Wer entscheidet über EM Rente

von
Monika

Hallo, bin etwas verunsichert.
Wer entscheidet über Bewilligung einer EM Rente im Widerspruchsverfahren?
War bei zwei Gutachtern.
Nun habe ich gelesen, nicht Die Ärzte der Rentenversicherung entscheiden über eine Bewilligung, sondern Juristen.
Stimmt das??

von
Antwort

Was macht das für einen Unterschied für Sie?
Wenn die sozialmedizinische Stellungnahme der Amtsärzte nach den vorliegenden Gutachten eine Erwerbsminderungsrente empfiehlt, dann folgen die Juristen dem auch.
Die juristische Beteiligung ist eher bei Fällen wichtig, in denen die Erwerbsminderung medizinisch auf wackeligen Beinen steht, damit abgewägt werden kann, ob Widersprüche oder Klagen Chancen gegen einen Ablehnungsbescheid hätten.

von
Katinka1971

Juristen nur, wenn man mit dem was DRV und / oder Gutachter feststellen, nicht einverstanden ist. Und das auch nur, wenn man vor Gericht zieht.

von
Monika

Zitiert von: Katinka1971
Juristen nur, wenn man mit dem was DRV und / oder Gutachter feststellen, nicht einverstanden ist. Und das auch nur, wenn man vor Gericht zieht.

Ich meinte, die Juristen innerhalb der Rentenversicherung.
Inwieweit diese an der Entscheidung beteiligt sind.

Bin der Meinung, die medizinischen Dinge sollten auch von Medizinern entschieden und bewertet werden.
Habe hier im Forum nachgefragt, weil ich durch einen Artikel, den ich gelesen habe,verunsichert bin.

von
W°lfgang

Zitiert von: Monika
Wer entscheidet über Bewilligung einer EM Rente im Widerspruchsverfahren?

Hallo Monika,

auch bereits bei dem EM-Antrag - ohne Widerspruchsverfahren - entscheidet ein 'Jurist' der DRV über den Rentenantrag. Schlicht, um sich den Weg zur Entscheidung (Votum des med. Dienstes/ist das schlüssig?, sind überhaupt die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt?!) abschließend anzuschauen.

Im WS-Verfahren sind Sie eine Ebene weiter, und der WS-Ausschuss folgt/folgt nicht dem Votum aus der Verwaltung = hört/folgt auf den Jurist/widerlegt ihn mit seiner Entscheidung ;-)

Letztendlich ist Ihre Frage im Widerspruchsverfahren zwar durchaus nachzuvollziehen, aber - in Abwägung aller Voraussetzungen für die Bewilligung/Ablehnung eines EM-Antrags nur vom 'höheren' Personal der DRV zu entscheiden - und das durchaus zu Recht!

TIPP: Gehen Sie bei EM-Rente + Ablehnung nicht alleine 'dagegen' vor, Sozialverbände (SoVD, VdK), sowie auch rechtskundige Anwälte, auch (priv.) Rentenberater unterstützen Sie dabei auch schon jetzt, wie im weiteren/etwaigen Klageverfahren - SOFERN diese aus deren Kenntnis Erfolgsaussichten sehen.

Natürlich kann man/frau das auch bis zum Landessozialgericht alleine durchziehen ...wenn Sie in diesem _etwas_ schwer durchschaubaren Rechtsbereich SEHR bewandert sind!

Monika: machen Sie das WS-Verfahren bisher wirklich ohne Hilfe von Anderen?

Gruß
w.

von
Grobi

Zitiert von: Monika
Hallo, bin etwas verunsichert.
Wer entscheidet über Bewilligung einer EM Rente im Widerspruchsverfahren?
War bei zwei Gutachtern.
Nun habe ich gelesen, nicht Die Ärzte der Rentenversicherung entscheiden über eine Bewilligung, sondern Juristen.
Stimmt das??
Das Ganze ist ein Zusammenspiel mehrerer Beteiligter. Es gibt einen Sachbearbeiter, der den Vorgang quasi aktentechnisch führt. Den Sozialmedizinischen Dienst/Gutachter, der sich um medizinisch relevantes kümmert. Und eben auch hauseigene Juristen, die darauf achten, dass alles rechtlich konform ist. Das ist nichts gegen Sie gerichtetes. Soweit ich weiß, schaut der Jurist abschließend immer drüber, schließlich muss das Ganze u. U. bspw. vor der Sozialgerichtsbarkeit standhalten. Es wird auch bei bewilligten Renten geschaut, es wäre kein Indiz für eine Ablehnung.

von
Monika

Zitiert von: W°lfgang
Zitiert von: Monika
Wer entscheidet über Bewilligung einer EM Rente im Widerspruchsverfahren?

