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Zur Experten-Antwort springenHallo "Claudia"!
Ihre zuständige Krankenkasse prüft mit Ihrer Rentenantragstellung, ob Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Falls Sie diesbezüglich unsicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse telefonisch nach.
Falls Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen, führt der Rentenversicherungsträge die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hat man keinen Sozialträger und stellt einen Rentenantrag, ist man als Rentenantragsteller versicherungspflichtig und trägt die Beiträge selbst. Wird die Rente rückwirkend gewährt, geht man mit dem Rentenbescheid zur Krankenkasse und kann dort vorzeigen, dass für diesen Zeitraum von der Rente KV, PV abgezogen wurden. Alles unter der Maßgabe, dass man gesetzlich versichert gewesen ist.Krankenversicherung wird erst bezahlt wenn sie eine EM-Rente bekommen. Und nicht schon wenn sie diese beantragt haben.Das würde ja heißen Mann ist in der ganzen Zeit nicht krankenversichert.
Laut Antragsbogen 9 Ab wann werde ich als Rentenantragsteller versichert? Die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung. Also wäre man schon versichert sobald man den Antrag gestellt hat. Das würde ja heißen Mann ist in der ganzen Zeit nicht krankenversichert.Hat man keinen Sozialträger und stellt einen Rentenantrag, ist man als Rentenantragsteller versicherungspflichtig und trägt die Beiträge selbst. Wird die Rente rückwirkend gewährt, geht man mit dem Rentenbescheid zur Krankenkasse und kann dort vorzeigen, dass für diesen Zeitraum von der Rente KV, PV abgezogen wurden. Alles unter der Maßgabe, dass man gesetzlich versichert gewesen ist.
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