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Experten-Antwort

Weniger Rente durch Direktversicherung/Gehaltsumwandlung

von Frau Engel13.12.2015 | 22:00
1671 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, im Heft der Rentenversicherung habe ich gelesen, dass man mit weniger Rente rechnen muss (und Krankengeld und Arbeitslosengeld), wenn man die Gehaltsumwandlung in Anspruch nimmt. Das ist ja auch logisch, weil das sozialversicherungspflichtige Einkommen gemindert ist. Mich interessiert, ob sich die Gehaltsumwandlung für die Altersvorsorge überhaupt lohnt? Wie hoch ist die Rentenminderung z.B. bei 15 Jahren Gehaltsumwandlung beim Höchstsatz.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Engel,

ob sich die Entgeltumwandlung lohnt, kann so pauschal nicht beantwortet werden. Es muss immer jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden. Wenn der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung durch Zuschüsse fördert, kann diese trotz der von Ihnen genannten Nachteile durchaus interessant sein.

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3 Antworten

Geschädigteram 14.12.2015 | 17:43
Lassen Sie bloß die Finger von einer Direktversicherung o.ä. Alleine aus heutiger Sicht müssen Sie später bei der Auszahlung gesetzliche KV bezahlen, d.h. um ca. 1/6 Ihrer angesparten Altersvorsorge werden Sie betrogen. Und wer weiß, was sich diese Regierung bis dahin noch alles einfallen läßt, um seine Bürger zu schröpfen.
W*lfgangam 14.12.2015 | 19:28
Hallo Frau Engel, einfache Rechnung mit einem mtl. fehlendem 100er SV-Brutto: 100 x 12 = 1200 (fehlendes Jahres-SV-Brutto) 1200 ./. 35000 (Durchschnittseinkommen 2015) = 0,0343 (fehlende Entgeltpunkte) 0,0343 x 29,21 EUR = 1,00 EUR weniger Rentenzuwachs (Brutto, kein Abschlag, kein KV/PV-Abzug) Nun können Sie das auf die tatsächlichen Zahlen 'verlorenen' SV-Entgelts x Jahre umsetzen. Ob es sich 'lohnt'? Nun, der eine hat nichts angespart und knappst rum, die andere freut sich über ein paar zusätzliche mtl. EUR im Alter auf Lebenszeit – das 'Lohnen' dürfte immer auf die persönlichen/finanziellen Verhältnisse ankommen. Gruß w.
****am 15.12.2015 | 14:13
Hallo Frau Engel, eine Gehaltsumwandlung ist bis zum Höchstsatz von 4% des Einkommens bis zur BBG der RV = aktl. bis 2904.- Euro Steuer und SV Frei möglich und zusätzlich nochmal bis 1800.- aber nur Steuerfrei. Wenn sie nun die entsprechenden Beträge in die von W*lfgang angeführte Berechnung eintragen können sie errechnen wie hoch ihr Rentenverlust tatsächlich ausfällt. Berücksichtigen sollten sie auch, dass zukünftig im Falle der Krankheit/Arbeitslosigkeit/Reha, die aus dem Regellohn zu errechnenden Sozialleistungen = Krankengeld, ALG 1 und Ü-Geld geringer ausfallen werden. Ob das alles durch die geringere Zahlung von Steuern und SV-Beiträgen wieder ausgeglichen wird ist fraglich.
Deutsche Rentenversicherung
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