Hallo Monika,

auch bereits bei dem EM-Antrag - ohne Widerspruchsverfahren - entscheidet ein 'Jurist' der DRV über den Rentenantrag. Schlicht, um sich den Weg zur Entscheidung (Votum des med. Dienstes/ist das schlüssig?, sind überhaupt die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllt?!) abschließend anzuschauen.

Im WS-Verfahren sind Sie eine Ebene weiter, und der WS-Ausschuss folgt/folgt nicht dem Votum aus der Verwaltung = hört/folgt auf den Jurist/widerlegt ihn mit seiner Entscheidung ;-)

Letztendlich ist Ihre Frage im Widerspruchsverfahren zwar durchaus nachzuvollziehen, aber - in Abwägung aller Voraussetzungen für die Bewilligung/Ablehnung eines EM-Antrags nur vom 'höheren' Personal der DRV zu entscheiden - und das durchaus zu Recht!

TIPP: Gehen Sie bei EM-Rente + Ablehnung nicht alleine 'dagegen' vor, Sozialverbände (SoVD, VdK), sowie auch rechtskundige Anwälte, auch (priv.) Rentenberater unterstützen Sie dabei auch schon jetzt, wie im weiteren/etwaigen Klageverfahren - SOFERN diese aus deren Kenntnis Erfolgsaussichten sehen.

Natürlich kann man/frau das auch bis zum Landessozialgericht alleine durchziehen ...wenn Sie in diesem _etwas_ schwer durchschaubaren Rechtsbereich SEHR bewandert sind!

Monika: machen Sie das WS-Verfahren bisher wirklich ohne Hilfe von Anderen?

Gruß
w.

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!

Den Widerspruch hat mein Anwalt formuliert .
Allein schaffe ich das nicht, zudem das ganze Prozedere ja auch an den Nerven nagt.
Hatte am Wochenende davon gelesen, daher meine Frage heute.
Wollte deshalb nicht gleich einen Termin bei meinem Anwalt vereinbaren;)
Viele Grüße, Monika

von
Franziska

Am Ende sind es die Juristen der Rentenversicherung, die das letzte Wort haben. Das hat bei mir Fragen hinterlassen, die ich heute noch nicht beantworten kann. Denn der ärztliche Gutachter hat anders geurteilt, und wurde dann korrigiert. Ich fühlte mich im Recht und habe dagegen geklagt, aber habe bei dem Landessozialgericht in Niedersachsen verloren. Die Richter haben festgestellt, dass die Arzt-Bewertung auf den letzten Seiten ohne Bedeutung ist. Die langen Texte vorher, darauf kommt es an, und die Richter und Juristen von der Rentenversicherung haben darin gelesen, ich könnte voll arbeiten. Obwohl mein Gutachter hinten mein Leistungsvermögen eingeschränkt hatte auf 3-6 Stunden in dem Fragebogen.

Bis heute verstehe ich nicht, wie das objektiv gleich für alle Rentenanträge laufen soll. Bei anderen, die ich kenne, wurde nämlich sehr wohl übernommen, was der Gutachter festgestellt hat. Vielleicht war ich denen einfach unsympathisch, ich weiss es nicht, warum man bei mir den Arzt überstimmt hat. Ich finde das immer noch grob ungerecht. Nochmal gegen irgendwas klagen, nie wieder, sinnlos, ich glaube nicht mehr an Gerechtigkeit in Deutschland.

von
Franziska

Zitiert von: Kaiser
Zitiert von: Bernd
[quote=354818] Und ehe jetzt Nordkorea ins Spiel kommt(drüben gibt es ja nicht mehr) kampflos das eigene Land verlassen? Niemals!!!

Schade, wäre besser für alle (wo es doch in Deutschland so ungerecht ist) und Du in anderen Ländern sicherlich glücklicher wärst, aber dazu fehlt Dir dann doch der Mut. Da ist kritisieren und nörgeln natürlich viel einfacher.
Von solchen Typen gibt es leider viel zu viele.

