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Experten-Antwort

Wer ist zuständig für meine Reha?

von Claudi31.01.2019 | 19:47
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte eine befristete Erwerbsminderungsrente wegen psychosomatischen Befund bis 10/21. Nun muss ich unbedingt von meinen Orthopäden eine Orthopädische Reha machen. Die Kasse sagt, sie sind nicht zuständig, weil meine Erwerbsminderungsrente befristet ist. Die DRV sagt, sie ist nicht zuständig, weil eine Reha zu Erhaltung der Arbeitskraft ist und es hier nicht um eine AHB geht. Heißt das, ich bekomme jetzt keine Reha? Oder wie? Ende 21 wollte ich eigentlich wieder arbeiten, lohnt sich also, mein Rücken wieder auf Vordermann zu bringen. Hab heftige Befunde, also eine Reha wäre echt nötig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudi,

letztendlich liegt es an der sozialmed. Betrachtung, wer in Ihrem Falle zuständig ist. Im Forum kann man dies nicht erörtern, sondern erst wenn ein Antrag mit medizinischen Unterlagen vorliegt. Sorry!

Die Träger sind dann gehalten innerhalb von zwei Wochen über die Leistung zu entscheiden.

Sie sollten bei der Antragstellung Ihre Wunscheinrichtung deutlich sichtbar benennen.

Freundliche Grüße

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8 Antworten

Danielaam 01.02.2019 | 12:33
DRV würde ab ca 12/20 wieder zuständig sein, solange Kasse über Muster 61
DRVam 01.02.2019 | 13:10
Machen Sie sich nicht unnötig Gedanken. Krankenkasse und Rententräger machen die Zuständigkeit unter sich aus.
Claudiam 01.02.2019 | 13:47
Vielen Dank. Es geht mir um die Klinik, ich hab mir eine Klinik ausgesucht, die lediglich Versorgungsverträge mit der gesetzlichen Kasse hat aber nicht mit der DRV. Deshalb wollte ich das halt gern vorher wissen. Vielleicht kann der Experte ja noch antworten
Claudiam 01.02.2019 | 13:47
Vielen Dank. Es geht mir um die Klinik, ich hab mir eine Klinik ausgesucht, die lediglich Versorgungsverträge mit der gesetzlichen Kasse hat aber nicht mit der DRV. Deshalb wollte ich das halt gern vorher wissen. Vielleicht kann der Experte ja noch antworten
Susiam 02.02.2019 | 11:55
Grundsätzlich fände ich es aber schon interessant, wenn hier mal ein Experte die Regeln für die Zuständigkeiten genauer darlegen könnte. Es ist insbesondere für das Wunsch- und Wahlrecht von Bedeutung, da die Kliniken oft entweder Versorgungsverträge mit den Kassen haben oder mit der DRV. Deswegen finde ich die Antworten hier ( lass doch, das machen die Kostenträger schon unter sich aus) nicht unbedingt ausreichend.
Hansam 04.02.2019 | 06:41
Ich kann dir sagen wie es läuft: wenn du deinen Antrag abschickst, dann wird direkt drüber geschaut, ob man Dir durch diese Reha vielleicht die Erwerbsminderungsrente wieder wegnehmen könnte. Ist das der Fall, also sieht die DRV da einen Hauch von Chance, wird Dir die Reha über die DRV bewilligt und nach der Reha bist du die Erwerbsminderungsrente wieder los, obwohl du eigentlich noch paar Jahre gehabt hättest. Genauso und nicht anders läuft das. Bist du wertlos für die DRV, also zb jemand ist schwer psychisch krank, bekommt deshalb Erwerbsminderungsrente und braucht aber nun ein neues Kniegelenk, dann wird dein Antrag zur Krankenkasse abgeschoben und alles ist easy. Also, wenn du es irgendwie vermeiden kannst, dann lass das um Himmels Willen mit der Reha ( es sei denn du brauchst tatsächlich ein neues Gelenk. Die Experten wollten Dir indirekt das selbe sagen, aber vermutlich würde es nicht klar genug dargestellt.
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