme.
Herz1952am 29.01.2014 | 19:59
An catweazle, Bitte bei der Stelle nachfragen, die das Übergangsgeld zahlt. Herz1952
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026