Verzeihung, aber es geht nicht um Nörgeln. Die Userin hatte gefragt, ob Ärzte oder Juristen entscheiden, ob man erwerbsunfähig ist. Bei uns im Raum Bremen ganz klar Juristen, und im Zweifel gegen die Gutachter. Mein Urteil mag ich hier nicht nennen, aber es wurde vor einiger Zeit auf einen ähnlichen Fall hier hingewiesen, das hatte sie vermutlich gelesen. Die Urteile aus Bremen werden übrigens grundsätzlich nicht veröffentlicht und nicht in Datenbanken eingegeben. Für die Geschädigten sind sie trotzdem vorhanden, und sie sind unbegreifbar. Übrigens merkt man das überhaupt nur, wenn man das Gutachten anfordert. Im Ablehnungsbescheid steht wahrheitswidrig, ich kann lt.Gutachter Vollzeit arbeiten. Darum hat ja das Landessozialgericht klar gestellt, dass es total egal ist, welche Zahl der Gutachter da reinschreibt. Letztlich geht es um den genauen Text von den Gutachten, der muss bei jedem einzelnen Fall interpretiert werden von den Juristen. Und bei mir meinen die Juristen halt, der Gutachter hat manches zu schwer gewichtet. Ich habe keine Antwort bekommen, warum aber diese Zahl 3-6 Stunden reingeschrieben wird, wenn sie so bedeutungslos ist.

Experten-Antwort

Hallo Monika,

die Entscheidung über den Rentenanspruch wird tatsächlich in der Leistungsabteilung/Rentensachbearbeitung getroffen, von jemandem der i.d.R. kein Arzt ist, sondern eine verwaltungs- oder rechtswissenschaftliche Ausbildung hat - immer aber auf der Grundlage der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes (= Ärzte), wo wiederum der Beurteilung alle Gutachten und sonstigen medizinischen Unterlagen zugrunde gelegt werden. Auch jetzt im Widerspruchsverfahren sind da sowohl "Sachbearbeitung" als auch Mediziner einbezogen. Und sofern nicht sofort "abgeholfen" wird (also ihrem Widerspruch gefolgt wird), wird das Ganze mit der medizinischen und verwaltungsseitigen Beurteilung einem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dort entscheiden dann Juristen des Rentenversicherungsträgers gemeinsam mit ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.

von
Monika

Zitiert von: Experte/in
Hallo Monika,

die Entscheidung über den Rentenanspruch wird tatsächlich in der Leistungsabteilung/Rentensachbearbeitung getroffen, von jemandem der i.d.R. kein Arzt ist, sondern eine verwaltungs- oder rechtswissenschaftliche Ausbildung hat - immer aber auf der Grundlage der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes (= Ärzte), wo wiederum der Beurteilung alle Gutachten und sonstigen medizinischen Unterlagen zugrunde gelegt werden. Auch jetzt im Widerspruchsverfahren sind da sowohl "Sachbearbeitung" als auch Mediziner einbezogen. Und sofern nicht sofort "abgeholfen" wird (also ihrem Widerspruch gefolgt wird), wird das Ganze mit der medizinischen und verwaltungsseitigen Beurteilung einem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dort entscheiden dann Juristen des Rentenversicherungsträgers gemeinsam mit ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.

Vielen Dank für die Antwort.
Beruhigend hört sich das leider nicht an.
Jahrelang ist man bei Ärzten, in Krankenhäusern in Behandlung....der Gutachter ist ein Mediziner...und dann beurteilen Fachfremde
abschließend über den Fall.
Der Antragsteller ist in Fachärztlicher Behandlung, da ja auch ein Allgemeinmediziner nur einen groben Überblick hat.
Wie gut, dass die Juristen da fachmedizinisch mit allen Einzelheiten und Auswirkungen einer Erkrankung vertraut sind.
Hört sich einfach alles unglaublich an.
Das evnt. wesentliche fachliche Dinge übersehen werden, liegt ja wohl auf der Hand.
Frei nach dem Motto, was ich nicht weiß, kann auch nicht sein.

