1. Erster Ansprechpartner ist Ihr Arzt. Wenn er der Meinung ist, dass Sie arbeitsunfähig sind, wird er das dokumentieren und Sie weiterhin arbeitsunfähig schreiben. Wenn die Krankenkasse anderer Meinung ist, wird sie reagieren (Begutachtung).
2. Auch den Ablehnungsbescheid sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen und ihn um Stellungnahme bitten. Wie beurteilt er die Einschätzung der Rentenversicherung? Haben Sie schon Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt?
3. In welcher Form macht die Krankenkasse Druck? Sagen bringt Sie nicht weiter. Nur schriftliche Aussagen haben für Sie Wert.
4. Also: Gespräch mit Ihrem Arzt. Davon ist das weitere Vorgehen abhängig.
5. Alles Gute!