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Experten-Antwort

wer ist zuständig? Rentenvers.? Krankenvers.? Arbeitslosenvers.?

von Josef0428.11.2013 | 21:40
2228 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich bin seit mitte september krankgeschrieben und erhalte von der krankenkasse krankengeld, da mein arbeitsverhältnis seit ebenfalls mitte september rechtens gekündigt wurde. ich war fast 25 Jahre im Außendienst tätig und habe deshalb anspruch auf arbeitslosengeld. aber ich bin krank und kann mich erst am ersten tag an dem ich nicht mehr krankgeschrieben werde am arbeitsamt melden haben die vom arbeitsamt zu mir gesagt. Ist mir auch klar, da ich ja nicht vermittlungsfähig bin. der MK wurde von der krankenkasse scheinbar noch nicht eingeschaltet, jedenfalls weis ich nichts davon. jetzt war ich diese woche beim facharzt und der meinte ich könnte es versuchen so ca. 4 stunden täglich zu arbeiten. bescheinigen wollte er es mir aber nicht und eine krankschreibung hat er mir auch nicht ausgestellt. ich werde nächste woche nochmals meinen hausarzt aufsuchen der mich bisher krankgeschrieben. so, wie soll es nun weitergehen. soll ich zum arbeitsamt gehen und mich für 4 stunden arbeitslos melden und sagen ich würde es versuchen falls sie einen job für mich in außendienst haben. ist eh bei 4 stunden täglich fast nicht möglich, da ich eine bestimmte route täglich abfahren musste und kundenbesuche erledigen, da kann man nicht einfach abbrechen. soweit so gut, aber was passiert mit mir, wenn ich sag ich kann nur 4 stunden täglich arbeiten? ich hab keine bescheinigung vom arzt, dass dies zutreffend ist. die würden mir doch das arbeitslosen geld um die hälte kürzen. war immer vollzeit beschäftigt. wer würde mir die andere hälfte bezahlen, denn krankengeld bekomm ich dann ja auch keins mehr wenn ich es versuchen würde 4 stunden zu arbeiten. eine reha ist nicht beantragt und mir auch nicht vorgeschlagen worden. ich bin wirklich krank und habe eine famillie zu ernähren und bin immer fleißig zur arbeit gegangen und jetzt wo ich krank bin muss ich um meine existenz fürchten und so ein arzt meint ich könnte vier stunden arbeiten und gefährtet mein krankengeld und mein arbeitslosengeld das mir dann bestimmt gekürzt würde. oder müsste ich mich an dier rentenversicherung wenden? bitte helfen sie mir bei meinen weiteren vorgehen weiter, da ich nicht weiß wer überhaupt jetzt zuständig für mich ist. krankenversicherung, rentenversicherung oder arbeitsamt? oder bin ich gezwungen mit der hälfte arbeitslosengeld dann zu leben? jetzt bin ich noch diese woche krankgeschrieben! danke! und lieben gruß josef

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte klären Sie zunächst mit Ihrem Hausarzt und der Krankenkasse, ob Arbeitsunfähigkeit und somit der Anspruch auf Krankengeld weiterhin besteht.

Davon ist abhängig, ob der Gang zur Agentur für Arbeit oder gegebenenfalls zum Rentenversicherungsträger erforderlich und sinnvoll ist. Bei diesen Versicherungsträgern können Sie sich zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen und Ihre Ansprüche beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

=//=am 29.11.2013 | 09:38
Die Meinung des einen Facharztes, wieviele Stunden Sie noch arbeiten können, ist völlig irrelevant. Wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind (und zwar nicht für 4, 5 oder 6 Stunden, das kann doch ein einziger Facharzt gar nicht beurteilen!), lassen Sie sich weiterhin von Ihrem Hausarzt krankschreiben. Dann stellen Sie unbedingt einen Reha-Antrag bei der DRV, entweder über die Krankenkasse oder direkt bei der DRV. Wenn über diesen Antrag entschieden wurde, werden Sie mehr wissen. Wenn Sie später nicht mehr arbeitsunfähig sind, stellen Sie den Antrag auf ALG. Dabei ist nicht anzugeben, wieviele Stunden Sie meinen, noch arbeiten zu können. Evtl. sind Sie auch für eine Außendiensttätigkeit aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr geeignet, dann sollten Sie offen für eine andere Arbeit sein. Ich hoffe, das hilft Ihnen ein bißchen weiter.
solaam 29.11.2013 | 10:23
Wenn Sie noch während des bestehenden Arbeitsverhältnis krank geschrieben worden sind, wird die Arbeitsunfähigkeit auf der tatsächlich zuletzt ausgeübten Tätigkeit beurteilt, d.h. ganztags Außendienst. Konsequenz: sie erhalten weiterhin Krankengeld. Wenn diese Tätigkeit aus gesundheitl. Gründen nicht mehr möglich sein wird, dann sollten Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Hilfe und Info erhalten Sie bei den Servicestellen der DRV.
Dr. Schrader am 29.11.2013 | 10:37
Wenn Sie sich weiter krank sind und damit ihrer Meinung nach Arbeitsunfähig führt der Weg weiterhin erstmal zum Hausarzt bezüglich weiter Krankschreibung ! Schliesst sich der Hausarzt dem an, ( was ja nicht so sein muss ) dann bekommen Sie solange Krankengeld bis Sie wieder Arbeitsfähig sind. Da das Krankengeld immer höher als z.b. ALG I oder - später eventuell - eine EM-Rente ausfällt, sollte man aus finanziellen Erwägungen alleine das Krankengeldz möglichst lange beziehen. Die Kasse kann natürlich jederzeit im Verfahren zur Rehaanstragstellung auffordern und damit letztlich und gewollt auch ein Rentenverfahren für Sie einleiten. Das bleibt dann abzuwarten ob die Kasse das überhaupt anstrebt und wenn ja wann genau und wie lange das Rehaantragsverfahren dann dauert . Zur Rehaantragtellung haben Sie auch erstmal 12 Wochen Zeit nach Aufforderung durch ihre Kasse. Fristen gilt es immer voll auszunuzen ! Wenn der Hausarzt aber dann keine AU mehr ausstellt müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden und selbst UNBEDINGT als Arbeitsfähig erklären. Dann bekommen Sie - normalerweise - auch sofort ALG I. Die Agentur kann aber bei Zweifel an ihrer eigenen Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit deren ärztlichen Dienst einschalten der dann diese prüfen und darüber entscheiden würde. Arbeitsfähigkeit im Sinne der Agentur sind nur mehr als 3 Stunden pro Tag - nicht mehr !! Das erfüllt fast jeder, ausser man ist akut schwer erkrankt und liegt im Krankenhaus als Beispiel. Und bei Arbeistfähigkeit bekommen Sie auch das volle ALG I und kein Teil-ALG. Das gibt es nämlich gar nicht . Sollte Sie natürlich aus welchen Gründen auch immer ( mir fällt dazu keiner ein.. ) sofort eine EM-Rente anstreben, sollten Sie selbst sofort einen EM-Antrag bei ihrer RV stellen. Aber das ist wie gesagt aus finanziellen Gründen absolut nicht anzuraten und kommt 2. bei ihnen wohl auch aus med. Gründen nicht in Frage...EM scheinen Sie nun nicht zu sein und das sehen Sie ja wohl auch so.
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