von
Angela

Zitiert von: Monika
Zitiert von: Experte/in
Hallo Monika,

die Entscheidung über den Rentenanspruch wird tatsächlich in der Leistungsabteilung/Rentensachbearbeitung getroffen, von jemandem der i.d.R. kein Arzt ist, sondern eine verwaltungs- oder rechtswissenschaftliche Ausbildung hat - immer aber auf der Grundlage der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes (= Ärzte), wo wiederum der Beurteilung alle Gutachten und sonstigen medizinischen Unterlagen zugrunde gelegt werden. Auch jetzt im Widerspruchsverfahren sind da sowohl "Sachbearbeitung" als auch Mediziner einbezogen. Und sofern nicht sofort "abgeholfen" wird (also ihrem Widerspruch gefolgt wird), wird das Ganze mit der medizinischen und verwaltungsseitigen Beurteilung einem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dort entscheiden dann Juristen des Rentenversicherungsträgers gemeinsam mit ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.

Vielen Dank für die Antwort.
Beruhigend hört sich das leider nicht an.
Jahrelang ist man bei Ärzten, in Krankenhäusern in Behandlung....der Gutachter ist ein Mediziner...und dann beurteilen Fachfremde
abschließend über den Fall.
Der Antragsteller ist in Fachärztlicher Behandlung, da ja auch ein Allgemeinmediziner nur einen groben Überblick hat.
Wie gut, dass die Juristen da fachmedizinisch mit allen Einzelheiten und Auswirkungen einer Erkrankung vertraut sind.
Hört sich einfach alles unglaublich an.
Das evnt. wesentliche fachliche Dinge übersehen werden, liegt ja wohl auf der Hand.
Frei nach dem Motto, was ich nicht weiß, kann auch nicht sein.

Aber sicher doch, keiner absolut niemand in Deutschland bekommt eine Erwerbsminderungsrente.

von
Franziska

Natürlich bekommen viele eine Erwerbsminderungsrente. Die Problematik ist was anderes, nämlich die erstaunlich willkürliche Bearbeitung. Im Grunde sieht man das ja auch im Alltag, oder sogar hier im Forum.

Da fragen Leute, die unbefristet berentet sind, wieviel sie jobben dürfen. Andere leben mit Hartz IV ohne Chance auf einen Zuverdienst, zu krank, Rente aber abgelehnt. Meine Erfahrung, dass nicht einmal die Beurteilung des Rentengutachters anerkannt wurde, macht mich immer noch sprachlos, eben weil sie bei anderen anerkannt wird. Bis heute weiß ich nicht, warum bei anderen danach vorgegangen wird, bei mir nicht, und wieso das gerecht sein soll. Aber Landessozialgericht Niedersachsen sagt, ja, das muss ich so hinnehmen. Dann gehts halt nach Sympathie, Parteibuch oder was weiß ich.

Widerspruchsausschuss ist auch so eine Einrichtung. Bei mir stellte sich bei Gericht hinterher heraus, die ehrenamtlichen Mitglieder haben nicht die Zeit, die Akten zu lesen. Die bekommen nur eine kurze Zusammenfassung von dem juristischen Bearbeiter, in meinem Fall hat der ihnen gesagt, der Gutachter hätte vollzeitiges Arbeiten festgestellt. Was nicht stimmte. Die sind beim Gericht aus allen Wolken gefallen, was sie beschlossen hatten. Ich will nicht in Nordkorea leben, aber Erwerbsminderungsrenten, das ist echt willkürlich, wer die bekommt. Musste ich bitter lernen.

von
Monika

Zitiert von: Angela
Zitiert von: Monika
Zitiert von: Experte/in
Hallo Monika,

die Entscheidung über den Rentenanspruch wird tatsächlich in der Leistungsabteilung/Rentensachbearbeitung getroffen, von jemandem der i.d.R. kein Arzt ist, sondern eine verwaltungs- oder rechtswissenschaftliche Ausbildung hat - immer aber auf der Grundlage der Beurteilung des Sozialmedizinischen Dienstes (= Ärzte), wo wiederum der Beurteilung alle Gutachten und sonstigen medizinischen Unterlagen zugrunde gelegt werden. Auch jetzt im Widerspruchsverfahren sind da sowohl "Sachbearbeitung" als auch Mediziner einbezogen. Und sofern nicht sofort "abgeholfen" wird (also ihrem Widerspruch gefolgt wird), wird das Ganze mit der medizinischen und verwaltungsseitigen Beurteilung einem Widerspruchsausschuss vorgelegt. Dort entscheiden dann Juristen des Rentenversicherungsträgers gemeinsam mit ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber.

