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Experten-Antwort

Wer kann sagen wie hoch wird die neue Erwebsunfähigkeits Rente ab .01.07.2014 ausfallen?

von anna195413.05.2014 | 13:04
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24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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kann jemaden sagen wie hoch diese ausfällt?? bei circa 38 jahre einbezahlt, 3 Kinder, 60 jahre. geschieden alleinstehend...meine bisherige Rente würde 700 euro sein..definitiv zu wenig zum leben..wer kann Auskunft geben??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist empfehlenswert eine Rentenauskunft nach dem 30.06.2014 beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen. Eine Berechnung aufgrund Ihrer Angaben ist reine Spekulation.

Dem Beitrag von LS ist zuzustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

23 Antworten

Jonnyam 13.05.2014 | 13:34
Wieviel man vorne einbezahlt das Leben lang, kommt dann hinten raus. Bei 700 Euro ein paar Euro mehr. Ich konnte mir auch mit 50 J. schon ausrechnen was mit 60 J. raus kommt. Bei 3 erw. Kindern gibts doch auch erheblich mehr Mütterrente, ab 1.7.14, pro Kind 1EGP mehr Rente, bei 3 Ki. ca. 75 Euro obendrauf. Es wurde auch Zeit das die alten Mütter etwas mehr bekommen.
anna1954am 13.05.2014 | 13:52
Hallo Jonny, danke... ja wird Zeit .. ich habe immer teilzeit gearbeitet nur die ersten jahre voll aber dann wegen den Kinder konnte ich ja nie voll arbeiten.. das ist natürlich schon fies denn mein ex hat voll gearbeitet und bekommt ne tolle Rente ich stehe nachdem ich kinder grössten teil alleine grossgezogen habe.. stehe ich mit leeren hände da meine Jungs sind alle berufsttätig und zahlen ganz ordlich in die Steuer rein... dann sage ich die Voll Erwebsunfähigkeitsrente zu.. ich zögere denn mit 700 ist das nicht zu schaffen, ich muss Sozialhilfe in anspruch nehmen was ich nicht will... Danke für deine Antwort lg
LSam 13.05.2014 | 14:53
Der absolute Zugewinn ist grundsätzlich das Ergebnis aus der Multiplikation des errechneten Gesamtleistungswertes * 24. (die Erhöhung der Zurechnungszeit um 2 Jahre) Je kleiner dieser Wert ist, je geringer der Zugewinn und umgekehrt. . Bsp.: Beträgt der Gesamtleistungswert 0,0625, würden Sie dafür 1,5000 Entgeltpunkte für beitragsfreie Monate mehr bekommen als bei einem Rentenbeginn vor 07-2014 Liegt noch kein Dokument bei Ihnen vor, woraus ein Gesamtleistungswert erkennbar ist, ist jede Aussage zur Auswirkung spekulativ. Beantragen Sie eine Rentenauskunft nach dem 01.07.2014, in der ein Gesamtleistungswert steht, dann lässt sich das vernünftig ermitteln. . Auf Sozialleistungen zu verzichten, obwohl man der Hilfe bedürfte, ist eigentlich nicht nachvollziehbar, Sie schaden sich nur selber. . Die Aussage mit dem Zugewinn von User Jonny (3 Punkte für 3 Kinder) ist ergänzungsbedürftig, weil das nur zutrifft, wenn alle drei Kinder vor 1992 geboren wurden. Für alle nach 1991 geborenen Kinder gibt es keinen Punktezugewinn.
Jonnyam 13.05.2014 | 15:23
Ja, wenn Sie 54 geb. sind geht man davon aus das die Kinder so alt sind. Verzichten Sie ja nicht auf staatliche Hilfe, bei 3 Ki. steht das Ihnen zu.
anna1954am 13.05.2014 | 15:40
Ich weiss ich hab so ein ungutes Gefühl.. habe auch Angst das meine kidner dafür gerade stehen müssen.. Sie haben ja selber auch kinder und ausgaben... ich muss mir das nochmal durch den kopf gehen lassen... es ist nicht einfach wenn man immer selber für alles verantworlich war und jetzt komme ich mir vor als wenn ich mich nichts elber ernähren könnte.. das ist echt beschämend für uns das wir unsere Kidner gross gezogen ahben damit Sie heute auch einzahlen.. ich denke es sollte so viel Rente für diese Jahrgänge geben das man selber für Miete und erhaltungskosten aufkommen können... Danke für deine Rückmeldung hat mir sehr geholfen...
anna1954am 13.05.2014 | 15:52
Danke, ich werde mir nachdem 30.06 eine Beratungstermin geben lassen....... MfG
herz1952am 13.05.2014 | 17:15
