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Wer für wen?

von R25016.10.2008 | 14:05
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Manchmal frage ich mich, ob die DRV für uns oder wir für die DRV da sind. Folgende Situation: Ein Rentner in spe lädt sich das Antragsformular R250 von der Homepage der DRV herunter, füllt es von Hand aus und reicht es beim Arbeitgeber ein. Allerdings ohne ein Datum anzugeben, welcher Zeitraum mindestens enthalten sein muß. Dieses Formular wird vom AG ausgefüllt und dem AN wieder zurückgesandt. Nun bekommt der AG eine 1. Erinnerung von der DRV, diese Meldung abzugeben. Eine Erinnerung über eine Anforderung, die die DRV gar nicht selbst gestellt hat! Nun ist dieses Formular aber zumindest ausgefüllt und ein Datum erkennbar, welcher Zeitraum gemeldet werden soll. (Dummerweise ein anderes als ursprünglich gemeldet.) Original-Ausrede der DRV: "Es ist doch nicht meine Aufgabe, die Angaben des Versicherten zu prüfen, wenn er mir sagt, daß er die Meldung angefordert hat." Nein, es wäre die Aufgabe der DRV sich von vorneherein selbst um die (ordnungsgemäße) Anforderung der Meldung zu kümmern. Wofür bekommen die Leute dort eigentlich ihr Geld?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.10.2008 | 15:05

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema nicht positionieren kann.

7 Antworten

Heikeam 16.10.2008 | 14:36
Bevor Sie über Mitarbeiter/innen der DRV herfallen sollten Sie mal die Sache objektiver sehen. Der Arbeitnehmer hat im Rentenantrag sicher angegeben, dass e r den Arbeitgeber veranlasst die entsprechende Meldung zu erstatten. Er hätte sehr wohl auch angeben können, dass diese Anforderung durch die DRV erfolgen soll. Nur dann wäre es Aufgabe der DRV gewesen sich um die Meldung zu kümmern. Dumm gelaufen, aber kein Grund die Mitarbeiter der DRV für das Geschehene verantortliche zu machen. PS: Ich bin kein Mitarbeiter der DRV Heike
Schadeam 16.10.2008 | 14:35
das von Ihnen geschilderte "Problem" dürfte doch nur ein "Kommunikationsproblem" sein, das man unter der Rubrik "wo gearbeitet wird, passieren auch mal Fehler" ablegen sollte. Solche "Fehler" werden Sie sowohl in Behörden als auch in Betrieben der freien Wirtschaft nie gänzlich ausschließen können.
Realistam 16.10.2008 | 14:19
Sind das Ihre einzigen Probleme? Na dann herzlichen Glückwunsch!
B`sonam 16.10.2008 | 14:30
Warum bitte soll sich die DRV darum kümmern, wenn der "Rentenr in spe" sich doch schon selbst darum gekümmert hat ??? Wenn der "Rentner in spe" in seinem Rentenantrag angibt, dass er das Formular SELBST an seinen AG weiterleitet, bitte wo genau liegt da die Schuld der DRV ??? Sofern sie dieser "Rentner in spe" sind sollten sie sich da zum einen mal an die eigene Nase fassen und nicht die Schuld bei anderen suchen (anscheinend haben sie ja auch einen falschen Zeitraum angegeben...)
Brilleam 16.10.2008 | 14:35
Hallo R250! Warum geht der 'Rentner in spe' nicht zu einer fachkundigen Stelle und lässt sich dort KOSTENLOS beim gesamten Antrag helfen? Würde den Ablauf und das Verfahren für alle Beteiligten beschleunigen und obendrein viel Geld sparen gegenüber 'selbst gemachten' Anträgen, die oft zahlreiche Rückfragen, Missverständnisse und Umwege nach sich ziehen! Im Zweifelsfall bekommt die Sachbearbeitung ihr Geld (auch) für die unnötige Arbeit, welche 'Rentner in spe' verursachen!
Knut Rassmussenam 16.10.2008 | 14:54
Brain.exe ausführen, Rentner anrufen, nach Rentenbeginn fragen. Maschinelle Meldung mit Meldegrund 57 absetzen. Gott für das Mittelstandsentlastungsgesetz danken.
Johnam 16.10.2008 | 16:00
..."frage nicht, was deine DRV für dich tun kann, sondern frage immer, was DU für deine DRV tun kannst"...;-))..
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