Vielen Dank für die Antwort.
Beruhigend hört sich das leider nicht an.
Jahrelang ist man bei Ärzten, in Krankenhäusern in Behandlung....der Gutachter ist ein Mediziner...und dann beurteilen Fachfremde
abschließend über den Fall.
Der Antragsteller ist in Fachärztlicher Behandlung, da ja auch ein Allgemeinmediziner nur einen groben Überblick hat.
Wie gut, dass die Juristen da fachmedizinisch mit allen Einzelheiten und Auswirkungen einer Erkrankung vertraut sind.
Hört sich einfach alles unglaublich an.
Das evnt. wesentliche fachliche Dinge übersehen werden, liegt ja wohl auf der Hand.
Frei nach dem Motto, was ich nicht weiß, kann auch nicht sein.

Aber sicher doch, keiner absolut niemand in Deutschland bekommt eine Erwerbsminderungsrente.

Liebe Angela,
Ihre Antwort ist am Thema vorbei.
Die Frage war eine ganz andere.
Ich kann Franziska sehr gut verstehen .
Ich habe eine ausführliche Expertenantwort erhalten, dafür vielen Dank.
Die Raktionen hier, zeigen jedoch, Vieles liegt im Argen ....
Ich für meinen Teil warte nun erstmal auf eine Entscheidung.

von
Märchenstunde?

Zitiert von: Franziska
Natürlich bekommen viele eine Erwerbsminderungsrente. Die Problematik ist was anderes, nämlich die erstaunlich willkürliche Bearbeitung. Im Grunde sieht man das ja auch im Alltag, oder sogar hier im Forum.

Da fragen Leute, die unbefristet berentet sind, wieviel sie jobben dürfen. Andere leben mit Hartz IV ohne Chance auf einen Zuverdienst, zu krank, Rente aber abgelehnt. Meine Erfahrung, dass nicht einmal die Beurteilung des Rentengutachters anerkannt wurde, macht mich immer noch sprachlos, eben weil sie bei anderen anerkannt wird. Bis heute weiß ich nicht, warum bei anderen danach vorgegangen wird, bei mir nicht, und wieso das gerecht sein soll. Aber Landessozialgericht Niedersachsen sagt, ja, das muss ich so hinnehmen. Dann gehts halt nach Sympathie, Parteibuch oder was weiß ich.

Widerspruchsausschuss ist auch so eine Einrichtung. Bei mir stellte sich bei Gericht hinterher heraus, die ehrenamtlichen Mitglieder haben nicht die Zeit, die Akten zu lesen. Die bekommen nur eine kurze Zusammenfassung von dem juristischen Bearbeiter, in meinem Fall hat der ihnen gesagt, der Gutachter hätte vollzeitiges Arbeiten festgestellt. Was nicht stimmte. Die sind beim Gericht aus allen Wolken gefallen, was sie beschlossen hatten. Ich will nicht in Nordkorea leben, aber Erwerbsminderungsrenten, das ist echt willkürlich, wer die bekommt. Musste ich bitter lernen.

Danke für Ihre herzerwärmende Geschichte. Wem soll die denn etwas nutzen, wenn Sie in der Anonymität dieses Forums etwas behaupten, was hier niemand nachprüfen kann?
Allein die Behauptung der willkürlichen Rentengewährung ist absoluter Unsinn und nur aus Ihrer einzelnen polemischen Sicht entstanden.
Hoffentlich nimmt Ihre Fake-News niemand ernst. Scheint ja aktuell gleichgültig zu sein, was jemand behauptet und sei es noch so an den Haaren herbeigezogen.

von
Franziska

Zitiert von: Märchenstunde?
Zitiert von: Franziska
Natürlich bekommen viele eine Erwerbsminderungsrente. Die Problematik ist was anderes, nämlich die erstaunlich willkürliche Bearbeitung. Im Grunde sieht man das ja auch im Alltag, oder sogar hier im Forum.

