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Experten-Antwort

Wenn der Rentner im Ausland lebt

von Eryücel10.08.2016 | 17:51
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5 Antworten

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Ich habe 20 Jahre in Deutschland gelebt. Geb. am 11.02.1951. Seit 5 Jahren lebe ich in der Türkei. Ich möchte einen Antrag auf Rente stellen. Aber ich möchte gerne wissen, ob mein Rente auf ein Konto in der Türkei überwiesen werden kann und muss ich deswegen mit einem Rentenabschlag rechnen. Wenn ja, wie hoch ist der Rentenabschlag. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

wenn Sie in der Türkei leben wird die Rente unter bestimmten Voraussetzungen auch dort hin überwiesen. In der Türkei erfolgt die Auszahlung der deutschen Rente ebenfalls monatlich. Die Überweisung der zustehenden Rente erfolgt allerdings nur auf ein Devisenkonto bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ziraat Bankasi über die Sosyal Sigortalar Kurumu (SSK), die dieses Konto für Sie einrichtet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Überweisung auf ein anderes Konto nicht erfolgen kann, selbst wenn es bei der Ziraat Bankasi besteht.

Den erforderlichen Rentenantrag können Sie auch bei einer Zweigstelle des türkischen Rentenversicherungsträgers (Sosyal Güvenlik Kurumu) stellen, der diesen an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger zur Bearbeitung weiterleitet.

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4 Antworten

Klugpuperam 10.08.2016 | 19:35
Hallo Eryücel. Für die DRV ist es unerheblich, wo Ihr Bankkonto ist. Ihr Wohnsitz ist da schon wichtiger.
SuchenUndFragenam 11.08.2016 | 09:45
Hey - wir haben zusammen Geburtstag ;-) Für Rentenzahlungen ins Ausland gibt es bei der DRV viele Infos. Schauen Sie mal hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_…
Süleymanam 11.08.2016 | 10:59
Reicht es aus für die Rentenüberweisung nach Türkei aus wenn man 20 Jahre in Deutschland gelebt hat? Oder muss man auch dort gearbeitet haben? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
Charlyam 11.08.2016 | 12:07
Von welchen Beiträgen soll denn der Deutsche Rententräger die Rente berechnen, wenn Sie nicht in Deutschland gearbeitet haben? Irgendwann mal sollten schon Beiträge eingezahlt worden sein (z.B. für eine versicherte Beschäftigung, Krankengeldbezug, Arbeitslosengeld I oder freiwillige Beiträge).
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