Meine Frage ist folgende:Seit 2 Jahren bekomme ich unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente.Würde trotz allem einmal eine Reha oder Kur beantragen.An wen muß ich mich da wenden,Rentenversicherung oder Krankenkasse,und muß ich auch Eigenanteil bezahlen?Bin 57 Jahre.Danke für Antworten
Hallo Klaus,
erster Ansprechpartner für sie ist immer die Rentenversicherung.Dort müssen sie den Antrag stellen.
Die Rentenversicherung wird sich freuen,evtl bessert sich ja Ihr Zustand durch die Kur,sodass die Rente gar nicht mehr notwendig ist.Dann wäre allen geholfen,sie könnten wieder arbeiten,die Rente wegfallen.
Die Zuzahlung müssen sie selbstverständlich in der gesetzlich festgelegten Höhe zahlen.
Bei Rentnern ( egal ob Alters- oder EM-Rentner ) ist die Krankenkasse als Kostennträger für eine med. Reha zuständig.
Hallo,
ich rate dringend von einem Rehaantrag ab. Ziel dieser Einrichtungen ist vordringlich die Wiederherstellung und Neubeurteilung der Arbeitsfähigkeit. Da ich davon ausgehe, dass sie kein Simulant sind, kommen sie dann ohne Grund in Erklärungsnot. Wenn sie der Hoffnung sind, danach arbeitsfähig zu werden, dann rate ich zur ANtrsgsstellung.
Hallo Expertin,
> als Bezieher einer unbefristen Erwerbsminderungsrente richten Sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kur) bitte unmittelbar an Ihre Krankenkasse.
Ist das zz. so ? ...rein der Zuständigkeit wegen, des 'Erstzugriffs' des zuständigen Leistungsträgers wegen ?
Gruß
w.
...ggf. ja, sollte ich mal wieder in Zuständigkeitsfragen zur Nachschulung gehen ;-))