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Experten-Antwort

wer bezahlt Krankenkasse

von claudia10.11.2019 | 19:58
108 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo bezahlt die Rentenversicherung die Beiträge für die Krankenkasse. habe die Erwerbsminderungsrente beantragt. ich frage deswegen da ich nicht arbeitsfähig bin, und kein Einkommen habe. Sprich kein Arbeitslosengeld, Hartz IV oder Sonstiges.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2019 | 08:57

Hallo "Claudia"!

Ihre zuständige Krankenkasse prüft mit Ihrer Rentenantragstellung, ob Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Falls Sie diesbezüglich unsicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse telefonisch nach.

Falls Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen, führt der Rentenversicherungsträge die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Berateram 10.11.2019 | 20:11
Wenn Sie in der Vergangenheit immer gesetzlich krankenversichert waren, werden die Beiträge von Ihrer Rente direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen.
Claudiaam 10.11.2019 | 20:25
Danke für die schnelle Antwort bin etwas verzweifelt. Auch wenn ich die Erwerbsminderungsrente noch nicht erhalten habe sondern nur beantragt habe?
rtzam 10.11.2019 | 20:23
Die Antwort finden Sie in jeder Renteninformation und jeder Rentenauskunft - jweils auf Seite 2 - wellche Sie bisher bekommen haben. Müssten Sie mal lesen.
Claudia am 10.11.2019 | 20:35
Was ich immer nur finde ist dass man. kranken­versicherungs­pflichtig? Ist. Aber nicht dass die Rentenversicherung das bezahlt wenn ich den Antrag gestellt habe. Oder verstehen ich das falsch?
Eieieiam 10.11.2019 | 21:05
Doch, entweder durch andere Sozialleistungsträger, eigener Arbeit, oder selber zahlen.
Klaus Meyeram 10.11.2019 | 20:46
Das würde ja heißen Mann ist in der ganzen Zeit nicht krankenversichert.
Tristanam 10.11.2019 | 21:08
Wovon leben Sie denn momentan? Partner? Wenn keine Familienversicherung greift, muss der Beitrag selbst aufgebracht werden. Wenn Ihnen die Rente gewährt wird und wie hier schon erwähnt gesetzlich versichert waren, gehört es zur Rentenzahlung dazu(KV, PV). Waren Sie privat versichert, ist es etwas anders.
Rudiam 10.11.2019 | 21:01
Folgendes gilt auch für Frauen: 1. Man muss nicht alles glauben, was hier irgendjemand in ein öffentliches Forum postet (hat was mit Medienkompetenz zu tun) 2. Wie sind Sie den bisher versichert bzw. auf welcher Grundlage? 3. Ist das eine Frage, die Sie Ihrer Krankenkasse stellen sollten. 4. Lösung ist die 'Rentenantragsstellerversicherung' Ab wann sie beginnt und wie hoch die Beiträge sind, können Sie dem Merkblatt R0815 ab Punkt 9 entnehmen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Bummiam 10.11.2019 | 22:34
Krankenversicherung wird erst bezahlt wenn sie eine EM-Rente bekommen. Und nicht schon wenn sie diese beantragt haben.
Das würde ja heißen Mann ist in der ganzen Zeit nicht krankenversichert.
Hat man keinen Sozialträger und stellt einen Rentenantrag, ist man als Rentenantragsteller versicherungspflichtig und trägt die Beiträge selbst. Wird die Rente rückwirkend gewährt, geht man mit dem Rentenbescheid zur Krankenkasse und kann dort vorzeigen, dass für diesen Zeitraum von der Rente KV, PV abgezogen wurden. Alles unter der Maßgabe, dass man gesetzlich versichert gewesen ist.
Icham 10.11.2019 | 22:54
Manche Leute geben wirklich bekloppte Antworten. Wenn man keine Ahnung hat hält man besser mal den Mund. 9 Ab wann werde ich als Rentenantragsteller versichert? Die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung,
Icham 10.11.2019 | 23:02
Zitat von Bummi anzeigen
Laut Antragsbogen 9 Ab wann werde ich als Rentenantragsteller versichert? Die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung. Also wäre man schon versichert sobald man den Antrag gestellt hat. Das würde ja heißen Mann ist in der ganzen Zeit nicht krankenversichert.
Hat man keinen Sozialträger und stellt einen Rentenantrag, ist man als Rentenantragsteller versicherungspflichtig und trägt die Beiträge selbst. Wird die Rente rückwirkend gewährt, geht man mit dem Rentenbescheid zur Krankenkasse und kann dort vorzeigen, dass für diesen Zeitraum von der Rente KV, PV abgezogen wurden. Alles unter der Maßgabe, dass man gesetzlich versichert gewesen ist.
Mondkindam 11.11.2019 | 09:51
Hallo Claudia, ergänzend zur Expertenantwort: Die DRV zahlt die Beiträge erst ab Rentenbeginn, gegebenenfalls auch rückwirkend, für einen evtl. Zeitraum davor als Rentenantragsteller nicht.
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