Hallo hellogirl,
die Zuständigkeit läge bei der Rentenversicherung. Die Überprüfung und ev. Gewährung von Leistungen der
Teilhabe am Arbeitsleben hätte allerdings Auswirkungen auf Ihre teilweise EM-Rente. Sie wird in jedem Fall überprüft und kann nach erfolgreicher Qualifizierung auch wegfallen.
Bitte lassen Sie sich hierzu zunächst durch Ihren Rentenversicherungsträger beraten und entscheiden erst danach, inwieweit Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen möchten.