Hallo "Blossom",
Sie befinden sich hier in einem Forum der Deutschen Rentenversicherung. Insoweit können wir hinsichtlich der Fragen: "Welche Möglichkeiten gibt es, weitere Leistungen zu erhalten? Wohngeld z.B. oder anderes?" keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger.
Die Zuzahlungspflicht entfällt für die Tage, für die Sie Übergangsgeld erhalten, sofern Sie nicht neben dem Übergangsgeld zusätzliche Erwerbseinkommen beziehen.
Mit der Bewilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation sollten Sie neben den Antragsunterlagen zur Befreiung von der Zuzahlung auch das Formular G0162 "Informationen zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung" erhalten haben. Der G0162 erklärt ganz gut, wann eine volle beziehungsweise teilweise Befreiung von der Zuzahlung bei stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfolgen kann. Bei ganztägig ambulanten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist ebenfalls keine Zuzahlung zu leisten. Sie können den G0162 online hier herunterladen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE_pdf/G0530.html
Für Ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation wünschen wir Ihnen viel Erfolg und alles Gute für Ihre Gesundheit.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung