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wer ist zur Entgegennahme von Rentenanträgen verspflichtet und wo steht das

von K26.02.2010 | 10:19
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möche fragen, wo gesetzlich geregelt ist welche Stellen zur Antragsentgegennahme eines Rentenantrages verpflichtet sind. Außerdem ist es für mich von Interesse, ob es sich z. B. um eine Pflichtaufgabe von Gemeinden u. Städten handelt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo K,

der Teilnehmer "Aha" hat die zutreffenden gesetzlichen Grundlagen aufgeführt.

8 Antworten

Nixam 26.02.2010 | 10:54
Hallo K! Siehe bitte www.sozialgesetzbuch.de Hier bitte in SGB I nachsehen: § 16 SGB I Viel Spass bei der Lektüre Nix
Ahaam 26.02.2010 | 10:42
§ 16 SGB I (1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen. (2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist. (3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden. Für die Gemeinden ergibt sich das Weitere aus der jew. Gemeindeordnung und ggf. Ausführungsbestimmungen des jew. Landessozialministerien! Einen guten Aufsatz (Pflichtlektüre für alle Bürgermeister und solche, die es werden/bleiben wollen ist der von Manfred Schultes http://www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de/nn_62066/si…
Kam 26.02.2010 | 12:21
Ich danke Ihnen allen!
Ahaam 26.02.2010 | 14:17
Gern geschehen - erlauben Sie aber eine Frage: sind Sie ein Betroffener, der abgeschafft werden soll oder sind Sie ein potentieller 'Abschaffer' in der Gemeinde?
Kam 26.02.2010 | 12:34
Das Danke war zu hoch gerutsch. Also noch mal an alle vielen Dank.
Doris Hertleam 26.02.2010 | 15:24
Hallo, ich möchte die Paraphen nicht lektüren - das verstehe ich sowieso nicht. Bei mir hier in Baden werde ich von Pntzius zu Pilatus verwiesen. einen Rentensprechtag gibt es - da bekomme ich auch nützliche Hinweise - einen Antrag kann ich dort aber nicht stellen. Ich werde auf das Bürgeramt verwiesen. Das bürgeramt sagt aber: Da gehen Sie mal zum Rentensprechtag. Wer macht denn nun was ???
Ahaam 26.02.2010 | 18:53
Schauen Sie auf der Netzseite Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach. Ggf. fragen Sie den/die Stadt- oder Gemeinderat/-rätin (1 Person), welcher für 'Soziales' verantwortlich ist und weisen Sie auf den Mißstand hin - in Baden (und Württemberg) spricht man i.d.R. von der 'Ortsbehörde für Angel. der Sozialversicherung'
Wolfgangam 01.03.2010 | 21:04
Hallo Aha, keine Antwort von K ist auch eine Antwort, hätte mich auch interessiert (hoffentlich regt es den 'Abschaffer' wenigsten ein wenig zum Nachdenken an ...) Gruß w. Ihr Beitrag/Link war/ist wirklich exzellent, um auf unterste Ebene die 'Pflichtaufgaben' zu schärfen. Allein - wir wissens - das Trommeln hilft leider nicht, wenn kommunale Fürsten trotz bessere Argumente einfach nur kurz und blond ins Haushalts-Portmonee schauen ...
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