Hallo Anna1954, Sie haben geschrieben: "Dann sage ich die volle Erwerbsminderungsrente zu". Demnach hätten Sie diese schon beantragt, bzw. bewilligt bekommen. In diesem Fall würden Sie von der Erhöhung zum 01.07.2014 leider nicht profitieren. Wenn nicht, dann bis 01.07. warten mit dem Antrag. Es würde bei Ihrer Rentenhöhe etwa 25,-- Euro ausmachen. (ansonsten keine Hochrechnung auf 62 Jahre, wenn jetzt 60, dann Abzug fast 10,8 % , wird bis 63 gerechnet, pro Monat 0,3 %). Wichtig ist für Sie die Mütterrente für 3 Kinder. Hierfür brauchen Sie sich auch nicht zu rechtfertigen. Bei Ihrer Rente können Sie wahrscheinlich noch "Hilfe zum Lebensunterhalt" bzw. "Grundsicherung" beantragen, weil eine solche Hilfe sehr wahrscheinlich höher ausfällt, als Ihre Rente. Von der Brutto-Rente werden leider noch KV/PV Anteile abgezogen. Herz1952
anna1954am 13.05.2014 | 18:19
Ich weiss ich hab so ein ungutes Gefühl.. habe auch Angst das meine kidner dafür gerade stehen müssen..
Nur wenn Ihre Kinder mehr als 100 000 € Jahreseinkommen haben.Jedes natürlich für sich.
Echt?? 100.000,- dann wäre das gut denn so viel verdienen Sie ja nicht.. da würden Sie mich schon unterstützen und ich wüdre solche Frage hier nicht stellen...... aber die werden ja angeschrieben oder?? und müssen natürlich alles belegen wie ich mitbekommen habe...Danke vielmals...lg
W*lfgangam 13.05.2014 | 19:49
Hallo anna1954, das mit den 100T EUR gilt nur im Falle der Grundsicherung, sofern eine volle EM-Rente _auf Dauer/unbefristet_ gezahlt werden würde. Bei befristeten EM-Renten vor Erreichen der Regelaltersrente ist 'nur' HLU (Hilfe zum Lebensunterhalt) möglich, da gilt weiterhin das Unterhaltsprinzip von Angehörigen (Linie rauf/Eltern, wie Linie runter/Kinder). Möglicherweise fallen Sie aber mit der 'neuen' EM-Rente aus dem Sozialhilfebereich raus und hätten dann noch Anspruch auf Wohngeld - hier gibt's keine Unterhaltspflicht von Angehörigen. Gruß w.
anna1954am 13.05.2014 | 20:05
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo W. danke, ich erhalte dann eine Vollerwerbsunfähigkeit rente keine geminderte ich würde die volle erwebsunfähikeitsrente erhalten... dann kann ich nichts beantrage wie ich das verstehe oder?? Miete plus NK kostet ja schon 600.. ich habe 50qm...wie kann ich da durchkommen?? das ist ein Kreis das man nicht heraus kommen kann... am besten sich einen strick zu nehem nachdem man für das Land Kinder grossgezogen hat... Natürlich bin ich stolz auf meine Kinder aber wo bleib ich... ein Teufeslkreis.... Danke Wolfgang.. wünsche dir ein schönen Abend Lg Anna
W*lfgangam 13.05.2014 | 21:27
Hallo anna1954, > ich erhalte dann eine Vollerwerbsunfähigkeit rente diese Vollerwerbsunfähigkeitsrente ist eine "Rente wegen voller Erwerbsminderung" ...Erwerbsunfähigkeitsrente ist ein Begriff aus früheren Tagen der Rentenversicherung, seit 2001 heißt das volle/oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Der Begriff 'gemindert' hat nichts mit einer 'kleineren' Rente zu tun, sondern bezieht sich nur darauf, das Ihre allgemeine Erwerbsfähigkeit eingeschränkt/gemindert ist. Aber hier geht es nicht nur um volle, sondern um einen volle EM-Rente _auf Dauer_. Nur in diesem Fall ist die Grundsicherung (keine Einkommensanrechnung von Angehörigen) für Sie da - bei üblicherweise zeitlich befristeten Renten nicht. Wenn Sie diese Rente erhalten, ist es am Besten, Sie gehen mal aufs Sozialamt, die weisen Ihnen den weiteren Weg. Das können Sie natürlich auch vorher schon erkunden, mit der letzten Renteninformation und Rentenauskunft ab in die Rentenstelle im Rathaus, dann ins Sozialamt ...die beißen beide nicht, und hinterher wissen Sie mehr und sind vorbereitet. Ihnen auch noch einen schönen Abend. Gruß w.
Herz1952am 14.05.2014 | 21:16
Hallo Wolfgang, sind Sie sicher, dass die 100 tsd. Eurogrenze nicht bei befristeter voller EM-Rente gilt? Ich kenne lediglich den Unterschied in den Vermögensfreibeträgen. Soweit ich das Formular noch im Kopf habe, stand von Unterhalt seitens Eltern nichts drin. Wäre dann auch ein Riesenunterschied zwischen Hartz IV und befristeter EM-Rente. Herz1952 PS: Ein Angebot des FC H. habe ich auch noch nicht bekommen.