Da fragen Leute, die unbefristet berentet sind, wieviel sie jobben dürfen. Andere leben mit Hartz IV ohne Chance auf einen Zuverdienst, zu krank, Rente aber abgelehnt. Meine Erfahrung, dass nicht einmal die Beurteilung des Rentengutachters anerkannt wurde, macht mich immer noch sprachlos, eben weil sie bei anderen anerkannt wird. Bis heute weiß ich nicht, warum bei anderen danach vorgegangen wird, bei mir nicht, und wieso das gerecht sein soll. Aber Landessozialgericht Niedersachsen sagt, ja, das muss ich so hinnehmen. Dann gehts halt nach Sympathie, Parteibuch oder was weiß ich.

Widerspruchsausschuss ist auch so eine Einrichtung. Bei mir stellte sich bei Gericht hinterher heraus, die ehrenamtlichen Mitglieder haben nicht die Zeit, die Akten zu lesen. Die bekommen nur eine kurze Zusammenfassung von dem juristischen Bearbeiter, in meinem Fall hat der ihnen gesagt, der Gutachter hätte vollzeitiges Arbeiten festgestellt. Was nicht stimmte. Die sind beim Gericht aus allen Wolken gefallen, was sie beschlossen hatten. Ich will nicht in Nordkorea leben, aber Erwerbsminderungsrenten, das ist echt willkürlich, wer die bekommt. Musste ich bitter lernen.

Danke für Ihre herzerwärmende Geschichte. Wem soll die denn etwas nutzen, wenn Sie in der Anonymität dieses Forums etwas behaupten, was hier niemand nachprüfen kann?
Allein die Behauptung der willkürlichen Rentengewährung ist absoluter Unsinn und nur aus Ihrer einzelnen polemischen Sicht entstanden.
Hoffentlich nimmt Ihre Fake-News niemand ernst. Scheint ja aktuell gleichgültig zu sein, was jemand behauptet und sei es noch so an den Haaren herbeigezogen.

Verzeihung, Märchenstunde, aber um zu sehen, wie willkürlich es ist, reicht ja schon paar Tage Mitlesen in diesem Forum. Wie oft wird gefragt, was man zuverdienen darf mit EW-Minderungsrente? Und wie oft, wie es weitergehen soll, nachdem Rente abgelehnt ist? Geben sie mir eine Mailadresse und ich sende Ihnen mein Urteil vom LSG Niedersachsen, Bremen.

von
Gerne

klara2022@web.de

Ich bin gespannt.

von
BVI?

Zitiert von: Bernd
[quote=354821][quote=354820] Und schauen Sie gelegentlich beim BVI vorbei, da lernen Sie etwas dazu!

Erklären Sie mir, was der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) damit zu tun hat? Ein wenig verwirrt scheinen Sie schon zu sein oder haben Sie kein Dach über dem Kopf?

von
frantic

Mein Antrag wanderte von den Sachbearbeitern zum Arzt der DRV. Der forderte Berichte meiner behandelnden Ärzte an und veranlasste ein Gutachten.

Ich forderte dieses ablehnende Gutachten vor Bescheiderlass an, verfasste eine mehrseitige Stellungnahme und fügte ein Uralt-Gutachten der selben Praxis bei, das 5 Jahre zuvor meine BU-Versicherung in Auftrag gegeben hatte und mir jeder gesagt hat "brauchste gar nicht vorlegen, das interessiert bei der DRV eh niemanden".

Die Akte ging zurück zum Arzt. Der entschied über das neue Gutachten hinweg unter Zugrundelegung des alten BU-Gutachtens über den medizinischen Teil meines Antrags und leitete die Akte an den Juristen weiter.

Der Jurist erließ dann den Bescheid, die Akte ging zurück zu den Sachbearbeitern und dort wurde er dann ausgefertigt.

So zumindest meine Erfahrung aus 1 1/2 Jahren Bearbeitungsdauer und vieler telefonischer Nachfragen. Der Bescheid wurde am Tag des Erlasses an mein E-Postfach geschickt und ich bekam einen netten Anruf der Beschwerdestelle mit einer Entschuldigung für die lange Bearbeitungszeit.

Zum Thema Gerechtigkeit:
Jede Krankengeschichte ist anders, jeder Befundbericht ist anders, jedes Gutachten ist anders, und jeder Arzt und Jurist bewertet den Antrag nach eigenem, bestem Gewissen. Es gibt halt keine Schablone für individuelle Krankengeschichten.

von
Katinka1971

Was mich irritiert, wie kann es nur ein Gutachten geben?
Das hätte ich gerne mal erklärt.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?