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Experten-Antwort

Wer ist für Qualifizierung während teilw. EM-Rente zuständig?

von hellogirl04.10.2012 | 08:51
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9 Antworten

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Guten Morgen. Ich erhalte seit kurzem eine kleine teilw. EM-Rente. Bin zusätzlich auch in ALG1. Nun stellt sich die Frage, wer für eine Qualifizierung zuständig ist. Ich möchte (meine Ärzte meinen das auch) eine berufliche Weiterbildung (keine neue Ausbildung etc.) machen. Ist hier der Rententräger über einen LTA zuständig oder das Arbeitsamt? Ich war zuletzt 1 Jahr im Krankengeld, und davor 20 Jahre im Berufsleben (Rentenversichert). Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hellogirl,

die Zuständigkeit läge bei der Rentenversicherung. Die Überprüfung und ev. Gewährung von Leistungen der

Teilhabe am Arbeitsleben hätte allerdings Auswirkungen auf Ihre teilweise EM-Rente. Sie wird in jedem Fall überprüft und kann nach erfolgreicher Qualifizierung auch wegfallen.

Bitte lassen Sie sich hierzu zunächst durch Ihren Rentenversicherungsträger beraten und entscheiden erst danach, inwieweit Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen möchten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

hellogirlam 04.10.2012 | 09:59
Hallo. ja! Ich strebe eine Qualifizierung an, welche ich in Teilzeit ausüben kann! Ich packe eh gesundheitlich eine Vollzeitarbeit nicht mehr. In meinem erlernten Beruf (Industriekauffrau) pack ich es psychisch nicht mehr. Auch nicht Teilzeit. Deshalb möchte ich ja eine Art Umschulung in einen anderen Berufszweig. Aber halt keine Ausbildung, sondern eine Qualifizierung! Diesen Kurs bietet das Arbeitsamt sogar an! Doch jeder sagt, der andere wäre Zuständig....
Fredderikam 04.10.2012 | 09:22
Wieso das denn? Es gibt auch Qualifizierungen, bzw. eine LTA in Teilzeit.
Fredderikam 04.10.2012 | 11:21
Ich bin Bürokaufmann und schaffe es wegen einer psychischen Erkrankung auch nicht mehr den ganzen Tag zu arbeiten. Ich würde mir wegen der Rente keine Sorgen machen, wie das hier der Experte behauptet. Stell einfach einen Antrag bei der Rentenversicherung und dann geht alles seinen offiziellen Weg. Das mache ich auch gerade. Bei mir ist das auch unklar, wer die LTA finanziert. Wenn die Rentenversicherung nicht zuständig wäre, was sie aber höchstwahrscheinlich bei dir ist, dann schicken die den Antrag weiter an die Bundesagentur für Abeit. Welche Qualifizierung möchtest du denn machen, wenn ich fragen darf? Ich bin auch am überlegen etwas anderes zu machen, als Bürokaufmann. Gruß
???am 04.10.2012 | 11:21
Aufgrund Ihrer Angaben zum Berufsleben gehe ich mal davon aus, dass Sie keine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen. Eine berufliche Qualifizierung kann dann nicht Ihre Rente beeinträchitgen, da Sie ja dadurch nicht gesünder werden. Es ginge in diesem Fall ja nur darum, Sie an einen Arbeitsplatz unterzubringen, der Ihrem Gesundheitszustand entspricht. Nach Ihrer Schilderung ist hier dann die DRV zuständig. Stellen Sie einfach dort schriftlich einen Antrag. Dazu brauchen Sie zuerst nicht mal ein Formular (können Sie sich, wenn Sie Lust haben, aus dem Internet runterladen), es reicht ein kurzes Schreiben. Schlimmstenfalls leitet die DRV den Antrag dann an die AfA weiter. Die müssen dann entscheiden. Ob die AfA sich dann später das Geld von der DRV wiederholt, ist ja nicht Ihr Problem.
hellogirlam 05.10.2012 | 14:10
Hallo"Fredderik". Ja, bei mir geht auch wegen psychischen Problemen nicht mehr. Habe selbst bei einer Teilzeitarbeit (wegen meiner teilw. EM Rente) Probleme. Pack die Büroarbeit nicht mehr. Deshalb der Vorschlag von mir und meinem Psychologen, dass ich eine Weiterbildung zum Prävention und Gesundheitstrainer mache. Diesen Kurs fördert das Arbeitsamt. Ich erhoffte mir dadurch, dass ich zumindest dann wieder Teilzeit arbeiten könnte. Z.b. Kurse beim Sportverein oder Studio geben. Nur weiss keiner wer hier zuständig ist... Danke
Fredderikam 05.10.2012 | 15:30
Was könnte man denn finanziert bekommen, wenn man psychische Probleme hat und eine kaufmännische Ausbildung hat?
???am 06.10.2012 | 17:55
@hellogirl Sie können wegen psychischer Probleme nicht mehr im Büro arbeiten und wollen eine Ausbildung/Kurs machen? Sind Sie sich sicher, dass Sie das durchhalten und Sie sich damit einen Gefallen tun? Reden Sie erstmal mit Ihrem beahndelnden Arzt, was der dazu meint. Und wenn Sie die Sache Ihrem Reha-Fachberater erklären, sollten Ihre beruflichen Pläne konkreter sein als evtl. irgendwo Kurse geben. Versuchen Sie bereits vorher Kontakte zu knüpfen. Vielleicht sind Sie ja selbst Mitglied in einem Sportverein oder Fitness-Club. @ Fredderik Den Berufsschutz gibt es für ab 1961 geborene in der DRV nicht mehr. Im Rentenrecht sind Sie auch auf ungelernte Arbeiten verweisbar. In der Praxis kann das heißen, das man Ihrem Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss zahlt, damit der Sie als Pförtner an der Nebenpforte arbeiten lässt. Bei psychischen Problemen ist jedoch auch erstmal fraglich, ob die Betroffenen auch dem Druck einer Ausbildung gewachsen sind. Im übrigen: Klassische Umschulungsberufe für psychisch erkrankte sind Gärtner in jeder Variante.
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