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Experten-Antwort

Wer ist zuständig

von Gülle - Fahrer20.03.2017 | 10:48
1074 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin aufgrund eines Sehnenabriss in der linken Schulter nach einem Arbeitsunfall krank und jetzt soll ich in die Stationäre Reha aufgenommen werden. Nun meine Frage wer ist zuständig wenn ich mich erneut verletze aber nicht an der schon kranken Schulter. Mal angenommen ich würde mir die Sehne an der rechten Schulter abreißen ist den die BG auch hier für zuständig oder die gesetzliche Krankenkasse ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gülle - Fahrer,

eine weitere Erkrankung/Verletzung wäre neu zu beurteilen. Jeder Sachverhalt ist dabei in Abhängigkeit von der Ursache zu bewerten.

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4 Antworten

Gülle - Fahreram 21.03.2017 | 11:26
Ist es also nicht vorher zu sagen wenn ich auf BG Kosten zur Reha fahre und mich dort erneut verletze das dieses dann auch zur BG gehört??
Unverständnisam 21.03.2017 | 12:07
Tipp: Stellen Sie ihre Frage der BG. Sie sollten sich aber nicht über die Reaktion der BG wundern. Ich frage mich nämlich auch, wie Sie auf die Idee kommen, dass Sie sich in der Reha an der anderen Schulter verletzen könnten?
Herz1952am 21.03.2017 | 20:13
Immerhin, interessant wäre das schon, ob sich eine Verletzung der anderen Schulter als "Arbeitsunfall" darstellt. Der kranke Arm kann sich nicht festhalten, der andere Arm hält sich an einem Treppengeländer fest und es kommt zu einem "dummen" Sturz. Die ist genau die Situation, dass auch beim anderen Arm die Sehne reist. Wie gesagt, am besten bei der BG nachfragen. Diese fühlt sich erfahrungsgemäß dann nicht zuständig, wenn die Sehne schon altersbedingt vorgeschädigt ist. "Alles schon mal erlebt, bzw. so ähnlich" bei einem Arbeitskollegen.
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