> sind Sie sicher, dass die 100 tsd. Eurogrenze nicht bei befristeter voller EM-Rente gilt?
Hallo Herz1952,
ja, bin sicher - da Grundsicherung nach SGB 12 erst bei dauerhafter/unbefristeter und voller EM greift (§ 41 SGB 12) ...dauerhaft eben!
Die befristeten EM-Leistungs-/Rentenempfänger fallen in den Bereich HLU.
Gruß
w.
...ich sitz 3 Zimmer weiter und kenne die Abläufe ;-)
Hallo W... eine Frage... diese Abkürzugen was Sie da angeben können Sie mir sagen was das ist??.. HLU z.Beispiel..Tut mir sehr leid aber, ich kann mit Abkürzugen nichts anfangen..... Schöne Grüße