Wenn Sie die RV nach einer Reha auffordert einen formellen EM-Antrag zu stellen, können Sie auch davon ausgehen eine EM-Rente zu erhalten. Dann ist in der Reha eine Erwerbsminderung festgestellt worden und der med. Dienst der RV hat sich dem angeschlossen. Sonst wäre diese Aufforderung zur EM-Antragstellung jetzt ja recht sinnfrei....
Insofern stellt sich ihre Frage nicht. Und wenn die Rente doch abgelehnt würde, müssen Sie halt dann gegen den ablehnenden Bescheid innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen und gegeb. danach noch vor dem Sozialgericht Klage einreichen.
In dem Fall der Ablehnung der EM-Rente haben Sie 2 Möglichkeiten :
Wenn Sie dann von ihrem Arzt weiter krankgeschrieben werden bekommen Sie natürlich Krankengeld. Längstens bis zur max. Anspruchsdauer der 78 Wochen.
Alternativ können Sie sich aber auch bei der Agentur für Arbeit melden um ALG I zu erhalten. Dies würden Sie dann auch solange bekommen wie über ihren Widerspruch und einem u.U. noch danach stattfindenden Verfahren vor dem Sozoialgericht nicht entschieden wurde. Längstens natürlich immer nur für ihre individuelle ALG I Anspruchsdauer.
Welchen Weg Sie gehen und welcher für Sie der " einfachste " ist liegt in ihrer Hand. Zumindest noch solange wie die Krankenkasse nicht ihr Dispositionsrecht einschränkt. Das kann jederzeit natürlich von der Kasse kommen und auch noch rückwirkend geltend " nachgeschoben " werden.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0505100
Von der Höhe her unterscheided sich das Krankengeld und das ALG I nicht.