Grundsätzlich ist das Prinzip richtig von KSC erläutert und von Ihnen verstanden worden. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass der Rentenversicherungsträger den Anspuch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung evtl. überprüfen könnte. Sollte sich das Leistungsvermögen verbessert haben, kommt evtl. nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage, was statt 1000 Euro Rente dann 500 Euro Rente bedeuten würde.