Herz1952am 14.05.2014 | 21:24
Hallo Anna, ich hatte in den 90 er Jahren beim Sozialamt angefragt wegen Unterhalt für meine Mutter bei evtl. Heim Unterbringung. Damals lag die Grenze beim Einkommen bei ca.6500,-- DM netto mtl. (einschl. Berücksichtigung von Familienangehörigen). Weil Unterhalt und Pflege im Grundbuch bei der Hausübergabe eingetragen war hätte ich ca. 400 DM mtl. zahlen müssen. Und wie W*lfgang bereits erwähnte, gibt es in bestimmten Fällen auch noch Wohngeld. Herz1952
W*lfgangam 15.05.2014 | 00:09
> sind Sie sicher, dass die 100 tsd. Eurogrenze nicht bei befristeter voller EM-Rente gilt? Hallo Herz1952, ja, bin sicher - da Grundsicherung nach SGB 12 erst bei dauerhafter/unbefristeter und voller EM greift (§ 41 SGB 12) ...dauerhaft eben! Die befristeten EM-Leistungs-/Rentenempfänger fallen in den Bereich HLU. Gruß w. ...ich sitz 3 Zimmer weiter und kenne die Abläufe ;-)
anna1954am 15.05.2014 | 10:07
Hallo Anna, ich hatte in den 90 er Jahren beim Sozialamt angefragt wegen Unterhalt für meine Mutter bei evtl. Heim Unterbringung. Damals lag die Grenze beim Einkommen bei ca.6500,-- DM netto mtl. (einschl. Berücksichtigung von Familienangehörigen). Weil Unterhalt und Pflege im Grundbuch bei der Hausübergabe eingetragen war hätte ich ca. 400 DM mtl. zahlen müssen. Und wie W*lfgang bereits erwähnte, gibt es in bestimmten Fällen auch noch Wohngeld. Herz1952
Sie kriegen nichts mehr, Sie langen schon.
Ja schon aber die Mieten sind so hoch wie noch nie.. wenn ich 780 Netto Rente inklusive Mutterrente erhalte...und Miete inklusiv NK auch der Strom und Telefon komme ich auf 630,-euro monatlich...ich glaube nicht da Wohnzuschussstelle 200,-euro dazu gibt .. ich habe gehört es geht um Mietstufe.. München zB hat die höchste Stufe mit 6 genauso Stuttgart wo ich lebe.. ich muss mich da noch mehr schlau machen... es ist einfach ein Teufelskreis.. anstatt die eigene Kinder einigermaße gut versorgen wird alles ins Ausland geschenkt.... und wir?? ich arbeite seit meinem 13 lebensjahr... damals kostete 1 Kg Brot 50 cent..... ich wünsche mir oft die DM zurück... .. Schöne Grüße und einen schönen Tag noch W.....
W*lfgangam 16.05.2014 | 19:50
>Hallo W... eine Frage... diese Abkürzugen was Sie da angeben können Sie mir sagen was das ist??.. HLU z.Beispiel Hallo Herz1952, was macht man, wenn Begriffe nicht bekannt: Google anwerfen, ggf. mit "wiki" als weiterer Begriff dazu und Sie finden ausufernde Erklärungen :-) HLU = Hilfe zum Lenbensunterhalt (hatte ich oben schon in den Antworten erklärt). Oder volksdeutsch = Sozialhilfe ...allerdings kennt die gesetzliche Sozialhilfe mehrere Unterformen/speziellen Hilfen jenseits dieses Oberbegriffs: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__8.html Gruß w.
Herz1952am 16.05.2014 | 20:45
W*lfgang, ich habe die Frage nach den Abkürzungen nicht gestellt (ich bin 1952, Anna 1954). Aber macht nichts. Ich musste mich leider mit diesen AKü's in der Praxis beschäftigen. Aber ich war anscheinend schon so "zugegooglet", dass ich dachte, dass für Hartz IV Aufstockung von ALG I, "reines H4", befristete Rente + Aufstockung, sowie für "unbefr." EM-Rente das gleiche gilt, bis auf die Vermögensfreibeträge des Bedürftigen. Nochmals danke für Ihre Mühe. Herz1952
Herz1952am 16.05.2014 | 20:26
Hallo W*lfgang, wie verhält es sich bei Anrechnung von Vermögen in gerader Linie bei der Unterhaltspflicht für einen befristeten EM-Rentner, volljährig und Aufstocker mit HLU? Gut, die 100.000,-- Euro sind bedeutungslos und das Einkommen zu niedrig (selbst EM-Rentner). Hätte ich evtl. Herrn H. noch Gesellschaft leisten müssen? Aber der "Fall" ist bereits verjährt (falls Frist 4 Jahre und der Bedürftige erhält Grundsicherung wg. EM-Rente auf unbestimmte Dauer? Danke dafür, wenn Sie sich die Mühe machen. Herz1952
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