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Experten-Antwort

Wer ist für mich Zuständig?

von traumi16.11.2011 | 20:14
1614 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, ich hätte folgende Frage. Wer ist für mich nun Zuständig? -Bin zur Zeit im Krankengeld (über 7 Monate) -War auf Reha (arbeitsunfähig entlassen) -Rentenversicherung hat auch bei mir eine Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt (mit Verweis Arbeitsamt wäre für mich zuständig?!? Bin doch AU!) -Krankenkasse macht Druck mich aus dem Krankengeld zu bekommen. Restanspruch ca. knapp 1 Jahr noch. -Meine Ärzte sind der Meinung ich wäre nicht mehr voll arbeitsfähig (Reha sagt voll arbeitsfähig) Jeder will mich abschieben bzw. nicht haben! Arbeitsamt sagt ich wäre krankgeschrieben... Krankenkasse sagt ich wäre lt. Rehabericht arbeitsfähig... RV sagt ich soll zum Arbeitsamt... Ärzte sagen ich wäre nicht mehr voll arbeitsfähig.... Hilfeeeeeeeeeee

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Erster Ansprechpartner ist Ihr Arzt. Wenn er der Meinung ist, dass Sie arbeitsunfähig sind, wird er das dokumentieren und Sie weiterhin arbeitsunfähig schreiben. Wenn die Krankenkasse anderer Meinung ist, wird sie reagieren (Begutachtung).

2. Auch den Ablehnungsbescheid sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen und ihn um Stellungnahme bitten. Wie beurteilt er die Einschätzung der Rentenversicherung? Haben Sie schon Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt?

3. In welcher Form macht die Krankenkasse Druck? Sagen bringt Sie nicht weiter. Nur schriftliche Aussagen haben für Sie Wert.

4. Also: Gespräch mit Ihrem Arzt. Davon ist das weitere Vorgehen abhängig.

5. Alles Gute!

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