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Experten-Antwort

Wer hilft bei Antrag Berufsunfähigkeit? Erwerbsminderung genehmigt.

von mariona12.11.2012 | 18:52
2696 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend. Mir wurde eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit und vorerst als teilweise gewährt. Zusätzlich wird geprüft, ob für mich der Arbeitsmarkt verschlossen ist, um evtl. eine volle Erwerbsminderungrente zu gewähren. Ich habe seit Jahren eine Berufsunfähigkeitversicherung. Diese möchte ich nun in Anspruch nehmen. Wer weiß, wohin ich mich wenden kann, um bei der Antragsstellung Hilfe zu bekommen? -Rententräger? -Sozialverband? -eigener Anwalt? Ich brauche sicher Hilfe. Bin mit den Fragen total überfordert, und möchte nichts falsch machen. Vielen lieben Dank an Alle Mariona

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2012 | 13:12

Die gesetzliche Rentenversicherung ist Ihnen beim Ausfüllen der Formulare nicht behilflich. Wenden Sie sich ggf.an die Versicherung, bei der Sie diesen Vertrag abgeschlossen haben, wenn Fragen im Antrag mißverständlich sind.

5 Antworten

Klaus-Peteram 12.11.2012 | 21:44
Die gesetzliche Rentenversicherung hilft da leider nicht, da es sich um eine private BU-Versicherung handelt und damit haben die ja " nichts am Hut " . Da bleibt - wenn man die Formulare wirklich nicht selbst ausfülllen kann/ will - nur der Weg zum Fachanwalt oder zu einem der Sozialverbände. Aber das kostet natürlich etwas. Diese Investition kann aber durchaus lohnenswert sein, alleine um z.b. das Verfahren zu beschleunigen und um sicherzustellen das keine Fehler passieren.
Bleib übrig !am 13.11.2012 | 13:03
Sozialverbände sind für private Versicherungen nicht zuständig. Die kennen sich damit überhaupt nicht aus. Zudem umfasst dies der Beitrag sowieso nicht. Da bleibt nur der Gang zu einem Fachanwalt. Wenn Sie keinen Rechtschutz haben, wirds halt teuer. Wenn Sie jetzt noch schnell einen Rechtschutz abschließen, werden die sich auch nach der Wartezeit weigern das zu finanzieren, weil das Ereignis vor Abschluß eingetreten ist. Manche Rechtschutzversicherungen weigern sich sogar die Kosten zu übernehmen, wenn der Abschluß der Rechtschutzversicherung nach dem Abschluß der BU erfolgte. Unter diesen Bedingungen ist es sowieso Wahnsinn, daß die Bevölkerung immer noch mehr private Versicherungen abschließen muss. private BU, private Pflege usw. Die zahlen nämlich nur, wenn man reich genug ist im Listungsfall auch sein Recht durchsetzen zu können. Aber diese Leute die sich das leisten können, brauchen solche Versicherungen sowieso nicht. Bleib übrig !
Imdiam 13.11.2012 | 13:15
Moin, warum einfach, wenn ers auch kompliziert geht? Das einfachste und naheliegendste wäre doch: der Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens.
Imdiam 13.11.2012 | 13:17
oh, Experte war etwas schneller.
Gordonam 13.11.2012 | 14:04
Bist doch im Leben bisher immer nur zweiter.
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